Hartz IV - Bedarfsgemeinschaft zw. Bruder und Schwester? - Einkommensanrechnung?

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Bilden er und ich eine Bedarfsgemeinschaft?

Nein, das ist formal vollkommen ausgeschlossen; Geschwister - egal welchen Alters - können nur über die Eltern eine BG bilden; heißt: ohne Eltern keine BG.

Wie verhält es sich in diesem Fall mit der Anrechnung meines Einkommens (Arbeitsentgelt) auf sein Hartz IV?

Anrechnung ist möglich über § 9 Abs. 5 SGBII; die sog. Unterhaltsvermutung; diese konstituiert allerdings keine Unterhaltspflicht; und da Geschwister sich nach BGB-Recht generell nicht unterhaltspflichtig sind, reicht eine einfache wahrheitsgemäße Erklärung des Antragsstellers, dass kein Unterhalt geleistet wird.

Darf ich Miete verlangen (300 Euro)?

Ja!

Wird die Miete zzgl. Hartz IV vom Amt getragen/bezahlt?

Nein!

Als Unter-25-Jähriger braucht er die Zustimmung des Jobcenters zum Auszug bzw. muss einen wichtigen Grund für den Auszug/Umzug nachweisen, wenn er im oder in den Leistungsbezug umzieht.

Ein lediglich bessere Perspektive ist kein hinreichend wichtiger Grund!

Ohne Grund und also ohne Zustimmung trägt das Jobcenter keinerlei Mietkosten und nur den abgesenkten Regelsatz.

Im Übrigen ist es in Zeiten des Internets und des Telefons in weiten Teilen Deutschlands kein großes Problem, sich vom Wohnort aus in Berlin einen Ausbildungsplatz oder einen Job zu suchen.

Hat er Ausbildungsplatz gefunden, kommt BAB in Frage, wobei da die Ausbildungsvergütung sowie ggf. das Elterneinkommen Berücksichtigung finden.

Ihr als Geschwister seid euch nicht zum Unterhalt verpflichtet,deshalb darf dein Einkommen auch nicht auf seinen Bedarf angerechnet werden,wenn du das machst,dann ist das freiwillig !!!

Würde er jetzt zu dir ziehen und sich beim Jobcenter ausbildungssuchend melden,steht ihm sogar wieder Kindergeld zu,er muss das nur mit Bewerbungen/ Absagen belegen können. Natürlich kannst du mit ihm ein Untermietvertrag abschließen. Das Jobcenter wird nur nach dem Grund des Um / Einzuges fragen,denn normalerweise müssen junge Erwachsene bis zum 25 Lebensjahr bei den Eltern wohnen bleiben,wenn kein unzumutbarer Grund vorliegt. Wenn er also vor dem Umzug schon eine Ausbildung sicher hätte,wäre das ganze kein Problem,so müsst ihr euch halt etwas einfallen lassen,Mutter hat ihn vor die Tür gesetzt,dann ist er hilfebedürftig und du hast ihn aufgenommen. Dann kann es aber passieren,das der Unterhaltsanspruch vom Bruder, bei der Mutter geprüft wird. Wenn er sich aber weder in Schul noch Berufsausbildung befindet,hat er eigentlich keinen Unterhaltsanspruch und das Jobcenter müsste zahlen. Er würde dann die mit dir im Untermietvertrag vereinbarte Miete bekommen,wenn sie angemessen ist und seinen Regelsatz von 382 €,das Kindergeld würde bis auf 30 € Versicherungspauschale auf seinen Bedarf angerechnet. Sollte er eine Nebenbeschäftigung aufnehmen,entfallen diese 30 € Pauschale,aber dafür kann er dann Freibeträge von seinem Verdienst absetzen,bevor er auf seinen Bedarf angerechnet wird.

mhm...echt blöd sowas...er strengt sich sogar an und die helfen ihm nicht...naja

Ich kann da leider nicht viel zu sagen rate aber mal das Internet danach zu durchforsten, mich schlau machen über die rechte die er/ihr besitzt in solch einer lage...auch würde ich einen (richtigen) Fachmann mal zuhören...(da gibt es auch kostenlose "Beratungs/Anfangsgespräche, da nimmt man auch was mit ;-))...aber zahlen wollt ihr wahrscheinlich auch nichts für und wie gesagt müsst ihr dann auch nicht. Ansonsten soll ER (wobei ich denke es ist sehr wichtig das er zeigt das interesse besteht, das er es will!!!) aufs Amt gehen und immer wieder kommen....wenn die ihn abbimeln einfach nicht abbimeln lassen und bleiben / wiederkommen....ansonsten auch ihr alle Mann da mit hingehen, das die sehen der will das!!!

Wünsch euch viel glück, wird schon!

Wichtig ist nicht aufzugeben!!!

MFG

Wenn die Miete "angemessen" ist, wird selbstverständlich auch ein Untermietvertrag anerkannt .

Volljährige Geschwister bilden auf keinen Fall eine Bedarfsgemeinschaft

Ist es möglich, dass ich meinen Bruder bei mir (in Berlin) einziehen lasse und einen Untermietvertrag mit ihm schließe? Darf ich Miete verlangen (300 Euro)? Wird die Miete zzgl. Hartz IV vom Amt getragen/bezahlt?

hast du schon mal Deinen Vermeiter gefragt, ob du überhaupt untervermieten darfst .. und 300,00 euro für welche Fläche ....

grundsätzlich müssen U25 zu Hause wohnen (also bei Muttern) ....

DerHans  30.10.2013, 22:35

Wenn in Berlin eine bessere berufliche Perspektive ist, kann ein volljähriger junger Mann von seiner Freizügigkeit Gebrauch machen. Wenn er keine Geld beantragen muss, für einen Umzug, kann ihm niemand verbieten, nach Berlin zu seiner Schwester zu ziehen.

frodobeutlin100  31.10.2013, 17:00
@DerHans

Quote:

Wenn er keine Geld beantragen muss, für einen Umzug, kann ihm niemand verbieten, nach Berlin zu seiner Schwester zu ziehen..

.... aber nicht um dort Hartz IV zu beziehen ....

DerHans  02.11.2013, 12:17
@frodobeutlin100

Auch das kann ihm niemand verbieten. Es wäre nur ein Problem, wenn er jetzt Umzugskosten beantragen wollte.