Muss ich auf einen Vermittlungsvorschlag reagieren wenn ich noch gar nicht arbeitslos bin?
Hallo!
Ich habe mich arbeitssuchend gemeldet. Mein Arbeitsvertrag geht noch 8 Wochen. Nun habe ich ein Vermittlungsvorschlag bekommen, dass ich mich bewerben soll. Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist nicht dabei, nur ein Antwortschreiben dass ich zurücksenden soll. Muss ich mich da bewerben? Ich bekomm doch noch gar kein arbeitslosengeld. Also kann auch nix gestrichen werden. Ich möchte mich da nicht bewerben, weil ich erst noch meine Abschlussprüfung machen muss, mach nämlich gerade ne Ausbildung. Aber die auf dem Arbeitsamt verstehen das irgendwie nicht.
13 Antworten
Bewirb dich - es ist immer leichter, eine neue Stelle zu bekommen, wenn man vorher nicht arbeitslos war!
Hallo Maxxx56,
bekommst Du einen Vermittlungsvorschlag ohne Rechtsfolgenbelehrung dann kannst Du diesen Vorschlag ablehnen, ohne das Sanktionen zu fürchten sind.
Die Rechtsfolgenbelehrung ist zwingend (§ 159 SGB III) damit pflichtwidriges Verhalten sanktioniert werden kann.
Die Vermittlungsvorschläge bekommst Du unabhängig davon, ob Du dir das gerade wünscht oder Dir das gelegen kommt. Das Amt handelt hier vollkommen korrekt.
Zudem schadest Du dir gerade selbst, denn auch Dir sollte an einem raschen Übergang in eine Einstellung gelegen sein, es ist zudem (zu mindestens in unserem Unternehmen) auch die gängige Praxis Azubis noch vor Ausbildungsende einzustellen (dies erfolgt unter Vorbehalt des erfolgreichen Abschlusses).
Warum Chancen vergeuden?
Viel Erfolg bei Deiner Prüfung!
Deine Begründung hinkt erheblich. Du kannst dich doch auch schon vor der Abschlussprüfung bewerben, damit du sobald du die Ausbildung beendet hast einen Job hast. Das ist das Normalste der Welt. Dein Arbeitsbeginn kann dann halt erst in 8 Wochen liegen.
Also normalerweise liegt die Prüfung in der Ausbildungszeit. Wie viele Wochen wären das denn? Außerdem darfst du natürlich auch dazwischen arbeiten, nur eben noch als Hilfsarbeiter und nicht als Fachkraft. Oft stellen Firmen auch schon vorher ein weil ja der Abschluss kurz bevor steht. Allerdings schreibst du nicht was du lernst, deshalb kann man das nicht gut beurteilen.
Ich rate dir dringend dich jetzt zu bewerben für den Dienstantritt für entweder nach deiner Ausbildung oder nach deiner Prüfung. Aber es ist schon der richtige Zeitpunkt sich jetzt zu bewerben.
Es handelt sich um 6 Wochen. Ich würde mich gern auf meine Prüfung konzentrieren und nicht Vollzeit arbeiten gehn. Für die Zeit nach meiner Prüfung such ich mir natürlich was. Meine Frage war ja eigentlich: Muss ich mich bewerben?
Solange du keine Leistungen beziehst oder beziehen wirst musst du das nicht tun. Bzw. es kann dich keiner zwingen, denn was sollen sie dir denn antun. Wenn du aber für die 6 Wochen zwischen Ausbildung und Prüfung Geld haben willst, dann wird es eng für dich. Du kannst dich aber auch auf die Vorschläge bewerben und rein schreiben das du ab dem Zeitpunkt xy (nach den Prüfungen) zur Verfügung stehst. Aber auch das bitte nur wenn du keine Leistungen beziehen willst.
Ich würde mich schon melden auch wenn einmal ein brückenjob ist, eine Beschäftigung schaut besser im Lebenslauf aus und du hast trotzdem mehr Zeit dich nach dem Job umzusehen der dir gefällt sollte dir der vermittlungsstellen Job nicht so gut gefallen sehe es als Überbrückung und neue Erfahrung. Auch eine Arbeitssuche braucht Zeit. Mache mal Vorstellungsgespräche, frage nach Probearbeiten.
Das ganz normale wäre doch, dass Du Dich jetzt bewirbst und nahtlos in eine neue Stelle wechselst. Es ist doch nicht sinnvoll erst zu warten bis man arbeitslos ist und dann zu gucken, ob man eine neue Stelle bekommt. Das müßte doch in deinem ureigensten Interesse sein.
Man bewirbt sich doch um einen Arbeitsplatz zu finden und nicht um eine Steichung des Arbeitslosengeldes zu vermeiden.
ALSO: Ja, bewerbe Dich und seh zu, dass Du dein Leben ohne Stütze fristen kannst.
Ich muss erst meine Abschlussprüfung machen. Vorher darf ich nicht arbeiten. Aber auf dem Arbeitsamt kapiert das keiner. Die wollen das ich zwischen Ausbildung und Prüfung arbeiten geh.
wenn dich ein neuer Arbeitgeber einstellt, dann mit Sicherheit erst nach deiner Prüfung. Natürlich sollst du nicht zwischen den Prüfungen arbeiten gehen.
Es geht um die Zeit zwischen Ausbildung und Prüfung. Die wollen dass ich da arbeite, obwohl ich es nicht darf. Die kapieren es nicht.