Wiedereingliederung nachKrankheit auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz?

2 Antworten

Ob der Arbeitgeber mit dieser Vorgeschichte bereit ist, dir einen Kassenarbeitsplatz anzubieten, ist diesem überlassen.

Wirklich in einen Betrieb einzuklagen ist praktisch unmöglich,

happydino 
Beitragsersteller
 12.11.2018, 12:54

Das werde ich tun.

happydino 
Beitragsersteller
 12.11.2018, 12:50

Das mir Aufgaben zugewiesen werden die mir eventuell nicht gefallen dessen bin ich mir bewusst.

Nun ich denke das es auf eine Kündigung seitens der Firma hinausläuft.

Trotzdem Danke für deine schnellen Antworten.

DerHans  12.11.2018, 12:53
@happydino

Realistisch kannst du nur versuchen, dich so teuer wie möglich zu verkaufen

happydino 
Beitragsersteller
 12.11.2018, 12:33

Hm, mein Arbeitgeber weiss von meinem GdB von 50 %. Er hatte mir ja angeboten einen Aufhebungsvertrag zu machen bzw angeboten mir 3 Monate das zu zahlen was ich vom Arbeitsamt bekomme, damit ich eine eventuelle Sperre vom Amt überbrücken kann. Er hätte mich ja auch kündigen können, aber das wollte er nicht. Deshalb war ja meine Frage ob ich dann unter Umständen auf Wiedereinstellung klagen kann.

DerHans  12.11.2018, 12:40
@happydino

Letztlich wirst du dich aber nicht dagegen wehren können, wenn du dann plötzlich Aufgaben bekommst, die dir gar nicht gefallen.

Und bei einer Kündigung muss die Eingliederungsstelle zwar gefragt werden, aber wirklich helfen, kann sie dir nur bei der Höhe der Abfindung.

Sie haben einen Grad der Schwerbehinderung von 50

Hier ergeben sich Möglichkeiten und sollten sich vom IFD beraten und begleiten lassen. Ebenfalls wäre bei Klärung, eine Wiedereingliederung in Verbindung mit einem Jobcoaching denkbar. Siehe auch auf www.jobtrain.de

Ihr Arbeitgeber hat keine Kündigung ausgesprochen, sondern eine Kuhhandel vorgeschlagen...und das aus guten Grund.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung