Motorschaden bei Autokauf (privatkauf)
Folgende Situation:
Mein Freund hat ein Auto gekauft von einem Kumpel am 23.012.2014. Wir haben die Reifen gewechselt zwei meter vor zwei meter zurück und das Auto ging nicht mehr an.. Die Werkstatt hat festgestellt, dass ein Motorschaden vorliegt. Dadurch das die Ölpumpe kaputt ist, ist der Motor trocken gelaufen und müsste somit ausgetauscht werden. Die Nockenwellen und Kolben alles total zerkratzt. Der Vorbesitzer möchte sich weder an den Kosten beteiligen noch das Auto zurück nehmen ( Reparatur ca. 1500 - 2000 €) Im Kaufvertrag hat er ebenfalls den falschen Kilometerstand angegeben weil er nur grob geschätzt hat.
Meine Frage nun: lohnt es sich gerichtliche schritte einzuleiten ?
12 Antworten
Wenn euch die Werkstatt bescheinigen kann, dass der Schaden schon beim Kauf vorgelegen haben MUSS und der Vorbesitzer etwas hätte merken müssen, dann ja. Ansonsten lohnt sich das nicht weil es ein Privatkauf war. Hat der Verkäufer jedoch nicht ausdrücklich im Kaufvertrag hingewiesen, dass es sich um einen Privatkauf handelt und das es keine Garantie und keine Rücknahme gibt, dann könnt ihr dagegen angehen.
Ich denke, dass ihr da gute Chancen hättet und somit solltet ihr das eurem Anwalt übergeben, dass der sich das im Vorfeld nochmal anschaut...
Von Privat zu Privat gibt es keine Garantie, wenn sie im Vertrag nicht vereinbart ist, da hast du Pech
Von Privat zu Privat gibt es keine Garantie
Aber Sachmängelhaftung, von daher ist deine Antwort grober Unfug
Hallo,
hier ein interessanter Beitrag, wonach eine Rückabwiclung des Kaufvertrages nicht unmöglich ist :
"Die Rechtslage ist einfach: Wenn der Käufer nachweisen(!) kann, dass der Verkäufer vondem Schaden wusste, kann er den VK wegen arglistiger Täuschung vor Gericht zerren, bzw. den Kauf rückabwickeln.
Der Nachweis ist schwer, jedoch nicht "unmöglich".
Beim Gebrauchtwagenkauf sollte darauf geachtet werden, dass zahlreiche Werkstattrechnungen mitgegeben werden. Der eine Grund ist, dass man weiß, was gemacht wurde - der viel wichtigere Grund ist jedoch, dass man weiß "wer" es gemacht hat.
Wenn der Ölverbrauch vorher schon hoch war, liegt es nahe, dass der Verkäufer bereits Reparaturversuche unternommen hat und wo, wenn nicht in seiner "Stammwerkstatt"?
Also heißt es nun, die alten Werkstattrechnungen zu durchwühlen und die Werkstätten anrufen ob der Wagen dort vor dem Kauf war und ob es Rechnungskopien oder Werkstattaufträge oder mündliche Beratungen gibt.
Wenn die Reparaturhistorie unbekannt ist, dann hilft eine Glücks-Suche. Dazu die Werkstätten anrufen, die in der Nähe des Wohnortes sind und zu Unterlagen zum alten Kennzeichen fragen.
Gruß, Frank "
Text ist aus:
Dein Freund könnte sich von einem Anwalt beraten lassen, eine erste Beratung kostet nicht die Welt !
Emmy
Da der Kilometerstand falsch angegeben wurde. lässt der Vertrag auf arglistige Täuschung schließen, denn der Tachostand ist der Hauptnachweis, dass der Motorschaden nicht erst in den Händen des Käufers entstanden ist. Ich würde mir daher einen Anwalt nehmen, der die Sachlage entsprechend darstellt. Von einem Gutachterkrieg würde ich allerdings Abstand nehmen.
Grundsätzlich trifft den Verkäufer eine Gewährleistungspflicht. Das bedeutet, dass er bei einem Mangel, der schon bei der Übergabe vorlag, zur Nachbesserung, unter bestimmten Voraussetzungen auch zur Rückgewähr oder Duldung der Minderung des Kaufpreises oder zum Schadensersatz verpflichtet ist. Jedoch könnten diese Pflichten auch durch den Kaufvertrag abbedungen sein.
Jedoch musst du die Beweislast dafür, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag, tragen. Denn ab der Übergabe trägt der Käufer die Gefahr der zufälligen Verschlechterung.
Die Angabe über den falschen Kilometerstand könnte darüber hinaus eine arglistige Täuschung darstellen. Dafür genügen falsche Angaben, die "ins Blaue hinein" geäußert wurden.
Du solltest einen Fachanwalt für Kaufrecht aufsuchen.