Wiedereingliederung nachKrankheit auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz?
Hallo erst einmal.
ich bin seit Jan. 2017 im Krankenstand und möchte nun wieder arbeiten gehen.
Vorab sollte ich erwähnen das im im Lebensmittelbereich an der Fleich-,Wurst - und Käsetheke auf 20 Std. die Woche gearbeitet habe. 2016 habe ich an einer Rhea im psych- somatischen Bereich teilgenommen. Dabei ist herausgekommen das ich in dem genannten Bereich nicht mehr tätig sein kann. Und nur noch leichte bis mittelschwere Arbeiten ausführen darf.
Habe einen GdB von 50%.
Anfang dieses Jahres habe ich ein Gespräch zur BEM gehabt. Wobei mir dann anschließend schriftlich mitgeteit wurde, das es zu diesem Zeitpunkt kein leidengerechter Arbeitsplatz vorhanden sei. Der Rehabericht liegt dem Arbeitgeber vor.
Mir wurde angeboten, einen Aufhebungsvertrag zu machen , den ich natürlich abgelehnt habe. Also befinde ich mich in ungekündigter Anstellung.
Von der Krankenkasse bin ich ausgesteuert und beziehe Alg.1.
Nun bin ich gesundheitlich so weit das ich mich für eine Kassentätigkeit durchaus fit fühle.
Ich möchte eine Wiedereingliederung machen.
Mein behandelnder Arzt würde dieser zustimmen und mich unterstützen.
Meine Frage ist jetzt, wie gehen ich da am besten vor?
Soll ich vorab den Betrieb davon in Kenntnis setzten, das ich eine Wiedereingliederung möchte, und nochmals ein BEM Gespräch anstreben?
Oder mich einfach gesund schreiben lasse und meinen Betrieb davon in Kenntnis setze das ich meine Arbeitskraft, unter Berücksichtigung des Reha-Berichts, zu Verfügung stelle ?
Wenn sich der Arbeitgeber alles ablehnt. Könnte ich auf Wiedereinstellung klagen?
Vom Arbeitsamt würde ich bis zur vollständigen Wiedereingliederung Alg.1 bekommen.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Wie der Ablauf am sinnvollsten ist.
Vielen Dank im Voraus.
2 Antworten
Ob der Arbeitgeber mit dieser Vorgeschichte bereit ist, dir einen Kassenarbeitsplatz anzubieten, ist diesem überlassen.
Wirklich in einen Betrieb einzuklagen ist praktisch unmöglich,
Das werde ich tun.
Realistisch kannst du nur versuchen, dich so teuer wie möglich zu verkaufen
Hm, mein Arbeitgeber weiss von meinem GdB von 50 %. Er hatte mir ja angeboten einen Aufhebungsvertrag zu machen bzw angeboten mir 3 Monate das zu zahlen was ich vom Arbeitsamt bekomme, damit ich eine eventuelle Sperre vom Amt überbrücken kann. Er hätte mich ja auch kündigen können, aber das wollte er nicht. Deshalb war ja meine Frage ob ich dann unter Umständen auf Wiedereinstellung klagen kann.
Letztlich wirst du dich aber nicht dagegen wehren können, wenn du dann plötzlich Aufgaben bekommst, die dir gar nicht gefallen.
Und bei einer Kündigung muss die Eingliederungsstelle zwar gefragt werden, aber wirklich helfen, kann sie dir nur bei der Höhe der Abfindung.
Sie haben einen Grad der Schwerbehinderung von 50
Hier ergeben sich Möglichkeiten und sollten sich vom IFD beraten und begleiten lassen. Ebenfalls wäre bei Klärung, eine Wiedereingliederung in Verbindung mit einem Jobcoaching denkbar. Siehe auch auf www.jobtrain.de
Ihr Arbeitgeber hat keine Kündigung ausgesprochen, sondern eine Kuhhandel vorgeschlagen...und das aus guten Grund.
Das mir Aufgaben zugewiesen werden die mir eventuell nicht gefallen dessen bin ich mir bewusst.
Nun ich denke das es auf eine Kündigung seitens der Firma hinausläuft.
Trotzdem Danke für deine schnellen Antworten.