Aussteuerung wie weiter?

2 Antworten

Eigentlich muss man sich sofort bei der Agentur für Arbeit melden, da mit der Aussteuerung die Krankenversicherung etc. sonst endet. Steht normalerweise auch so im Aussteuerungsschreiben der Krankenkasse.

Dann erhält man bis zu einer Umschulung, Reha oder Rente Arbeitslosengeld II, wobei die Agentur zur Antragstellung einer dieser Leistungen nach Begutachtung auffordern wird.

Damit ist der weitere gesundheitliche/berufliche Weg bereits vorgezeichnet. 

berndtt 
Beitragsersteller
 21.09.2016, 18:30

borntobechild dies würde ja bedeuten das ich ins H4 abrutsche das glaube ich eher nicht alg 1 steht mir ja zu weil ich vorher voll gearbeitet habe

borntobechild  22.09.2016, 08:31
@berndtt

Du hast völlig recht, es muss richtigerweise ALG I (= eins) heißen.

Sorry für den Tippfehler.

Richtet sich übrigens nach § 145 SGB III. 

Da du ja ab Dezember immer noch Geld benötigst zum Leben, kannst du dir das nicht mehr allzulange überlegen. Welcher Weg für dich besser ist, kann dir wohl hier niemand beantworten. Das kommt auf deine Krankheit, dein Beruf, dein Alter an, oder  deine Krankheit es dir erlaubt in deinen alten Beruf zurückzukehren bzw.  noch eine Umschulung Sinn macht. Mach dir einen Termin bei der Arbeitsagentur. 

berndtt 
Beitragsersteller
 20.09.2016, 05:40

einen Termin bei der Agentur habe ich schon (nun warte ich nur noch auf den Bescheid von der KK) den VDK hole ich auch mit ins Boot .Was meine Fitness angeht; Also ich fühle mich fit meinen Job wieder auszuüben zwar nicht mehr so wie früher , aber dies ist mit meinen Chef schon abgesprochen.Umschulung macht für mich keinen Sinn -alters bedingt.

kabbes69  20.09.2016, 16:13
@berndtt

Ich denke beim VDK bist du gut aufgehoben. Evtl gibt es ja die Möglichkeit dich stufenweise in deinem alten Betrieb wieder einzugliedern. Viel Erfolg und Alles Gute.