Trennung und Auseinanderziehen, Jobcenter?
Hallo, ihr,
wenn einer der Ehepartner Hartz IV bekommt und man sich trennen möchte, muss man ja z.B. beim Jobcenter angeben, dass man nicht mehr eine Bedarfsgemeinschaft ist, usw. Wie lange dauert da die ganze Organisation, bis man tatsächlich auseinanderziehen kann, wenn durch die Trennung die Auflösung der gemeinsamen Wohnung und ein Umzug ansteht? Und kann das JC bei der Findung einer neuen Wohnung dem Empfänger helfen?
Danke für eure Antworten.
2 Antworten
JaneAustinTexas schreibt:
wenn einer der Ehepartner Hartz IV bekommt und man sich trennen möchte, muss man ja z.B. beim Jobcenter angeben, dass man nicht mehr eine Bedarfsgemeinschaft ist, usw.
Das muss man nicht. Wenn man dem Jobcenter aber glaubhaft machen kann, dass man in der Trennungsphase ist, kriegt man den höheren § 20 Regelbedarf eines Singles, also eines Alleinstehenden - auch noch in der alten gemeinsamen Bude.
Das geht also auch in der (noch) gemeinsamen Wohnung, auch längere Zeit. Hilfreich ist dabei, wenn man zu einem Anwalt gegangen ist und eine Scheidung angeleiert hat. Oft ist das sogar die Voraussetzung dafür, dass das Jobcenter einen Trennungs-Willen für glaubhaft hält und damit ein Ende der Bedarfsgemeinschaft im Sinne von SGB II § 7 Leistungsberechtigte Absatz 3 und 3a.
JaneAustinTexas fragt:
Wie lange dauert da die ganze Organisation, bis man tatsächlich auseinanderziehen kann, wenn durch die Trennung die Auflösung der gemeinsamen Wohnung und ein Umzug ansteht?
Man kann jederzeit ausziehen oder den Partner rausschmeißen. Rausschmeißen ist aber einfacher, wenn der dies akzeptiert.
Bleibt man in der alten Wohnung, übernimmt das Jobcenter die gesamten § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung für nur noch eine Person laut Absatz 1 Satz 4 nur noch so lange,
wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.
Für die neue Wohnung sollte der, der auszieht, Absatz 4 § 22 lesen. Wer mutig ist und gut informiert über die angemessenen Kosten am Ort, kann auch schon morgen eine neue eigene Bude anmieten ohne Angst, dass das Jobcenter die vollen Kosten nicht voll übernimmt.
JaneAustinTexas fragt:
Und kann das JC bei der Findung einer neuen Wohnung dem Empfänger helfen?
Nein. Dafür fehlen dem Jobcenter die Kenntnisse, das Personal und die Mittel. Dafür gibt es den örtlichen Anzeigenmarkt.
Und wenn man geschlagen wird vom Partner und es daher eilt, gibt es Frauenhäuser - und teils wohl auch schon Männerhäuser -, in die man von heute auf morgen einziehen kann.
Gruß aus Berlin, Gerd
Man muß die Trennung dem, Jobcenter bekanntgeben und nachweisen.
Wie lange dauert da die ganze Organisation
Das läßt sich pauschal nicht beantworten.
Und kann das JC bei der Findung einer neuen Wohnung dem Empfänger helfen?
Können vielleicht. Es wird aber nicht dabei helfen, da es nicht zu den Aufgaben des Jobcenters gehört, Wohnungen für Leistungsempfänger zu finden.
Bei Arbeitsplätzen sieht das schon anders aus :)