Schwanger während die Scheidung läuft

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, trennungsjahr ist trennungsjahr, von bett und tisch getrennt... es ist dein Baby nicht seins....

newcomer  18.05.2010, 23:22

nein, solange nicht geschieden, sind es alles seine KINDER

kruemmel83 
Beitragsersteller
 18.05.2010, 23:26
@newcomer

Aber wenn er es doch garnicht sein kann..... Und wie ist das wenn er aus Trotz oder Hass oder was weiß ich warum die Vaterschaft nicht aberkennt????

Cici06  18.05.2010, 23:38
@kruemmel83

Nein, meine tante war auch im trennungsjahr von einen anderen schwanger, und es ist nicht so... er ist nicht automatisch der vater, weil ihr nicht mehr zusammenlebt...

ivonne82  19.05.2010, 20:03
@Cici06

dann muss das aber schon sehr lange her sein. ich hatte letztes jahr den fall und ich war schon 2 1/2 jahre vom ehemann getrennt und er wurde trotzdem als vater eingetragen. das ging wirklich nicht anders. hab sogar noch bei der verhandlung den richter gefragt ob man das nicht hätte anders lösen können (ohne gericht) und er bestätigte nochmal das bei einem ehelich geborenen kind immer erst der ehemann als vater eingetragen wird. nur wenn die scheidung schon bei gericht eingereicht ist kann die vaterschaft durch anerkennung des leiblichen vaters und aberkennen des ehemannes aussergerichtlich geändert werden. aber ob das schon vor der geburt möpglich ist weiß ich nicht das müsste die fragestellerin so schnell wie möglich bei beim jugendamt erfragen.

Cici06  21.05.2010, 14:33
@ivonne82

Nein,,, es ist wirklich so....

Dein ex aber noch ehemann wird nicht direkt als Vater eingetragen, das wird schon am Tag der geburt geregelt oder am nächsten tag... es geht auf jedenfall ziemlich schnell hier in Münster zumindestens...

dakann ich aus persönlicher erfarung sprechen. wenn ihr zum zeitpunkt der geburt noch nicht geschieden seid, wird der ehemann als vater einegtragen. dann wirds kompliziert. ist die scheidung bei gericht zum zeitpunkt der geburt noch nicht eingereicht muss man eine anfechtungsklage machen und mit einem vaterschaftstest beweisen das der ehemann nicht der leibliche vater ist. ist die scheidung zum zeitpunkt der geburt schon bei gericht eingereicht, wird zwar auch der ehemann erst als vater eingetragen kann aber leichter wieder geändert werden (ohne gericht). der leibliche vater muss dann nur die vaterschaft anerkennen und der ehemann die vaterschaft aberkennen.

ivonne82  19.05.2010, 20:06

falls der ehemann sich weidert die vaterschaft abzuerkennen (was unwarscheinlich ist, da er ja dann dem kind gegenüber unterhaltspflichtig wäre)muss eine anfechtungsklage eingereicht werden. das kann im namen des kindes auch das jugendamt machen, dann muss man keinen anwalt bezahlen.

Rechtlich gesehen ist immer der der Vater, der die Vaterschaft mit seiner Unterschrift akzeptiert!

Aber du wirst doch niemanden anlügen oder jemanden ein Kuckuckskind anhängen. Oder?

kruemmel83 
Beitragsersteller
 18.05.2010, 23:22

Ich will niemandem ein Kind anhängen... Mir wurde nur erklärt, dass bis zur vollendeten Scheidung mein Noch- Mann der Vater des Kindes ist. Irgendwie erzählt jeder was anderes....

denise79  18.05.2010, 23:22

In einer Ehe macht man keine Vaterschaftsanerkennung, denn da ist rechtlich gesehen der Ehemann der Vater des Kindes. Ob es biologisch auch so ist, spielt da überhaupt keine Rolle!

kruemmel83 
Beitragsersteller
 18.05.2010, 23:24
@denise79

Genauso wurde es mir gesagt aber was ist wenn der Ehemann doch nachweislich nicht mal in meiner Nähe war????

Prolo  18.05.2010, 23:24
@denise79

Ok ja aber sie sagte das Kind kommt nach der Scheidung...wie ist es denn da...da muss doch dann jemand die Vaterschaft unterschreiben!

kruemmel83 
Beitragsersteller
 18.05.2010, 23:28
@Prolo

Das Kind wurde doch aber eigentlich während der Ehe bzw. dem Trennungsjahr gezeugt und soweit ich weiß bleibt der jetztige Ehemann dann auch der "Vater"....

Prolo  18.05.2010, 23:31
@kruemmel83

Boah, hat er denn wenigstens die Chance, die Vaterschaft anzuzweifeln?

kruemmel83 
Beitragsersteller
 18.05.2010, 23:33
@Prolo

Oder sie erst garnicht anzuerkennen?????

Rechtlich gesehen ist der Mann der Vater, mit dem Du zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet bist. Ist der Entbindungstermin erst nach der Scheidung, kannst Du in der Vaterschaftsanerkennung den biologischen Vater benennen.

Einen solchen Fall haben wir in der Nachbarschaft.Das deutsche Recht unterscheidet zum Beispiel auch zwischen dem Erzeuger und dem Vater,was hier dann dazu führte,daß der leibliche Vater(der aber rechtlich nur als Erzeuger galt)schlußendlich seinen eigenen Sohn adoptieren mußte,um rechtlich als sein Vater zu gelten.Du wirst also einen anderen Mann als Erzeuger angeben können,der Noch-Ehemann ist aber der Vater.Kurios und nicht immer nachvollziehbar,aber ist eben so.