Eltern hartz 4 und Kind (23) vollzeit?

5 Antworten

Deine Eltern erhalten derzeit für dich:

  • Regelbedarfsstufe 360 € Haushaltsangehörige ab 18 Jahre oder
  • Regelbedarfsstufe 376 € Jugendliche 14 bis 17 Jahre,
  • plus ein Drittel der angemessenen Warmmiete.

Offenbar geben sie dir von deinem Regelbedarf nichts ab und befürchen nun, dass sie bei dir betteln müssen, wenn sie Geld von deinem Gehalt haben möchten.

Dabei schuldest du deinen Eltern von deinem Gehalt - genauso wie jetzt schon von deinem Regelbedarf - nur so viel Geld, wie sie für dich auch ausgeben:

  • Essen, Trinken, Strom, Internet, Hygiene- und Haushaltsartikel, Kleidung.

Das musst du ihnen natürlich später von deinem Gehalt ersetzen, soweit du zu Hause isst usw.

Und dein Drittel Warmmiete.

Für die Eltern ändert sich finanziell also nichts - außer, dass sie dein Geld nicht mehr einfach für sich verwenden können.

Aber das kannst du jetzt schon abstellen: Du schreibst einfach dem Jobcenter, dass du dein ALG II künftig auf dein eigenes Konto überwiesen haben möchtest!

Und falls deine Eltern befürchten, sie würden weniger ALG II erhalten wegen SGB II § 9 Hilfebedürftigkeit Absatz 5:

(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

Kannst du sie beruhigen: Dieser Vermutung kann man leicht mit Erfolg widersprechen!

Und falls das nicht klappt gibt es hohe Freibeträge, so dass bei "ungefähr 1500 netto" diese Vermutung sich wohl automatisch in Luft auflösen wird.

Gruß aus Berlin, Gerd

petrapetra64  14.12.2022, 13:17

Was läšt dich vermuten, dass die Eltern das ganze H4 für sich ausgeben?

Was glaubst du, was nach Nahrungsmitteln, Strom,Bus, Kleidung usw. davon noch übrig bleibt, was man als Taschengeld weiter geben kõnnte?

Bei 1.500 € Nettoverdienst dürftest Du der Bedarfsgemeinschaft entfallen = Du mußt Deinen Mietanteil und Deine Lebenshaltungskosten (Lebensmittel, Kleidung, etc.) selbst zahlen.

Mehr sollte nicht passieren.

Ab dem 18 Lebensjahr muss man sich nichts mehr verbieten lassen, ab da ist man volljährig und kann selbst entscheiden.

Ohne Einkommen erhalten deine Eltern für dich derzeit min. 360 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt für Kinder zwischen 18 und 24 Jahren, dazu dann min.noch deinen Kopfanteil von der Warmmiete, bei 3 Personen würde das 1/3 machen.

Das zusammen ergibt deinen Bedarf, würde die Warmmiete angenommen bei 600 € liegen, dann würde der Kopfanteil bei jeweils 200 € liegen und dein Bedarf mit den 360 € Regelbedarf bei min. 560 € pro Monat.

Du hast dann auf dein Bruttoeinkommen Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll, dass wären zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € bis 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € bis 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Wenn Du also 1500 € Netto auf dein Konto bekommen würdest, dann würdest Du mit Sicherheit auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern raus sein, selbst wenn ihr in München wohnen würdet, denn derzeit könntest Du dann ab min. 1200 € Brutto max. 300 € Freibetrag vom Nettoeinkommen in Abzug bringen.

Es blieben dann angenommen noch 1200 € anrechenbares Nettoeinkommen übrig, zieht man davon die 360 € Regelbedarf ab, blieben um die 840 € für deinen Kopfanteil der Warmmiete übrig, die müsste dann bei 3 Personen schon über 2520 € liegen, dass Du dann nicht aus der BG - der Eltern fallen würdest.

Du kannst also sicher davon ausgehen, dass Du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Nettoeinkommen decken kannst und aus der BG - der Eltern raus sein würdest.

Sie bekämen dann deinen Bedarf nicht mehr vom Jobcenter gezahlt, dann solltest Du deinen Eltern den Kopfanteil der Warmmiete selber zahlen und dazu noch den Kopfanteil vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom, da musst Du deine Eltern fragen was sie an den Energieversorger zahlen müssen, am besten zeigen lassen und dann zahlst Du ihnen noch ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung, oder übernimmst das dann selber.

Du kannst dir aus dem Internet die ALG - 2 Veränderungsmitteilung suchen und Ausdrucken, die schickst Du dann selber mit der BG - Nummer ans Jobcenter und das rechtzeitig, also vor Beginn der Beschäftigung und das es ggf.zu keiner Überzahlung und späteren Rückforderung kommt.

Es gilt dann das sogenannte Zuflussprinzip, bedeutet, im Regelfall wird das Einkommen im Monat des Zuflusses auf den Bedarf angerechnet.

Würdest Du angenommen an einem ersten eines Monats beginnen, den ersten Lohn erst im Folgemonat aufs Konto bekommen, müsste nichts ans Jobcenter erstattet werden, wenn für den Monat der Beschäftigungsaufnahme noch Leistungen gezahlt worden.

Nur wenn der Lohn noch im Monat der Beschäftigungsaufnahme aufs Konto käme und für diesen Monat noch Leistungen gezahlt worden, dann muss zumindest ein Teil erstattet werden, je nachdem wie hoch der Bedarf ist und wie hoch das anrechenbare Nettoeinkommen.

Was sind das denn für gruselige Eltern!
Wollen die dir das Arbeiten verbieten, damit du dir auch deine Zukunft ruinierst und auch dauerhaft im Hartz IV - Elend dahin vegetierst?

Zieh schnellstmöglich aus dieser Bedarfsgemeinschaft aus!
Geh arbeiten, verdien dein eigenes Geld und bau dir eine sinnvolle Zukunft auf!
Dann hast du mit dem Hartz IV Elend nichts mehr zu tun.

Wenn du in der Bedarfsgemeinschaft wohnen bleibst, dann wird dein Gehalt angerechnet bei deinem Miet-Anteil und bei deinem Lebensunterhalt – so wie jeder normale Arbeitnehmer von seinem Gehalt seine Miete und seinen Lebensunterhalt bezahlt.
Dann bekommt eure Bedarfsgemeinschaft entspr. weniger Hartz IV für deinen Anteil, weil du diesen Teil selbst bezahlen kannst und selbst bezahlen musst - von deinem Gehalt.

Du hast ja hoffentlich nicht erwartet, dass du dein Gehalt wie Taschengeld betrachten kannst, während ich und die anderen Steuerzahler dir weiterhin von unserem Gehalt deinen Lebensunterhalt bezahlen sollen.
Dann wären wir Steuerzahler diejenigen, die verarscht werden ;-)

Ganz ernsthaft:
Deine Eltern tun dir nicht gut!
Die denken nur an sich selbst - auf Kosten deiner Zukunft!
Geh arbeiten und gib alles, dass du so schnell wie möglich aus der Bedarfsgemeinschaft und aus dem Hartz IV - Elend rauskommst.
Alles Gute!

Eine Bedarfsgemeinschaft bedeutet , daß auch zusammen gewirtschaftet wird . Es kann durchaus sein , daß Dein Einkommen für die Gemeinschaft angerechnet wird . Siehe unter Bedarfsgemeinschaft , Einkommen . Ansonsten müsstest Du Dich dort abmelden oder ummelden , wenn Du die Arbeit ohne Probleme machen willst .

Woher ich das weiß:Recherche
DerBolzer9191 
Beitragsersteller
 06.04.2022, 00:31

Also heißt das meine Eltern bekommen kein Geld mehr für mich. Und ich "müsste" sozusagen 1/3 der Miete zahlen plus 1/3 anderer Sachen?

Andreas219  06.04.2022, 00:44
@DerBolzer9191

So wie ich den Gesetzestext verstehe fällst Du als Kind für die Zeit mit Einkommen ( und Kinder ab 25 ) aus der Bedarfsgemeinschaft raus . Miete und Essen usw. liegt dann bei Dir .

Rubezahl2000  06.04.2022, 00:54
@DerBolzer9191

"Und ich "müsste" sozusagen 1/3 der Miete zahlen plus 1/3 anderer Sachen?"
Du zahlst deinen Miet-Anteil und deinen Lebensunterhalt selbst, wenn du arbeitest. Das ist doch ganz normal! Jeder normale Arbeitnehmer bezahlt von seinem Gehalt seine Miete und seinen Lebensunterhalt.

Warum sollten ich und die anderen Steuerzahler von unserem Gehalt Geld für deinen Lebensunterhalt bezahlen, wenn du selbst genug Geld verdienst?

GerdausBerlin  06.04.2022, 00:45

Deine Informationen stimmen von Vorne bis Hinten nicht.

Eine Bedarfsgemeinschaft bedeutet , daß auch zusammen gewirtschaftet wird .

Ein Kind mit "ungefähr 1500 netto" gehört nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft (BG) seiner mitwohnenden Eltern(teile)! SGB II § 7 Leistungsberechtigte Absatz 3 Nr. 4: "soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können."

Es kann durchaus sein , daß Dein Einkommen für die Gemeinschaft angerechnet wird .

Aber auf keinen Fall für die Bedarfsgemeinschaft, sondern höchstens für die "Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten", siehe SGB II § 9 Hilfebedürftigkeit Absatz 5. Und dies kaum bei "ungefähr 1500 netto", da es hohe Freibeträge gibt.

Ansonsten müsstest Du Dich dort abmelden oder ummelden , wenn Du die Arbeit ohne Probleme machen willst .

Weil Miete und Heizung in einer eigenen Wohnung billiger sind als ein Zimmer bei den Eltern????