Austritt aus dem Mietvertrag mit meiner Ex mit Mindestmietdauer?
Hallo,
ich stecke in einer sehr verzwickten Situation. Vor nicht all zu langer Zeit bin ich mit meiner "Partnerin" in eine gemeinsame Wohnung gezogen, welche eine Mindestmietdauer von einem Jahr vorschreibt. Wir beide stehen im Vertrag.
Das Miteinander ist jedoch nicht möglich und es wird psychische Gewalt ausgeübt und körperliche Gewalt durch dritte angedroht.
Sie selbst würde wahrscheinlich in der Wohnung bleiben, womit ich keinen Stress habe. Mir gehts in erster Linie um mich, damit ich mich und meine Gesundheit schützen kann. Der Verwalter würde auch mich wahrscheinlich per Aufhebungsvertrag aus dem Mietverhältnis lassen.
Was kann ich tun?
- Gewaltschutzgesetz anwenden?
- Klage auf Zustimmung zur Kündigung?
- Mir eine eigene Wohnung suchen und versuchen in der Zeit aus dem Vertrag zu kommen, in der Hoffnung das sie zustimmt?
ich bin etwas ratlos und mit der Situation überfordert.
Vielen Dank für die Hilfe
10 Antworten
Wenn ihr gemeinsam im Mietvertrag steht, könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen.
Du kannst aber die Zustimmung des Partners einklagen. Das dauert natürlich und istt auch nicht kostenlos.
Und eine derartige Klage kann erst nach Ablauf der Mindestmietdauer zum Erfolg führen.
Klage auf Zustimmung zur Kündigung?
Inwiefern - zum jetzigen Zeitpunkt?
Den Vermieter interessieren Eure privaten Probleme nicht, der pocht mit Fug und Recht auf Vertragserfüllung.
Du kannst zwar ausziehen, allerdings wirst Du Dich auch weiterhin an den Kosten der bisherigen Wohnung beteiligen müssen, wenn die Freundin dies fordert - und falls die Freundin nicht bezahlt, haftest Du sogar gesamtschuldnerisch.
Klage auf Zustimmung zur Kündigung?
Kannst Du nach Ablauf der Mindesmietdauer, falls die Freundin nicht zur Kündigung bereit ist - bzw. der Vermieter den Vertrag nicht mit ihr alleine fortführen möchte.
Gewaltschutzgesetz anwenden?
Inwieweit Du die Freundin der Wohnung verweisen könntest müsstest Du wohl mit einem Rechtsanwalt klären
Lass dir sowas doch nicht gefallen... Und wenn es zu Gewalt durch 3. kommt hast du sie eh in der Hand.
Rede mit dem Vermieter wie das ausschaut wegen des Vertrages und such dir eine eigene Wohnung.
Klage auf Zustimmung zur Kündigung.
Würde erst im Jahr 2020 möglich sein nach Ablauf des gegenseitigen Kündigungsverzichts.
Aus einem Mietvertrag kann man nicht austreten wie aus einem Kegelclub.
Was genau heißt Mindestmietdauer?
Und wann wurde der Vertrag abgeschlossen?
Im März 19
Dann kann, wenn deine Angaben korrekt sind, der Vertrag leider erst frühestens zum 29.2.2010 gekündigt werden. Was ist denn mit einem Aufhebungsvertrag, würde der Vermieter dem zustimmen?
Zeitreise? :-)
Zurück in die Zukunft;-)) 2020 ist natürlich gemeint.
Das Recht zur ordentlichen Kündigung wird für die Dauer von 1 Jahr ab Abschluss des Mietvertrages für beide Parteien ausgesetzt