Wer muss was Beweisen (KFZ Privat Verkauf)?
Ich habe im April 2018 meinen Renault Espace 2.0T verkauft. Der Käufer und ich handelten einen Preis von 3700€ aus. 2 Tage vor dem Autoverkauf wies der TÜV keine Mängel auf und auch mir waren keine Mängel bekannt. Eine Probefahrt hat es auch zur Zufriedenheit des Käufers gegeben. Am Abend des Verkaufes meldet sich der Käufer mit einer herausgesprungenen Feder. Er verlangte die hälfte von 250€. Überrumpelt von dieser Nachricht beschloss ich nur 75€ zu zahlen und damit war einige Wochen auch ruhe eingekehrt. Nach einem Monat rief mich die Werkstatt des Verkäufers an um mir mitzuteilen das der Wagen einen Motorschaden habe, wohl auch schon seit längeren da steht. Es werden nun 1000€ von mir verlangt obwohl keine Beweise existieren das dieser Motorschaden überhaupt besteht. Auch auf Nachfrage wurde sich dazu nicht geäußert. Meine Frage: ich habe die Gewährleistung nicht ausgeschlossen aber auch nicht arglistig gehandelt. Ist der Käufer in der Beweispflicht oder muss ich das geforderte Geld ohne angaben von Gründen/Beweisen seitens Käufer bezahlen?
4 Antworten
ich habe die Gewährleistung nicht ausgeschlossen
Auf die Idee muss man auch erst einmal kommen. Herzlichen Glückwunsch.
Grundsätzlich haftest du für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden oder "angelegt" waren. Was das bedeutet gibt im Einzelfall natürlich Anlass zu Streitereien.
In den ersten sechs Monaten liegt außerdem die Beweislast bei dir - du musst, um einen Anspruch abzuwehren, den Nachweis erbringen, dass der Mangel eben nicht bestand, als das Auto übergeben wurde.
Allerdings muss der Käufer dir Gelegenheit geben, den Mangel zu beheben. Sprich: er hätte sagen müssen "Auto kaputt, bring das in Ordnung". Einfach reparieren lassen und dir die Rechnung schicken geht nicht. Mit dieser Begründung kannst du den Anspruch abwehren.
Der Kaeufer mus dir nachweisen, dass ueberhaupt ein Motorschaden vorliegt und dass dieser bereits zum Zeitpunkt der Uebergabe des Autos an ihn vorlag oder angelegt war.
Gelingt ihm der Beweis, dass der Schaden bereits zum Zeitpunkt der Uebergabe angelegt war, waere noch zu klaeren, ob es sich ueberhaupt um einen Sachmangel im Sinne der "Gewaehrleistung" handelt. Allgemein zu erwartender Verschleiss ist kein Sachmangel.
Das stinkt meilenweit!!! Wenn ich mit reinem Gewissen etwas reklamiere kann ich ruhig einen Beweis antreten.
Geh zum Anwalt, der schreibt einen Brief, droht mit einer Betrugsanzeige, das kostet erstmal nicht viel.
Nur als Hinweis, soll keine Werbung sein: Biste im ADAC? Deren Anwälte machen das dann schon, kostenlos natürlich.
TUV kann nicht beurteilen ob Motor einen Fehler hat, Wenn Abgaswerte im Bereich sind ist für die alles in Ordnung.
Wenn du beim KFZ regelmäßig Kundendienst Ölwechsel uns machen hast lassen konntest du den Fehler nicht voraussehen.
Bei Gebrauchtkauf kann niemand einen Motorschaden voraussehen also muß Kunde beweisen welchen Fehler du angeblich gemacht hast.
Würde das einen Rechtsanwalt melden denn das ist Abzocke.