Aufzeichnen von Telefonaten (verboten? ?)?
Muß ich was beachten wenn ich mein Kind(8 jahre)anrufe und das Gespräch aufzeichnen möchte?Ich rufe ja das Kind an und nicht den Vater.Muß ich sagen das es aufgezeichnet wird? Das Kind lebt zur Zeit bei seinem Vater und ich habe das Gefühl das es dort nicht so gut betreut wird.Ich habe eher das gefühl das der Vater mit dem Kind überfordert ist.Um dies zu beweisen möchte ich ein paar Gespräche mitschneiden.Daher möchte ich wissen wie das rechtlich wäre wenn ich Gespräche aufzeichnen würde da es sich jetzt schon des öfteren so geäußert hat das ich es Bedenklich finde ob es dort gut untergebracht ist,da ich das Kindeswohl als gefährdet betrachte. Zudem möchte ich das volle Sorgerecht haben.Ich will mich nicht strafbar machen daher meine Frage. Ich hoffe ein paar hilfreiche Antworten zu bekommen. Danke
9 Antworten
"Ich habe eher das gefühl das der Vater mit dem Kind überfordert ist"
Gefühl ist das eine, beweise das andere. Gehe zum Jugendamt oder einem RA und lasse dich dort beraten. Indizien hast du ja anscheinend, oder worauf begründet sich dein Gefühl?
Dann brauchst du doch nichts mehr aufzeichnen. du gehst zum Jugendamt, ggfs wird dein Kind dort befragt.
Das ist SEHR dünnes Eis, auf das Du dich da begibst...
Es gilt StGB §201:
"Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt "
Unbefugt ist die Aufnahme immer dann, wenn sie ohne Einwilligung der Beteiligten entsteht. Dein Kind kann aber nicht rechtskräftig einwilligen, somit müssten die Sorgeberechtigten (also auch der Kindsvater!) einwilligen.
Du riskierst mit einer solchen illegalen Aufzeichnung also nicht nur eine Strafanzeige, sondern schwächst auch deine Position im Sorgerechtsstreit.
Denn selbst wenn die Aufzeichnung in deinem Sinne verwendbar wäre, wird sie wegen der illegalen Entstehung nicht als Beweismittel zugelassen.
Noch hab ich ja nix aufgezeichnet.Ich will mich ja vorab informieren da ich dies schon als Option gesehen, habe mich aber auch nicht strafbar machen möchte.Ich will ja nur wissen wie das wäre bei meinem eigenen Kind welches ja grade mal 8 Jahre alt ist.Da ich halt nicht weiß wie sich das dazu verhält da ich ja auch Sorgeberechtigt bin und es sich dementsprechend äußerte das bei mir Zweifel aufgekommen sind.
Außerdem ist das Verhältnis zum Kindsvater auch nicht unbedingt entspannt.
Das zerrüttete Verhältnis zum Kindsvater hatte ich mir schon gedacht - aber du scheinst nicht zu kapieren, daß du dir mit einer solchen Aktion ganz gewaltig selbst ins Knie schießt...
Du bist nämlich nicht berechtigt, dein Kind gegen den Willen des anderen Sorgeberechtigten allein zu vertreten.
Selbst wenn dein Kind etwas sagen würde, was gegen den Vater spricht, kannst du weder beweisen, daß das Kind neutral befragt wurde noch daß niemand die Aufzeichnung manipuliert hat.
Falls der Anwalt deines Ex-Partners einen IQ über seiner Schuhgröße hat, dann reicht er sofort Strafantrag gegen dich ein, beantragt ein Beweismittelverwertungsverbot und steht dann umgehend beim Familiengericht auf der Matte, um alleiniges Sorgerecht für den Kindsvater wegen Straffälligkeit der Mutter zu erreichen.
Und weißt Du was? Damit kommt er evtl. sogar durch, weil deine Idee so unfassbar dämlich ist.
Wende dich ans Jugendamt, lass dich von einem Anwalt beraten - aber mach keine solchen Dummheiten!
du musst akzeptieren, dass dein sorgerecht das papier nicht wert ist auf dem es steht. entscheidungen sind von dir nicht mehr notwendig. die trifft der vater im rahmen seienr alleinigen alltagssorge völlig ohne dich. selbst pässe beantragt er ohne dich.
er benötigt deine unterschrift nur noch bei nicht lebenswichtigen op und wenn er mal ein konto auf den namen des kindes eröffnet. selbst das kann er so lösen, dass es an dir vorbei geht, indem er die banksachen des kindes über seinen namen laufen lässt.
wenn du also nicht in der lage bist, dich vernünftig zu verhalten und die umgangszeiten des vaters die seinen zu lassen und dich auf die zu konzentrieren die du hast alle zwei wochen von fr-so - dann sorgst du mit so einer aktion dafür, dass der kv dir weitere telefonate verbietet und den kontakt abbricht.
würdest du das mit meinen kindern planen, wäre die anzeige schon heute raus zur polizei und eine klage auf umgangsaussetzung dauerhaft wäre morgen mit meinem anwalt unterwegs. such dir dringend hilfe, du bist nicht gesund.
Ich werde mich an das JA wohl wenden müssen und ein Beratungsgespräch beim RA in Betracht ziehen. Meine Frage wurde mir ja jetzt beantwortet und Strafbar machen möchte ich mich ja nicht also werde ich das anders lösen müssen.
Ich weiß auch gar nicht warum alle jetzt schon denken das ich schon dabei bin tonaufnahmen zu machen bloß weil ich mich vorab informieren möchte.Vorab heißt ja wohl das ich es in erwägung ziehe und nicht das ich es schon getan habe.Ich habe nunmal einige Bedenken durch Äußerungen des Kindes bekommen und mache mir halt Sorgen um mein Kind.
Und NEIN ich bin nicht durchgeknallt und möchte auch nicht als solche hingestellt werden,bloß weil ich eine Frage stelle.
Also generell ist es VERBOTEN leute aufzuzeichnen bei einem Telefonat, ohne deren Einwilligung. In diesem Fall stellt sich die Frage ob du Sorgerecht hast, oder nicht. Wenn ja, dann sollte das kein Problem sein, solange du das Kind aufzeichnest und sonst keinen. Sollte das nicht der Fall sein, brauchst du wohl die Einwilligung vom Vater.
Mfg
Also das Sorgerecht hab ich schon aber das Kind lebt halt bei dem Vater. Und es ist so geregelt das ich mit dem Kind täglich telefoniere.
Mit dem Kind täglich zu telefonieren heißt NICHT das du das Sorgerecht hast. Wenn du wirklich das Sorgerecht hast, und nicht nur ein Telefonrecht, dann solltest du es aufnehmen können. Aber nur wenn du dir absolut sicher bist, das du ein mitsprache recht hast, was dein Kind, die Erziehung dieses und auch der Umgang mit diesem angeht. Notfalls die Absicherung mit dem Vater. Wenn der zustimmt dann ist es kein Problem.
Ich sehe mein Kind regelmäßig und das Sorgerecht hab ich auch aber es lebt bei dem Vater.
Wo es lebt ist dabei irrelevant. Wie gesagt, du kennst nun die Bedingungen unter welchen es möglich ist. Der Rest liegt an dir :)
richtig, die bedingungen heißen: das kind muss damit einverstanden sein und der vater muss im rahmen des sorgerechtes seine zustimmung geben. die aufzeichnung ist nicht verwertbar vor gericht und nicht verwertbar irgendwo anders. macht mutti es so wie du es vorschlägst, verliert sie das sorgerecht und das telefon wird nicht mehr beantwortet.
das kind muss doch eh schon extrem genervt sein, von dem tgl. anruf. wie war dein tag - toll. was machst du gerade - fernseh gucken. was machst du heute sonst noch? hausaufgaben...mutter bist du fertig, ich hab keinen bock mehr 30 sekunden gespräch, mit extrem viel bindung.
Ich sehe mein Kind deutlich öfter als nur alle 2 Wochen und somit ist das tatsächlich ein besseres vertrauensverhältnis als du es beschrieben hast.Und die Telefonate werden auch nicht so abgespeist.Das sind ja tolle Vorurteile die da gepflegt werden.
Ich glaube nicht das ein Kind in diesem Alter davon genervt ist, es wird sich sicher auf seine Mutter freuen.
das aufzeichnen von telefonaten ohne ankündigung ist strafbar. die verwendung solcher mitschnitte vor gericht wird dann nicht verwertbar sein.
du musst also den vater bitten um sein einverständnis zum mitschnitt der gespräche und wenn er das möchte darfst du das tun. wenn nicht, wirst du damit rechnen müssen, dass du keine telefonate mehr mit dem kind führen wirst zukünftig. ich jedenfalls würde dich fragen obs noch geht und deine nummer nach dem auflegen sperren.
das kind wurde beim vater untergebracht, dass heißt ein gericht hat sich mit der situation beschäftigt und befand die betreuungssituation beim vater besser als bei dir. das kind kommt nicht mehr zu dir zurück. es lebt dort nicht zur zeit, sondern dauerhaft. darfst du das kind zum umgang sehen oder wurde dir der auch entzogen?
du darfst das gespräch nur aufzeichenn wenn das kind damit einvertanden und allein im raum ist. betriit ein anderer den rauf darfst du es nicht mehr ohne das alle anwesenden einverstanden sind.
da der anschluss sicher dem vater gehört ist seine zustimmung auf jeden fall erforderlich - es sei denn ein richter ordnet das an. dann nimmst du aber nicht auf sondern jemand der vom richter beauftragt wird
Auf Aussagen des Kindes.