Mutter bekommt Hartz 4 ich aber nicht, darf ich ausziehen?

5 Antworten

Wenn du Einkommen hast und deine evtl.Kündigung noch in den Sternen steht, du soviel anrechenbares Einkommen hast, dass du deinen Bedarf selber decken kannst, dann bist du erst einmal auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter raus und du zahlst ihr dann aus deinem Einkommen selber Geld für Miete, Strom, Essen usw.

Als unter 25 jähriges Kind bräuchtest du für einen Auszug bei deiner Mutter normalerweise die Zusicherung für die Kostenübernahme für deinen angemessenen Wohnraum und diese würdest du nur bei einem wichtigen Grund bekommen.

Kannst du aber mit deinem Einkommen deinen Bedarf nach einem Auszug bei deiner Mutter selber decken, dann brauchst du auch die Zusicherung vom Jobcenter nicht.

Angenommen du würdest eine angemessene Wohnung nach dem SGB - ll für 1 Person von 400 € finden und beziehen, dann würdest du dazu ab 2020 noch 432 € Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt benötigen, wenn du also angenommen dann um die 850 € / 900 € Netto auf dein Konto bekommen würdest, dann könntest du damit deinen Bedarf decken und bräuchtest diese Zusicherung nicht.

Würdest du dann nach ein paar Monaten wieder arbeitslos werden, dann wird dich das Jobcenter nicht wieder zur Mutter zurückschicken können, dann müssen sie bei Bedarf deinen Lebensunterhalt und deine angemessene Warmmiete übernehmen.

Das würde das Jobcenter dann bei einer evtl.Arbeitslosigkeit dann auch prüfen, also ob du mit deinem erzielten Einkommen deinen Bedarf nach dem SGB - ll auch decken konntest.

Wäre das nämlich nicht der Fall und du hättest vorher für deinen Auszug keine Kostenzusicherung beim Jobcenter beantragt und bekommen, dann würdest du für deine Warmmiete im Regelfall dann nicht einen Cent bekommen, sondern nur deinen Regelbedarf, der dir auch bei deiner Mutter zugestanden hätte und das normalerweise bis du dann 25 bist.

Wie viel verdienst Du denn? Nein, ich will keine Summe haben. Ich frage nur, weil Du ja Deinen Verdienst angeben musst! Und wenn Ihr dann immer noch Hartz 4 bekommt, steht Dir sehr wohl ein Teil zu. Dieser steht gesondert auf einem Blatt - frag mal Deine Mutter nach dem Bescheid!

Wenn Dein Verdienst es hergibt, dass Du allein leben kannst, dann zieh aus. Wie alt bist Du? Wäre Deine Mutter noch finanziell für Dich zuständig, wenn Du ausziehen würdest?

x71d2 
Beitragsersteller
 22.12.2019, 00:16

Also auf den Bewilligungsbescheid steht dass ich 0 Euro bekomme

Ich verdiene mehr Geld als meine Mutter bekommt

AriZona04  22.12.2019, 00:17
@x71d2

... welches Ihr auch angegeben habt?

x71d2 
Beitragsersteller
 22.12.2019, 00:22
@AriZona04

Ja klar die haben meine Lohnabrechnungen sonst würde ich ja was kriegen.

AriZona04  22.12.2019, 00:23
@x71d2

Dann behalte Dein Geld, welches Du verdienst, für Dich. Logisch. Das steht Dir ja dann zu.

x71d2 
Beitragsersteller
 22.12.2019, 00:29
@AriZona04

Ich würde gerne komplett unabhängig sein und in einer eigenen Wohnung leben aber ich weiß nicht wie es aussieht wenn ich später Arbeitslos werde ob ich mit Unterstützung rechnen kann weil ich ja mit unter 25 Jahren ausgezogen bin.

Ich bin nicht sicher ob ich dieses Risiko eingehen kann.

AriZona04  22.12.2019, 00:30
@x71d2

Sehe ich genau so.

Hallo,

was bedeutet, Du arbeitest bei "drohender Arbeitslosigkeit"?

Wenn Du erwerbstätig bist, dann wird Dein Einkommen um Freibeträge bereinigt auf Deinen Regelbedarf innerhalb der Bedarfsgemeinschaft angerechnet und dementsprechend verringert sich der Gesamtbedarf = Auszahlungsbetrag der Bedarfsgemeinschaft.

Wenn Du mit Deinem Einkommen Deinen gesetzlichen Bedarf (339 € plus anteilige Kosten der Unterkunft und Heizung) decken kannst, dann bist Du normalerweise kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mehr.

Ausziehen kannst Du jederzeit, wenn Du willst und wenn Du den Auszug alleine finanzieren kannst.

Ich verstehe Deine Frage jetzt mal so, daß Du ausziehen willst und schon weißt, daß Du bald arbeitslos wirst.

Wenn Du aus eigenen Mitteln eine Wohnung bezogen hast und danach arbeitslos wirst, kann es gut passieren, daß das Jobcenter Dich auffordert, wieder zu Deiner Mutter zurückzuziehen, da Du noch keine 25 bist.

x71d2 
Beitragsersteller
 22.12.2019, 16:31

Ich würde gerne ausziehen und ganz normal meine Wohnung möbelieren.

Wenn ich jetzt nach einem oder halben Jahr den Job verliere was passiert dann damit? Das Risiko ist dann zu hoch. Dann bleib ich lieber bei meiner Mutter.

DasOrakel  22.12.2019, 16:48
@x71d2

Von unter 25-jährigen ALG 2 - Beziehern verlangt der Gesetzgeber aus Kostengründen, daß sie - soweit machbar - bei den Eltern leben. Eine Garantie dafür, daß Dir das Jobcenter Deine Wohnung dann zahlt, gibt es nach meiner Einschätzung nicht. Möglich ist es schon aber eben nur möglich.

Ein halbes Jahr arbeiten, um dann viereinhalb Jahre § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung in einer eigenen Wohnung zu bekommen vom Jobcenter, obwohl man noch keine 25 ist, ist nicht im Sinne des Gesetzgebers.

Deshalb hatte er nach anfänglichem massenhaften Auszug Arbeitsloser aus der elterlichen Wohnung, während Arbeitende oft noch daheim blieben, folgende Regelung beschlossen:

(5) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat.

Wenn du also wieder ALG II benötigst nach einer Kündigung, musst du eine solche Zusicherung vom Jobcenter einholen.

Diese gibt freiwillig, weil das Jobcenter das so will,

oder aber dann, wenn

die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann

Die Gründe müsstest du dann nennen und glaubhaft machen. Beispiel: Meine Mutter schlägt mich immer, wenn ich ...

Wenn das Jobcener deine Gründe nicht glaubhaft findet, kannst du die Widerspruchsstelle befragen, ob diese sie glaubhaft findet, danach notfalls noch das Sozialgericht, und im Einfall sofort das Sozialgericht per Eilklage.

Nützt das alles nicht, kannst du den Instanzenweg beschreiten, also Landessozialgericht, Bundessozialgericht, Bundesverfassungsgericht.

Oder aber einfach wieder bei Mama einziehen, um deren Kosten zu verringern und deine.

Gruß aus Berlin, Gerd

du darfst ausziehen , wenn du kein geld vom amt willst. wer mit 20 genug verdient , um miete usw zu löhnen , darf ausziehen.

Nur falls dann arbeitslos , da weiß ich nicht weiter............Könnte sein, dass du dann , da unter 25 wieder zurück müßtest