Sperre wegen Krankheit alg 1?
Hallo ihr lieben :) Habe von einer Zeitarbeit Firma 1 Tag gearbeitet....leider war ich zu dem Zeitpunkt Krank der arbeits Eintritt hätte eigentlich auch 1 Woche später statt gefunden und die haben mich früher angerufen -.-da es mir leider durch die ganzen Medikamente und meinen 400 km Umzug der ja noch dazu kam nicht besser ging bin ich zum Arzt und war 10 Tage krank geschrieben....Das blöde ist noch das ich für den Tag keine Krankmeldung hatte weil kein Arzt mich auf nehmen konnte habe Termin erst 3 Tage später bekommen also war 1 Tag unentschuldigt...:( nach dem ich bei der Zeitarbeit Firma anrief meinte sie nur Kündigung wurde weg geschickt per Einschreiben die nach 7 Tagen noch immer nicht da war auch bei der Post war nichts die sendeverfolgungs Nummer hatten die aber auch nicht...Sehr komisch ging auf jedenfall immer recht dreist weiter bin zum Arbeitsamt hab denen natürlich alles gesagt und den Antrag auf Alg1 gestellt....Das war am 15.04....habe von meinen damaligen Arbeitgebern ca 1 woche später alles per Post zurück erhalten.. Und was ist das von der Zeitarbeitsfirma kam erst letzte Woche -.- hab da um die gute 100 mal angerufen war dort und mir wurde Hausverbot erteilt...naja wie gesagt letzten Woche kam dann der Hammer in der Arbeitsbescheinigung steht...Kündigung durch selbstverschuld JAAA ▪.▪ jetzt droht mir bestimmt die Sperre oder wie :( ich weiß gar nicht was ich noch tun soll....kennt sich da jemand aus? Danke im voraus
4 Antworten
Hallo Tasha2711,
also zuerst sieht es so aus, dass Du in den 1. vier Wochen erkrankt bist! Das bedeutet, dass die Zeitarbeitsfirma keine Kosten hat, da die Krankenkasse in den 1. vier Wochen einer Neubschäftigung aufkommen muss.
Zu dem Punkt, dass Du Angst vor einer Sperre hast, kann ich ur sagen, dass Du da keine Sorgen machen musst. Du warst Krank und von Selbstverschulden kann da nicht die Rede sein. Die Zeitarbeitsfirma hat dich in der Probezeit ohne Angabe von Gründen entlassen (ist nunmal so). Ich würde die Zeitarbeitsfirma schriftlich auffordern, dass die Dir mitteilen, dass die Krankheit als Selbstverschulden eingestuft wurde und dann kannst du mit dem Schreiben von der Zeitarbeitsfirma zum Amt gehen. Wenn die dir das Schreiben nicht ausstellen wollen, dann sollen die Bitte auch in der Arbeitsbescheinigung keine Gründe mit angeben, da Du sonst mit Problemen beim Amt zu rechnen hast. (ich würde denen das so sagen) Sollte die trotzdem Probleme machen, würde ich meinen Arbeitsberater beim Amt einschalten! Das Problem ist eigentlich nur, dass die wenigsten Disponenten wissen, was die da überhaupt machen. Ich drück Dir die Daumen LG
Danke erstmal für deine Antwort das Amt ist informiert das ich mit der Zeitarbeit Firma Probleme hatte...Habe nun die Arbeitsbescheinigung abgegeben und werde wohl oder übel warten müssen hoffe die drücken da ein Auge zu weil die haben noch eingetragen das ich 1 tag unentschuldigt gefehlt habe :(
Zumal die Arbeitsbescheingung eigentlich nur auf langfristigere Arbeitsverhältnisse zugeschnitten ist und da dann zurecht gefragt wird, ob es Abmahnungen etc. gegeben hat. Ich würde mir nicht solche Sorgen machen, da steht der Personaldienstleister schlechter da :-)
Die lassen sich immer so lange Zeit, da die Löhne immer erst berechnet und bearbeitet werden müssen. Bei einem so kurzen Arbeitsverhältnis haben die bei so einer hohen Fluktuation gar keine andere Möglichkeit :-) beste Grüße
Ja das stand auch drinen ob ich abgemahnt wurde
..wenigstens war da ein... NEIN...
Aber ich denke die versuchen jetzt alles haben dich auch mit allem über 5 Wochen Zeit gelassen was ich natürlich auch beim Amt gesagt habe
Erst einmal:
Du hast mit einer Zeitarbeitsfirma einen Arbeitsvertrag abgeschlossen.
Fragen:
Welches Datum war dort als 1. Arbeitstag eingetragen? Denn möglicherweise galt der Arbeitsvertrag noch gar nicht.
Steht in dem Arbeitsvertrag, dass Du schon ab 1.´Tag einer Krankmeldung ein ärztliches Attest vorzulegen hast.?
Haben der erste Krankheitstag und das Kündigungsschreiben das gleiche Datum?
Steht in dem Arbeitsvertrag, dass Du schon ab 1.´Tag einer Krankmeldung ein ärztliches Attest vorzulegen hast.?
Bitte lies den Arbeitsvertrag, dies ist möglicherweise der wichtigste Punkt, der eine Arbeitslosengeldsperre verhindert.
Ok werde ich sofort machen:)
Laß Dir Zeit, ich antworte auch noch morgen.
Steht nichts drin
Also was heißt stand nichts drin...Bei Urlaub, Krankheit und Feiertagen gelten die tarifvertraglichen und gesetzlichen Vorschriften sowie die geltenden Betriebsvereinbarungen-.-
Der einzige Streitpunkt könnte noch sein, dass die Krankschreibung wohl erst am 8.4. - rückwirkend per 6. 4. erfolgte. Und somit die schriftliche Krankmeldung auch erst per 8.4. - ergo dem vierten Tag Deiner Erkrankung vorgelegt werden konnte.
Und? Deshalb ist sie trotzdem Krank geschrieben und ein Arzt darf durchaus ein paar Tage rückwirkend Krank schreiben
Es steht hier keineswegs zur Diskussion, was ein Arzt darf oder nicht!
Du sprichst dieses Recht aber scheinbar dem Arzt ab.....
Tue ich nicht, weil ich eine solche Möglichkeit sinnvoll finde.
1. Dürfte man dir wegen Krankheit nicht Kündigen
2. Krankheit kann man nicht als Selbstverschulden werten ;-)
3. würde ich gegen den AG vors AG ziehen und ihn auf eine NEUTRALE Arbeitsbescheinigung verklagen falls sich das Amt queer stellt
Lege dem Antrag eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt bei
Sollte es Probleme geben sstell alternativ noch einen ALG2 Antrag
Da stand auch drunter das ich noch keine Abmahnung hatte....müsste jetzt aber erstmal mit der sperre rechnen....versteh ich das richtig? Will morgen aufjedenfal mal beim Arbeitsamt anrufen
Von was redest du?
In der Arbeitsbescheinigung von der Zeitarbeitsfirma stand unter dem...Kündigung durch selbstverschuld....Wurde der Arbeitnehmer verwarnt? NEIN
Muss ich mir da den jetzt wirklich sorgen machen -.-
Nochmal Krank sein ist nicht Selbstverschulden
Sollte es Probleme geben sstell alternativ noch einen ALG2 Antrag
Jemand der eine Sperre bei Alg 1 erhält, kann keinen Antrag auf Alg 2 stellen.
Erzähl doch nicht so nen mist natürlich kann man den Antrag auf ALG2 stellen denn du mußt ja von was leben
Du hättest noch nicht einmal Anrecht auf " Sozialhilfe " . Es gibt übrigens auch eine 100%ige Sanktionierung nach SGB II.
Und ich setze noch einen oben drauf. Während dieser Zeit muß sich der Arbeitslose auch noch auf eigene Rechnung in der GKV versichern. Bedeutet incl. Pflegeversicherung knapp 150,-- Euro monatlich.
Du redest so einen Blödsinn ! Natürlich hat man Anrecht auf ALG2 dies ist nämlich eine Grundsicherung!!!!! Und selbst wenn du Sanktioniert wirst erhälst du zwar kein Geld aber Ersatzleistungen zum Lebensunterhalt wie Lebensmittelgutscheine
Arbeitsvertrag wurde dann neu gemacht zum 04.04 da war auch dann der 1 Arbeitstag krank war ich am 05.04 unentschuldigt
Das weiß ich leider nicht weiß nur das mir die krankheits Tage die krankenkasse zahlen tut
Und nein kündigung ging auf den 09.04 auf einen Samstag und Krank geschrieben war ich vom 06.04 -15.04