Gewährleistung Bremsbeläge nach 8 Wochen
Nabend,
meine Mutter kaufte sich beim Händler einen Gebrauchtwagen, laut Händler hat sie bei ihm ein Jahr Gewährleistung.
Wie sieht es bei verschleißteilen aus? Die Bremsen wurden nach seinen Angaben vor ca. 8 Wochen neu gemacht und sind, laut einer anderen Werkstatt, völlig verrostet da der Wagen seitdem nicht bewegt wurde.
Zurück zur Werkstatt wo der Wagen gekauft wurde, berief der Händler sich darauf dass die Gewährleistung nicht bei verschleißteilen gilt und hat ihr gleich für 240€ ein reparatur Angebot gemacht.
Fällt nach diesem kurzen Zeitraum die Gewährleistung für Verschleißteile wirklich flach? Nach nem halben Jahr / Jahr könnte ich es noch verstehen, aber nach 8 Wochen??
Danke im vorraus für Eure Antworten
3 Antworten
Der Verkäufer (Händler) soll belegen, dass die Bremsen tatsächlich vor 8 Wochen neu gemacht wurden. Denn Bremsen verrosten (korrodieren) nicht völlig innerhalb von 8 Wochen, nur weil das Fahrzeug in dieser Zeit nicht bewegt wurde.
verschleissteile sind grundsätzlich von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen....
aber... wenn die bremsen vor 8 Wochen neu gemacht wurden können sie verrostet sein, das
sollte aber nach ganz kurzem bremsen wieder okay sein....
falls die bremsen nicht neu sind... und der Händler es aber zugesichert hat, muss das auch stimmen....
( wenn nicht.... arglistige Täuschung..... wenn du einen zeugen hast )
Verschleißteile sind genauso wenig von der Gewährleistung ausgeschlossen wie irgendetwas anderes: Jede Kaufsache unterliegt der Gewährleistung; und einfach alles Körperliche unterliegt dem Verschleiß.
Die einzige Frage ist, ob im Einzelfall ein Mangel oder doch nur erwartbarer Verschleiß vorliegt - das hat aber nichts damit zu tun, ob es um ein Verschleißteil geht.
Geht nicht: Wenn du dir nen Neuwagen kaufst, durch die halbe stadt driftet und dann zur Werkstatt fährst und dich beschwerst dass die Reifen runter sind...
Ähnlich, wenn auch anderswo, is es in deinem fall
Das ist doch hier was ganz Anderes. Hier geht es nicht um Verschleiss, sondern um Rostschäden an der Bremsanlage, die in 8 Wochen nicht entstanden sein können. Somit drängt sich der Verdacht auf, dass die Reparatur vor 8 Wochen unsachmäßig ausgeführt wurde.
Leider zeigt er keinen Nachweis, dass die Bremsen wirklich neu gemacht wurden, wie zB kaufbelege ect.
Nach Angaben der 2. Werkstatt ist die Gefahr dass sich die Bremsen festsetzen bei dem Rostbefall wohl sehr hoch, nun traut sie sich natürlich nicht ein zwei ordentliche Bremsungen hinzulegen...
Danke dir für deine Antwort.