Mietvertrag vor Einzug kündigen?Drei Mieten zahlen? + nebenkosten (müllabfuhr etc.)?

9 Antworten

Ist der Vertrag unbefristet und ohne Kündigungsverzicht kannst Du ihn jetzt zum 31.3.14 kündigen.

Die Kündigung müßte spätestens am 4.1.13 beim Vermieter sein.

Bis Mietende sind Miete und Nebenkosten in voller Höhe zu zahlen.

Zu viel gezahlte NK bekommst Du nach der Abrechnung ja zurück.

Du kannst natürlich versuchen mit dem VM einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren oder ihn bitten Nachmieter vorschlagen zu dürfen.

Beides wäre aber nur mit großzüger Kulanz des VM möglich.

Es ist hoffentlich nachweisbar festgehalten das Du schon Nebenkosten zahlst.

DanielHilfe777 
Beitragsersteller
 14.12.2013, 14:50

"Es ist hoffentlich nachweisbar festgehalten das Du schon Nebenkosten zahlst."

Bisher wurden den Werken die Zählerstände für Gas und Strom übermittelt. Einen Vertrag habe ich noch nicht unterschrieben. Das wollte ich eigentlich nächste Woche machen. Der VM und ich hatten nur mündlich festgehalten, dass ih schon in die Wohnung kann, um zu renovieren und ab nächsten Monat Miete zahle. Wir hatten auch mündlich vereinbart, dass ich für diesen monat, in dem ich nur renoviere und nicht dort wohne, die Nebenkosten für Gas und Strom trage.

Du kannst sofort wieder kündigen. Aber dass der Vermieter noch einen Schlüssel hat, brauchst du NICHT zu dulden. Du kannst dann auch darauf achte, dass er in der Kündigungszeit nicht neu vermietet. Er kann selbstverständlich nicht doppelt Miete kassieren.

Du hast also durchaus einen Verhandlungsspielraum.

bwhoch2  15.12.2013, 14:40

Aber dass der Vermieter noch einen Schlüssel hat, brauchst du NICHT zu dulden.

Dann soll Fragesteller bitte aber auch sofort Miete zahlen. Solange er selbst noch keine Schlüssel offiziell hat, also keine Übergabe stattgefunden hat, darf er eben noch keine wirklich privaten und/oder wertvollen Dinge in der Wohnung lagern.

Du kannst dann auch darauf achte, dass er in der Kündigungszeit nicht neu vermietet.

Zwischenzeitliche Vermietung verhindern? Das doch gerade nicht! Je früher die Wohnung neu vermietet ist, umso weniger Kosten bleiben an ihm hängen.

DerHans  15.12.2013, 17:51
@bwhoch2

Du solltest vielleicht den gesamten Kommentar lesen.

Vorausgesetzt, daß Du keinen Mietvertrag mit einem gegenseitigen Kündigungsverzicht bis max. 4 Jahre, oder einen befristeten Mietvertrag abgeschlossen hast, kannst Du diesen jederzeit, also auch vor Mietvertragsbeginn, mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Mon. kündigen.

Um die Zahlung der drei Monatsmieten werde ich vermutlich nicht herum kommen?

Wenn der Vermieter die Wohnung zügig weitervermieten kann, dann ja.

Außer der Vermieter ließe sich auf einen Aufhebungsvertrag ein oder?

ja

Wenn ich diese Wohnung niemals beziehe, wäre ich dann auch verpflichtet die vertraglich festgelegten Nebenkosten von 120 Euro für Wasser, Müllabfuhr, TV zu zahlen, obwohl ich diese niemals nutzen werde?

Der Vermieter hat Anspruch auf die Gesamtmiete, nicht nur auf die Kaltmiete.

Ich finde es aber trotzdem nervig, dass der Vermieter jeden Tag in diese Wohnung geht, alles kontrolliert und in meinen Sachen rumstöbert.

Da das Mietverhältnis noch gar nicht begonnen hat, darf der Vermieter die Wohnung bis Vertragsbeginn jederzeit betreten.

DanielHilfe777 
Beitragsersteller
 14.12.2013, 13:18

vielen dank für die antwort!!ich habe es leider schon vermutet, dass ich da nicht mehr rauskomme:-/ zum glück kann ich wenigstens von einem zeitlichen kündigungsverzicht nichts finden.

Vor allem Finger weg von Renovierungsarbeiten an der Wohnung damit Zerstören sie beweise. Außerdem bringt es ihnen nichts wenn sie nicht dort bleiben. Und nur weil sie jetzt Mieter der Wohnung sind heißt das nicht das sie jetzt bereits verpflichtet sind zu Renovieren. Es geht um ihr Geld. Holen sie sich auch für die bereits von ihnen gemachten Arbeiten Zeugen, womöglich können sie bei Kündigung der Wohnung das Geld vom Vermieter wiederholen.

Ich rate ihnen sich einen Anwalt für Mietrecht zu nehmen und ihn die Lage zu schildern. Sie sind Mieter und haben Rechte und wenn der Zustand in der Wohnung so schlecht ist, könnte es sein das sich ihr Vermieter sogar Strafbar macht. Denn auch ein Vermieter hat Vorschriften die er einhalten muss. Vor allem was die Sicherheit der Wohnung angeht. Sollte ihnen etwas passieren später dafür haftbar machen.

Falls sie jetzt sagen, oh man Anwalt der Kostet, dann haben sie Recht, allerdings kostet ihnen die Miete und andere Kosten selbst bei der Kündigung die meine Kollegen hier vorgeschlagen haben 1000€ + x. Mitunter kommen sie sogar fristlos aus der Wohnung raus, weil er sie Getäuscht vielleicht und Mängel verswiegen hat. Eine etwas günstigere Variante ist die Verbraucherzentrale.

Ich weiß, dass ich erst offiziell nächsten Monat beide Schlüssel erhalte. Ich finde es aber trotzdem nervig, dass der Vermieter jeden Tag in diese Wohnung geht, alles kontrolliert und in meinen Sachen rumstöbert. Zudem dreht er an der Heizung herum, obwohl wir mündlich geregelt hatten, dass ich die Nebenkosten bereits trage. Aber dagegen kann ich wohl nichts machen.

Das ist Unsinn, sie können etwas machen. Wenn sie Mieter dieser Wohnung sind darf er das nicht, es sei den das Mietverhältnis hat noch nicht begonnen. Allerdings fragt sich dann wieso sie ein Wohnung Renovieren die ihnen noch gar nicht gehört. Hinweis: Selbst Gerichtsvollzieher und die Polizei dürfen außer in seltenen Fällen nur mit Durchsuchungsbeschluss in ihre Wohnung. Heizen: Sie sagen es Mündlich. Es gibt demnach keine schriftliche Absprache. Es ist auch Ratsam den Vertrag prüfen zu lassen. Es können sich dort Paragraphen befinden die nicht erlaubt und somit Wirkungslos sind.

Einen Mietvertrag kann man sofort nach Abschluss auch wieder kündigen. Jetzt ist das zum 31.03.14 möglich, da die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt. Es sei denn, im Vertrag ist ein gegenseitiger Kündigungsverzicht vereinbart- dann kannst du erst zu dem Termin kündigen und dann ist es sicher besser, du ziehst ein.

Um die Zahlung der Kosten (Kaltmiete und Nebenkosten) bis zum Ende der Kündigungsfrist kommst du nicht herum, das ist richtig. Du kannst nur versuchen, mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zu machen, dem muss er aber zustimmen - und warum sollte er das tun? Du kannst auch versuchen, einen Nachmieter zu finden, aber auch das geht nur mit Zustimmung des Vermieters.

Tut mir leid, aber beim nächsten Mal bist du ja schlauer.

angy2001  14.12.2013, 22:36

PS: Wenn du kündigst, lass dir doch die Schlüssel geben für diese 3 Monate und stell die Heizung nur auf Frostschutz - dann wird es am billigsten und du kannst sicher sein, dass der Vermieter da nicht aus- und eingeht in der Zwischenzeit. Auf der anderen Seite musst du aber dem Vermieter mindestens einen Termin in der Woche mit Mietinteressenten geben, wo die Wohnung besichtigt werden kann - das musst du an Aufwand dann einplanen. Der Vermieter sollte keinen Schlüssel mehr haben.

Will er das aber nicht, dann handel runter beim Ende der Kündigungsfrist.