wie berechnet sich mein übergangsgeld?
Ab Oktober werde ich eine beruf. Reha/ teilhabe am Arbeitsleben, finanziert von der DRV antreten. Zur Berechnung des übergangsgeldes werden nach meiner Erkenntnis die letzten 3 Jahre verangezogen. Zuerst beruflich tätig bezog ich danach von April 2011 bis April 2012 montl. ca 1150€ ALG I. Im Anschluss daran seit April 2012 ALG II in Hóhe von 740 €/monat Meine Frage; wird das übergagngsgeld aus ALG I + ALG II errechnet oder mein letztes Gehalt u.o. der ALG I Anteil zur Berechnung zu Grunde gelegt? Seitens der DRV habe ich noch keinen Bescheid erhalten, würde aber im Vorfeld gerne einige Infos erhalten. Vielleicht kann mir hier jemand helfen? MfG
1 Antwort
Erst einmal eine Frage,hast du dir schon ein finanzielles Polster geschaffen,denn das kann einige Wochen dauern,bevor du dein erstes Übergangsgeld bekommst ??? Bei mir hat das bis zur ersten Zahlung 7 Wochen gedauert.Nun zu deiner Frage,wenn du nicht länger als 3 Jahre arbeitssuchend / Krank warst,wird dein Übergangsgeld aus den letzen 12 Monaten deines Bruttoeinkommens berechnet.Würde es länger her sein,zieht die DRV - als Berechnungsgrundlage den derzeit erzielbaren Lohn,den du in deinem erlernten Beruf jetzt verdienen würdest,heran.Dazu werden 80 % des durchschnittlichen Brutto Jahreseinkommens herangezogen.Du bekommst dann als allein stehender 67 % und sonst 75 %,wie es halt auch bei ALG - 1 Bezug Unterschiede gibt.Es wird dir dann auch ein Bescheid von der DRV - geschickt,in dem steht,was du an Tagessatz und monatlich bekommst,ein Monat wird immer mit 30 Tagen berechnet.Dazu kamen bei mir noch monatlich Verpflegungsgeld,das lag so bei ca.76 €,das war der Höchstsatz und Fahrkosten Erstattung.Entweder für öffentliche Verkehrsmittel oder halt mit dem eigenen Fahrzeug,da lag der Höchstsatz bei ca.260 € im Monat.Solltest du nach deiner Maßnahme keinen festen Job bekommen und weiterhin arbeitslos sein,steht dir für max. 3 Monate das so genannte Anschluss Übergangsgeld zu.Wenn du also keinen Anspruch mehr auf min. 3 Monate ALG -1 hast,bekommst du es von der DRV - gezahlt,das hat dann die selbe Höhe,wie ALG - 1.Dazu musst du dann jeden Monat auf die Agentur für Arbeit und dir deine Arbeitslosigkeit auf den Vordrucken,die dir die DRV - zuschickt,bestätigen lassen und an die DRV - zurück senden.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ein finanzielles Polster habe ich nicht, beziehe derzeit ALGII und lebe davon. Der Antrag ist seit ca 3 Wochen in Bearbeitung und bis zum Beginn der Massnahme sind es ja noch 7 Wochen. Vielen Dank Isomatte