Knöllchen wegen falsch parken wer zahlt?
Hallo,
Ich hab heute ein Knöllchen für mein kaputtes Auto (Motorschaden) zugesendet bekommen.
Zum Sachverhalt ich habe den Wagen ordnungsgemäß abschleppen lassen wo er gemäss StVO auch vor die Werkstatt abgestellt wurde. Die Werkstatt hat den Wagen nachdem die den reingeholt haben entgegengesetzt der Fahrtrichtung da wieder hingestellt. Ergebnis ich hab nun noch ein Knöllchen dazu bekommen.
Der Wagen ist nunmal nicht mehr fahrbereit gewesen zu den Zeitpunkt und ich hatte nichtmals Schlüssel noch die Gewalt darüber wo der abgestellt wird.
Wer muss nun für das Knöllchen zahlen?
5 Antworten
Der den Wagen nicht ordnungsgemäß abgestellt hat, muss zahlen. In dem Fall die Werkstatt
Genauso würde ich das der Polizei mitteilen. Die Werkstatt, bzw. der, der den Wagen so abgestellt hat muß zahlen.
Du zahlst. Kannst die Kosten dann vom Verursacher verlangen. So ist die Rechtslage.
Selbst wenn jemand dein Auto klaut und im Halteverbot abstellt bist du in der Haftung.
Das würde ich die Werkstatt zahlen lassen. Du bekommst zwar als Halter den Strafzettel, kannst aber nachweisen, dass du die Ordnungswidrigkeit nicht begangen hast.
Letztendlich der Halter; es sei denn, der Schrauber übernimmt die beiden Dinger.