Motorschaden Händler?
Hallo,
wenn man bei einem Händler ein gebrauchtwagen kauft, der kurz danach ein Motorschaden hat, hat er die Möglichkeit auf Nachbesserung/Reparatur.
Wenn es aber zB ein Golf 3 ist, welches ein Verkaufswert von nur zB 1.000€ hat, und der Motorschaden/Reparatur zB 5000€ kostet, lohnt es sich ja nicht für den Händler. Kann ich aber darauf bestehen, den Motor reparieren zu lassen (Austauschmotor o.a.) oder muss man dann den Wagen zurück geben und den Kaufpreis verlangen?
3 Antworten
normalerweise bekommst du beim händler ein jahr gewährleistung (garantie hatte ich zuerst geschrieben - war falsch), weil auch de rhändler nicht "drin steckt", ist er für solche fälle versichert, bzw schliesst für dich eine versicherung ab. sollten dann reparaturen anfallen, so bezahlt das diese versicherung. du musst dabei allerdings einen anteil selbst bezahlen, abhängig vom alter des defekten teiles.
angenommen deine kupplung ginge kaputt, bekommst du eine neue eingebaut. die einbaukosten trägt die versicherung. aber da die alte, sagen wir mal, schon 200.000km drin war, hättest du nur das recht, wieder eine zu bekommen, die auch schon in etwa so alt ist und noch funktioniert (so hattest du das auto ja auch gekauft). da du aber nur eine neue eingebaut bekommst, wäre das eine erhebliche verbesserung gegenüber dem zustand des kaufs - und diese verbesserung bezahlst dann du.
wenn der motor kaputt ist, weil der wagen alt ist, hast du also das recht, wieder einen alten motor reinzubekommen, um den zustand, in dem du beim kauf ja einverstanden warst, wiederherzustellen.
das jedoch ist schlecht möglich, und ein erforderlicher austauschmotor ist bei einem auto, dessen verkaufswert 1000,- euro beträgt, ein grösserer schaden als das auto wert ist - sprich: ein wirtschaftlicher totalschaden. das bezahlt auch die versicherung des händlers nicht, insofern wirst du den kaufpreis zurückbekommen.
vielleicht aber kannst du mit dem händler vereinbaren, dass er dir einen ATM besorgt, und du den aufpreis bezahlst. du kaufst dann sozusagen im nachhinein ein auto im gleichem zustand (ist ja das selbe), aber mit einem ATM der ggf weniger km gelaufen ist. dafür hättest du wahrscheinlich beim kauf mehr bezahlen müssen - und in diesem umfang kann man einen preis verhandeln.
wenn der händler das nicht mitmacht - dann lass dir das geld zurückggeben und such ein anderes auto.
guckst du hier:
https://www.romoto.de/ratgeber/gebrauchtwagen/gewaehrleistung.html?gclid=EAIaIQobChMI25b1nevg8wIVjNrVCh2tlwJoEAAYAiAAEgKgyfD_BwE
sagen wirs mal so, ich kenne keinen händler der (aus diesem grunde) ein 30 jahre altes auto überhaupt verkauft. aber wenn er das tut, ist gewährleistung seine pflicht - natürlich eingeschränkt, nicht auf verschleissteile etc.
von privat hast du das nicht...
Gewährleistung und Garantie sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.
kann ja sein, aber was ändert es?
Es sagt aus, dass deine Behauptung mit der Garantie schlicht falsch ist.
Hi, nein da hast Du kein Recht auf einen generalüberhoten Austauschmotor.
Der Händler kann den Wagen zurücknehmen und Dir den Kaufpreis erstatten. Oder Dir einen funktionierenden Motor aus einem Schrottfahrzeug einbauen.
Streiche "generalüberholt", dann passt es.
kein seriöser händler verkauft solche möhren mehr! maximal noch als "defekt", damit die gewährleistung entfällt!
Kein Händler wird für ein fast 30 Jahre altes Auto eine Garantie geben.