Wohnungssuche: Vermieter möchte eine Mindestmietdauer von 2 Jahren, welche Vor- bzw. Nachteile bringt das mit sich?

9 Antworten

Die exakt formulierte Klausel müsste lauten: Gegenseitiger Kündigungsverzicht auf eine Dauer von 2 Jahren (Ab Mietbeginn vermutlich). Dabei ist eine fristlose Kündigung nicht mit eingeschlossen. Der Begriff "Mindestmietdauer" ist nicht im Kanon des BGB nachzulesen.

Wenn es möglich ist, sollte eine weitere Klausel vereinbart werden: Der Mietvertrag kann im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst werden, wenn durch den Mieter ein solventer Nachmieter gestellt werden kann.

Mirijaa 
Beitragsersteller
 07.09.2018, 17:29

"Dabei ist eine fristlose Kündigung nicht mit eingeschlossen." bedeutet sowohl Mieter als auch Vermieter können fristlos kündigen?

Ich habe schon oft in Anzeigen gelesen: Kündigungsausschluss für den Mieter, das bedeutet übersetzt, der Mieter darf nicht kündigen, aber kann gekündigt werden?

Gerhart  07.09.2018, 19:23
@Mirijaa

Die fristlose Kündigung bedarf immer eines schwerwiegenden Grundes, der Mieter kann ordentlich ohne Grund kündigen.

Anzeige mit Kündigungsausschluss des Mieters: Das ist unzulässig, weil damit der Mieter benachteiligt würde. Diese Klausel wäre also unwirksam und der Mietvertrag gälte als unbefristet mit normaler Kündigungsfrist 3 Monate.

Mirijaa 
Beitragsersteller
 07.09.2018, 20:51
@Gerhart

Kündigungsausschluss für den Mieter habe ich aber exakt so schon gelesen in Anzeigen. Eigentlich inkorrekt, aber warum wird es trotzdem geschrieben? Damit man als Vermieter die Oberhand hat und einen unliebsamen Mieter rasch los wird und man hofft auf einen - mit Verlaub- Idioten der die Wohnung unter diesen Bedingungen anmietet? Genau so oft lesen ich, dass Bedingung (!) sei Möbel oder Einbauküche vom Vormieter zu übernehmen - ist man als eventuelle Mieter tatsächlich verpflichtet dies zu tun?

albatros  08.09.2018, 02:48
@Mirijaa

Fristlose Kündigung ist auch bei vereinbartem Kündigungsverzicht möglich wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist.

albatros  08.09.2018, 02:51
@Mirijaa

Ein Kündigungsverzicht ist nur wirksam, wenn er wechselseitig vereinbart ist. Dann wäre der MV während der Laufzeit des KV nicht ordentlich kündbar (zum oder nach Ablauf, je nach Wortlaut der Klausel).

Außerordentliche fristlose Kündigung ist/wäre beidseits möglich, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist/wäre.

Gerhart  08.09.2018, 08:15
@Mirijaa

Ver Vermieter kann nicht im Namen des Vormieters Bedingungen als Voraussetzung des neuen Mietvertrages festlegen. Ich glaube, dass du da etwas falsch verstanden hast. Der Vermieter kann sehr wohl als Bedingung die Übernahme von EBK und Möbeln aus seinem Bestand in der zu vermieteten Wohnung vorgeben.

der Vermieter besteht auf eine Mindestmietdauer von 2 Jahren

Das gibt es so nicht (mehr). Er könnte einen Kündigungsverzicht für zwei Jahre vereinbaren, vorausgesetzt du bist damit einverstanden. Bist du das nicht, bekommst du den Mietvertrag vermutlich nicht.

Der KV hätte zur Folge, dass du deinen Mietvertrag erst zum bzw. nach Ablauf von zwei Jahren ab Mietbeginn kündigen dürftest. Du wärest also für diesen Zeitraum an den Mietvertrag gebunden und könntest nicht regulär in diesem Zeitfenster kündigen.

Mirijaa 
Beitragsersteller
 08.09.2018, 15:15

Ich habe das exakt eins zu eins aus der Anzeige wiedergegeben und der Vermieter hat mich nochmals per Mail geschrieben "Mindestmietdauer beträgt 2 Jahre". Ich fand die Formulierung und den Gedanken dahinternicht ganz koscher.

albatros  10.09.2018, 08:58
@Mirijaa

Nun, das könntest du getrost unterschreiben, da rechtsunwirksam. Für einen wirksamen Kündigungsverzicht müsste die Wechselseitigkeit des KV zwingend vereinbart sein.

Da es sich hier um zunächst eine Annonce handelt und noch nicht den Mietvertrag, könnte es natürlich sein, dass in diesem dann eine formell wirksamer KV vereinbart werden soll. Das wäre abzuwarten. Keinesfalls solltest du jetzt auf den Lapsus hinweisen.

weil er an einer längerfristigen Vermietung interessiert ist.. wenn du dir unsicher bist, dann lass es lieber ganz bleiben.. einmal unterschrieben und dann vorzeitig raus wollen bringt nur Ärger mit sich, denn DU musst dich dann um den Nachmieter kümmern, den der Vermieter aber nicht annehmen muss.. ich würde mir das ersparen

Du würdest möglicherweise früher aus dem Vertrag kommen, wenn Du Deinem Vermieter einen Nachmieter präsentierst, der den Betrag nahtlos übernimmt und den er aber auch akzeptieren muss.

Er will einfach 2 Jahre lang Einnahmen haben und nicht alle 5 Monate neu suchen müssen. Das ist OK.

Du kannst kündigen mit einer Frist , Mieter dürfen das.