Sperre wegen Krankheit alg 1?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Tasha2711,

also zuerst sieht es so aus, dass Du in den 1. vier Wochen erkrankt bist! Das bedeutet, dass die Zeitarbeitsfirma keine Kosten hat, da die Krankenkasse in den 1. vier Wochen einer Neubschäftigung aufkommen muss.

Zu dem Punkt, dass Du Angst vor einer Sperre hast, kann ich ur sagen, dass Du da keine Sorgen machen musst. Du warst Krank und von Selbstverschulden kann da nicht die Rede sein. Die Zeitarbeitsfirma hat dich in der Probezeit ohne Angabe von Gründen entlassen (ist nunmal so). Ich würde die Zeitarbeitsfirma schriftlich auffordern, dass die Dir mitteilen, dass die Krankheit als Selbstverschulden eingestuft wurde und dann kannst du mit dem Schreiben von der Zeitarbeitsfirma zum Amt gehen. Wenn die dir das Schreiben nicht ausstellen wollen, dann sollen die Bitte auch in der Arbeitsbescheinigung keine Gründe mit angeben, da Du sonst mit Problemen beim Amt zu rechnen hast. (ich würde denen das so sagen) Sollte die trotzdem Probleme machen, würde ich meinen Arbeitsberater beim Amt einschalten! Das Problem ist eigentlich nur, dass die wenigsten Disponenten wissen, was die da überhaupt machen. Ich drück Dir die Daumen LG

Tasha2711 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 17:22

Danke erstmal für deine Antwort das Amt ist informiert das ich mit der Zeitarbeit Firma Probleme hatte...Habe nun die Arbeitsbescheinigung abgegeben und werde wohl oder übel warten müssen hoffe die drücken da ein Auge zu weil die haben noch eingetragen das ich 1 tag unentschuldigt gefehlt habe :(

Zumal die Arbeitsbescheingung eigentlich nur auf langfristigere Arbeitsverhältnisse zugeschnitten ist und da dann zurecht gefragt wird, ob es Abmahnungen etc. gegeben hat. Ich würde mir nicht solche Sorgen machen, da steht der Personaldienstleister schlechter da :-)

stephan3105  24.05.2016, 20:34

Die lassen sich immer so lange Zeit, da die Löhne immer erst berechnet und bearbeitet werden müssen. Bei einem so kurzen Arbeitsverhältnis haben die bei so einer hohen Fluktuation gar keine andere Möglichkeit :-) beste Grüße

Tasha2711 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 17:54

Ja das stand auch drinen ob ich abgemahnt wurde

..wenigstens war da ein... NEIN...

Aber ich denke die versuchen jetzt alles haben dich auch mit allem über 5 Wochen Zeit gelassen was ich natürlich auch beim Amt gesagt habe 

Erst einmal:

Du hast mit einer Zeitarbeitsfirma einen Arbeitsvertrag abgeschlossen.

Fragen:

Welches Datum war dort als 1. Arbeitstag eingetragen? Denn möglicherweise galt der Arbeitsvertrag noch gar nicht.

Steht in dem Arbeitsvertrag, dass Du schon ab 1.´Tag einer Krankmeldung ein ärztliches Attest vorzulegen hast.?

Haben der  erste Krankheitstag und das Kündigungsschreiben das gleiche Datum?

Tasha2711 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 03:40

Arbeitsvertrag wurde dann neu gemacht zum 04.04 da war auch dann der 1 Arbeitstag krank war ich am 05.04 unentschuldigt 

Das weiß ich leider nicht weiß nur das mir die krankheits Tage die krankenkasse zahlen tut

Und nein kündigung ging auf den 09.04 auf einen Samstag und Krank geschrieben war ich vom 06.04 -15.04

wilees  24.05.2016, 03:43
@Tasha2711

Steht in dem Arbeitsvertrag, dass Du schon ab 1.´Tag einer Krankmeldung ein ärztliches Attest vorzulegen hast.?

Bitte lies den Arbeitsvertrag, dies ist möglicherweise der wichtigste Punkt, der eine Arbeitslosengeldsperre verhindert.

Tasha2711 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 03:47
@wilees

Ok werde ich sofort machen:)

wilees  24.05.2016, 03:54
@Tasha2711

Laß Dir Zeit, ich antworte auch noch morgen.

Tasha2711 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 04:07
@wilees

Steht nichts drin

Tasha2711 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 04:13
@Tasha2711

Also was heißt stand nichts drin...Bei Urlaub, Krankheit und Feiertagen gelten die tarifvertraglichen und gesetzlichen Vorschriften sowie die geltenden Betriebsvereinbarungen-.-

wilees  24.05.2016, 04:49
@Tasha2711

Der einzige Streitpunkt könnte noch sein, dass die Krankschreibung wohl erst am 8.4. - rückwirkend per 6. 4. erfolgte. Und somit die schriftliche Krankmeldung auch erst per 8.4. - ergo dem vierten Tag Deiner Erkrankung vorgelegt werden konnte.

EmtBayern  24.05.2016, 13:30
@wilees

Und? Deshalb ist sie trotzdem Krank geschrieben und ein Arzt darf durchaus ein paar Tage rückwirkend Krank schreiben

wilees  24.05.2016, 13:31
@EmtBayern

Es steht hier keineswegs zur Diskussion, was ein Arzt darf oder nicht!

EmtBayern  24.05.2016, 14:01
@wilees

Du sprichst dieses Recht aber scheinbar dem Arzt ab.....

wilees  24.05.2016, 14:26
@EmtBayern

Tue ich nicht, weil ich eine solche Möglichkeit sinnvoll finde.

1. Dürfte man dir wegen Krankheit nicht Kündigen

2. Krankheit kann man nicht als Selbstverschulden werten ;-)

3. würde ich gegen den AG vors AG ziehen und ihn auf eine NEUTRALE Arbeitsbescheinigung verklagen falls sich das Amt queer stellt
Lege dem Antrag eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt bei

Sollte es Probleme geben sstell alternativ noch einen ALG2 Antrag

Tasha2711 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 02:58

Da stand auch drunter das ich noch keine Abmahnung hatte....müsste jetzt aber erstmal mit der sperre rechnen....versteh ich das richtig? Will morgen aufjedenfal mal beim Arbeitsamt anrufen 

EmtBayern  24.05.2016, 03:08
@Tasha2711

Von was redest du?

Tasha2711 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 03:15
@EmtBayern

In der Arbeitsbescheinigung von der Zeitarbeitsfirma stand unter dem...Kündigung durch selbstverschuld....Wurde der Arbeitnehmer verwarnt? NEIN

Muss ich mir da den jetzt wirklich sorgen machen -.- 

EmtBayern  24.05.2016, 03:22
@Tasha2711

Nochmal Krank sein ist nicht Selbstverschulden

wilees  24.05.2016, 03:37
@EmtBayern

Sollte es Probleme geben sstell alternativ noch einen ALG2 Antrag

Jemand der eine Sperre bei Alg 1 erhält, kann keinen Antrag auf Alg 2 stellen.

EmtBayern  24.05.2016, 03:45
@wilees

Erzähl doch nicht so nen mist natürlich kann man den Antrag auf ALG2 stellen denn du mußt ja von was leben 

wilees  24.05.2016, 04:55
@EmtBayern

Du hättest noch nicht einmal Anrecht auf " Sozialhilfe " . Es gibt übrigens auch eine 100%ige Sanktionierung nach SGB II.

Und ich setze noch einen oben drauf. Während dieser Zeit muß sich der Arbeitslose auch noch auf eigene Rechnung in der GKV versichern. Bedeutet incl. Pflegeversicherung knapp 150,-- Euro monatlich.

EmtBayern  24.05.2016, 13:26
@wilees

Du redest so einen Blödsinn ! Natürlich hat man Anrecht auf ALG2 dies ist nämlich eine Grundsicherung!!!!! Und selbst wenn du Sanktioniert wirst erhälst du zwar kein Geld aber Ersatzleistungen zum Lebensunterhalt wie Lebensmittelgutscheine