Wer haftet nach einer Reparatur für minderwertige Teile?
Nehmen wir an, ein Fahrzeug muss in die Werkstatt (A), weil Verschleissteile ersetzt werden müssen...sagen wir, es handelt sich um Lichtmaschine und Zahnriemen. Nach erfolgter Reparatur muss das Fahrzeug aber zweimal wieder in die Werkstatt gebracht werden, weil der Wagen nicht erfolgreich repariert wurde und ein Ersatzteil (Lichtmaschine) zudem defekt war und erneut getauscht werden musste.
Nun geht innerhalb der Gewährleistungszeit auch das andere Ersatzteil (Zahnriemen) kaputt, weil es minderwertig war. Man beauftragt also eine ANDERE Werkstatt (B) damit, das zweite kaputte Ersatzteil zu wechseln, weil man der vorigen Werkstatt das Vertrauen entzieht. OHNE Absprache mit dem Kunden liefert Werkstatt A jetzt ein Ersatzteil an Werkstatt B, damit Werkstatt B erneut den Wagen repariert. Allerdings weist Werkstatt B NACH der Reparatur darauf hin, dass Werkstatt A schon wieder ein minderwertiges Ersatzteil geliefert hat und ein baldiger, erneuter Defekt zu vermuten ist.
Meine Frage(n):
Erlischt die Gewährleistung durch Werkstatt A im Falle eines neuen Defektes, weil Werkstatt B das Ersatzteil verbaut hat? Und kann von Werkstatt B Gewährleistung verlangt werden, weil diese zwar auf das minderwertige Teil hingewiesen, aber trotzdem verwendet haben? Kurz gefasst: Wer haftet für einen (auf dieses Teil zurückzuführenden) Schaden am Fahrzeug (z.B. Motorschaden bei Riss des Zahnriemens)? Der Kunde muss doch für diesen nicht unüblichen Fall juristisch geschützt sein, oder?
Lieben Dank für etwaige Antworten!
8 Antworten
Bei Ersatzteilen haftet im Allgemeinen der Hersteller. Für den sach- und fachgerechten Einbau die Reparaturwerkstatt. Sofern das Reparaturteil einen Defekt aufweist, haftet der Hersteller mit seiner Garantie. Erst wenn die Werkstatt durch fehlerhaften Einbau den Schaden verursacht hat, haftet sie im Rahmen der Gewährleistung. Es spielt auch keine Rolle, wenn die Lichtmaschine den Geist aufgibt, wo ich die erneute Reparatur durchführen lasse. So lange der Nachweis erbracht werden kann, dass das Ersatzteil neu war und der Fehler im Rahmen der Herstellergewährleistung auftrat, haftet der Hersteller für die Kosten des Austausches und dem dadurch bedingten Neueinbau. Schließlich wäre es unzumutbar, wenn die ausgetauschte Lichtmaschine in Hamburg ihren Geist aufgibt und der Kunde in München wohnt. Allerdings sollte man einen Gutachter zu Rate ziehen, damit die Fehlerquelle bestimmt werden kann. Beim Zahnriemen ist das etwas problematisch, da es hierzu vorgeschriebene Serviceintervalle gibt, an die der Hersteller die Gewährleistung knüpft. Da bei Zahnriemenriss der Motor unter Umständen einen Totalschaden nimmt, sollte man in jedem Fall einen Gutachter hinzuziehen, um eventuelle Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Eine andere Werkstatt zu beauftragen ist allgemein problematisch, zunächst muss man immer erst die Möglichkeit der Nacherfüllung geben. Das fällt dann in der Regel unter einer Selbstvornahme, was wegen der nicht-gesetzten Frist problematisch ist, vergleiche zum Beispiel § 637 Abs. 1 BGB.
Wer glaubt, auf Instandsetzung in einer Markenwerkstatt mit Original-Ersatzteilen oder, etwa beim BOSCH-Dienst mit ET in Erstausrüsterqaulität, verzichten zu können und unfähig ist, konkrete Reparaturaufträge zu stellen, darf hinterher nicht Gewährleistungsansprüche fordern :-O
Der vermeindliche Billgheimer wird, zumal, wenn Instandsetzung mit dem Satz "Was kostet das?" beauftragt wird, sich nämlich auf dem freien Ersatzteilmarkt (derparto und Co.) im billigeren Nachbausegment bedienen, um einen lukrativen Auftrag zu bekommen, wenn man ihn nicht ausdrücklich davon abhält :-)
Dein Schrauber haftet niemals für Folgeschäden, sondern gewährleistet nur 6 Monate lang für Material und Arbeit. Da weise mal gutachterlich nach, dass der Keilriemen zu fest gespannt wurde und die Gelenkrolle beschädigte.
Wer billig kauft, kauft doppelt.
Also zum einen bin ich meiner Auffassung nach DURCHAUS in der Lage, einen konkreten Reparaturauftrag zu stellen und ich bin sicher auch kein Billigheimer, sonst wäre ich zu einer Feldwaldwiesen-Werkstatt gefahren und nicht zu einer offiziellen Volvo-Vertragswerkstatt...soviel zu Deinem fragwürdigen Subtext!
Zum anderen geht es einfach um die Frage, ob ich mit JEDEM noch so billigen Ersatzteil zufrieden sein muss, wenn ich nicht in die Bestellung dessen mit eingebunden werde!
Das stimmt nicht ganz. Leider oder Gottseidank ...wie mans nimmt. Der Schrauber bzw. Werkstätte haftet sehr wohl auch für Folgeschäden.
Und was nun Markenwerkstätten betrifft die nuuuuuur sogenannte OE einbauen, auch da muß ich enttäuschen. Auch die arbeiten tw. mit Nachbau.
Was allerdings wirklich stimmt, ist oft die Tatsache, das viele einfach nur den Preis im Auge haben. Und sich dabei nicht fragen wie die Werkstätte, die einen Auftrag um das billige Geld anbieten, machen.
Ich arbeite selbst in einer freien Werkstätte und beschäftige mich dort mit der Ersatzteilbeschaffung und auch deren Reklamation.
Deshalb der Einwand bez. Folgeschäden und zu OE., da schon selbst erlebt bzw. Erfahrung damit gemacht.
Aber in allem anderen gebe ich dir recht.
du redest hier von minderwertigen Teilen.
Sag mal, bist du ein Fachmann auf diesem Gebiet der dir erlaubt solche Feststellungen treffen zu dürfen?
ich denke mal eher nicht und daher ist deine Geschichte im gesamten absolut unglauwürdig und vielleicht auch noch erdacht worden.
Hallo
Aach ja , der Kunde jammert immer nur billig billig habe kein Geld , und dann jammert er so ein sch.... Sch.... Werkstatt . Zahnriemen wechselt ohne spannrollen , ist ja billiger und dann jammern wenn die Rolle bricht , nicht zu vergessen das bei den meisten Modellen mit dem zahnriemen auch die wapu zu wechseln wäre , usw usw
Gruss