Aus Bedarfsgemeinschaft austreten- Umzug?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach deinem Auszug muss natürlich erst einmal geklärt werden ob dir nicht evtl.vorrangige Leistungen zustehen bzw.das solltest du vorher schon klären, sonst kann es zu spät sein, damit meine ich ob dir evtl.dann Bafög - zustehen könnte.

Sollte das nicht der Fall sein und du weiterhin auf ALG - 2 angewiesen sein, dann musst du dem Jobcenter als unter 25 jähriges Kind vorher einen wichtigen Grund nennen und der sollte auch belegbar sein.

Denn ohne diesen wirst du keine Zusicherung für die Kostenübernahme für deine Unterkunft bekommen, wenn diese fehlt, dann würdest du nicht einen Cent für deine Kosten der Unterkunft erhalten und dir stünde dann max.dein alter bisheriger Regelsatz für den Lebensunterhalt von derzeit 345 € pro Monat zu, so wie bei deiner Mutter jetzt auch.

Darauf würden dann eigene anrechenbare Einkommen wie z.B. dein Kindergeld oder andere Einkommen angerechnet und max.der Differenzbetrag bis zu diesen 345 € gezahlt.

Hättest du außer deinen 204 € Kindergeld kein weiteres Einkommen, dann könntest du min.monatlich 30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen, es würden dann also max.174 € als Einkommen angerechnet.

Nach deinem Auszug stünde dir dann wie gesagt min.das Kindergeld zu, wenn du von deinen Eltern dann nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen würdest.

Das ganze solltest du oder deine Mutter dann am besten durch eine ALG - 2 Veränderungsmitteilung melden, diese findet man auch im Internet zum ausdrucken und die sollte dann rechtzeitig so beim Jobcenter eintreffen, damit man noch genug Zeit hat evtl.Zahlungen an deine Mutter anzugleichen, ansonsten käme es zur Überzahlung und Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Leistungen.

Also am besten so einreichen, dass noch min.1 Monat bis zum geplanten Auszug bleibt, weil laufende Leistungen in der Regel min. immer 5 - 6 Werktage vor Ende des alten Monats dann für den Folgemonat zur Anweisung gebracht werden und dann kann nichts mehr gestoppt werden.

Angenommen du würdest zum 01.06.2020 ausziehen wollen, dann würde ich das noch im April melden, also so das es noch im April beim Jobcenter eingeht.

Beachte aber, nach deinem Auszug könnte die KDU - Kosten der Unterkunft ( Warmmiete ) dann für den Rest der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) nicht mehr angemessen sein, im schlimmsten Fall müsste sich deine Mutter dann selber nach etwas angemessenen umsehen, wenn sie die unangemessenen Kosten nicht anderweitig senken könnte bzw.den Differenzbetrag dann selber zuzahlen könnte.

Unangemessene KDU - würden dann im Regelfall als Übergang bis zu weiteren 6 Monaten anerkannt und bei Bedarf auch weiter voll gezahlt.

isomatte  15.04.2020, 07:11

Danke dir für deinen Stern !

Ob und wie viel Geld dir vom Jobcenter zusteht, wird nach dem Umzug neu berechnet.

Deine Mutter erhält natürlich deinen Anteil auch nicht mehr, was manchmal dazu führt, daß die Wohnung zu teuer wird und sie evtl. eine billigere Wohnung suchen muss.

Allerdings werden wenn du bei deinem Freund wohnst alle Kosten durch zwei geteilt, da dein Freund von allem die Hälfte von seinem eigenen Geld übernehmen muss.

Bezieht er auch Geld vom Jobcenter bildet ihr dann eine neue Bedarfsgemeinschaft.

Beim Jobcenter kannst du den auszug rein telefonische bekannt geben sobald du ein datum weißt und die neue adresse.

Rein aus dem logischen glaube ich kaum das du noch recht auf ein anteil hast was das geld angeht, nachdem du ausgezogen bist