Darf eine Kindesmutter einfach behaupten,das sie nicht weiss wer der Vater ist?

8 Antworten

Die Kindesmutter kann behaupten, dass er nicht der Vater ist. Wenn er das Gegenteil beweisen kann, ist die Sache erledigt.

Das Gegenteil muss er auf eigene Kosten beweisen.

Unter Umständen kann er die Kosten dann auf die Mutter abwälzen, unter Umständen auch nicht.

Die Frage ob er der Vater ist, und ob er eine Gefahr ist, dass sind zwar paar Stiefel, über welche letztlich auch ein Richter entscheiden wird.

Ein Vaterschaftstest wird beweisen, dass er der Vater ist. Dann muß er gemeinsames Sorgerecht beantragen. Dazu hat er dann das Recht. Ohne Anwalt wird es nicht gehen. Wieso will er sich umbringen? Sag ihm, er soll um sein Kind kämpfen! Das braucht einen Vater. Gruss Bordie

benn1212 
Beitragsersteller
 19.06.2014, 19:00

weil sie überall schlecht macht,falsche versprechungen macht und ihn hinstellt,als sei er ein Kinderschänder

Behaupten kann sie viel....an der Wahrheit ist aber das Jugendamt interessiert.

Es lässt sich eine Klage auf Feststellung der Vaterschaft auch gerichtlich durchsetzen.

Du schreibst ja auch: *und hat mittlerweile eine Vaterschaftsfest.klage gemacht *

Ab zum Rechtsanwalt, der wird durch das Verfahren führen !


Ich hoffe, Deine schlechte Rechtschreibung und Grammatik ist nur der Aufregung geschuldet - ist das immer so, bist Du als Erzieher ungeeignet.

benn1212 
Beitragsersteller
 18.06.2014, 18:11

ja ich weiss,sorry es nervt einfach nur noch,weil es einfach nur weh tut,wie man kinder anscheinedn benutzen darf---

Ballerbirne  18.06.2014, 18:14
@benn1212

ja ich weiss,sorry es nervt einfach nur noch,weil es einfach nur weh tut,wie man kinder anscheinedn benutzen darf---

Sachlich ist dieses Argument korrekt....aber wenn Du Eingaben oder schreiben sendest, achte bitte auf korrekte Rechtschreibung und Grammatik - sonst bist Du sofort in der Asiecke und Deine Chancen sind dahin.

benn1212 
Beitragsersteller
 18.06.2014, 18:16
@Ballerbirne

ja hast recht..nur es ist ja nicht mein Kind,es geht um meinen Kumpel,der mittlerweile an dieser sache kaputt geht...umgangsrecht hat doch jeder oder etwa nicht?

benn1212 
Beitragsersteller
 18.06.2014, 18:07

hat er ja schon gemacht und dann musste sie sich ja äussern und keine ahnung warum,aber sie weiss plötzlich nicht mehr wer der vater ist...

ArchEnema  18.06.2014, 18:10
@benn1212

Dann leidet sie unter Gedächtnis- und Realitätsverlust und ist somit selbst eine Gefahr für das Kind. Denn die Vaterschaft ist doch amtlich!

Ballerbirne  18.06.2014, 18:12
@benn1212

aber sie weiss plötzlich nicht mehr wer der vater ist...

Das Gegenteil wird ihr kaum zu beweisen sein.

Wenn Du Dich nun kümmern willst (das kostet Dich sehr viel Zeit, Verantwortung, Reife, Mühe und nicht zuletzt Geld) ist das grundsätzlich zu befürworten.

Wende Dich deshalb ans Jugendamt.

Einmal Kind, IMMER Kind - Du kannst bei Schwierigkeiten nie wieder zurück - Du musst zu Deinem Kind stehen und auch den Unterhalt zahlen - unabhängig, ob Du ein Umgangsrecht bekommst.

Ballerbirne  18.06.2014, 18:12
@benn1212

aber sie weiss plötzlich nicht mehr wer der vater ist...

Das Gegenteil wird ihr kaum zu beweisen sein.

Wenn Du Dich nun kümmern willst (das kostet Dich sehr viel Zeit, Verantwortung, Reife, Mühe und nicht zuletzt Geld) ist das grundsätzlich zu befürworten.

Wende Dich deshalb ans Jugendamt.

Einmal Kind, IMMER Kind - Du kannst bei Schwierigkeiten nie wieder zurück - Du musst zu Deinem Kind stehen und auch den Unterhalt zahlen - unabhängig, ob Du ein Umgangsrecht bekommst.

Der Mann soll die Vaterschaftsfeststellungsklage durchziehen, durch den DNA-Test wird seine Vaterschaft ggf. nachgewiesen.
Kommt die Mutter dabei ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach ("Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung"), könnten ihr die Kosten des Verfahrens auferlegt werden....

Nach Anerkennung seiner Vaterschaft sollte er umgehend das Sorgerecht beantragen, dieses (Mitsorgerecht) dürfte ihm nicht verwehrt werden - auch nicht gegen den Willen der Kindsmutter, wenn dadurch das Kindswohl nicht in Gefahr ist.
Ein Umgangsrecht hat er als anerkannter leiblicher Vater ohnehin.

Wenn er bisher Unterhalt für das Kind gezahlt hat, sollte er diesen jetzt erstmal zurückhalten (und zur Seite legen...), dadurch könnte das Verfahren etwas "beschleunigt" werden.
Denn solange seine Vaterschaft nicht offiziell anerkannt ist, ist er auch nicht unterhaltspflichtig..., würde die Kindsmutter daraufhin Unterhaltsvorschuss beantragen, könnte/würde ihr dieser versagt werden, wenn sie ihrer Mitwirkungspflicht bei der Vaterschaftsfeststellung nicht nachkäme.

Der Mann sollte sich jetzt nicht unterkriegen lassen oder gar selbst bemitleiden..., denn wenn er erstmal offiziell der Vater ist, braucht er ggf. noch viel mehr "Nervenstärke"......

Natürlich darf sie das behaupten. Behaupten kann sie allerdings viel. Sie wird damit nicht durchkommen. Dein Freund hat mit der Vaterschaftsanerkennungsklage alles richtig gemacht

benn1212 
Beitragsersteller
 18.06.2014, 18:10

muss er denn jetzt noch ein vaterschafttest machen und wann sie endlich mal für all das belangt,sorry aber er wollte sich fast schon umbringen...

Ballerbirne  18.06.2014, 18:18
@benn1212

muss er denn jetzt noch ein vaterschafttest machen und wann sie endlich mal für all das belangt,sorry aber er wollte sich fast schon umbringen...

COOL bleiben.

Das Familiengericht wird alles klären.

Die Gerichte arbeiten langsam aber niemand entkommt der Justiz.

GEDULD !

Mewchen  18.06.2014, 18:33
@benn1212

ich hab mir jetzt ne halbe Stunde der ihren Stuss durchgelesen... Das reicht ja aus für eine ganze Soap... Wenn sie es leugnet, dass er der Vater ist, wird das Gericht einen Vaterschaftstest ansetzen, wovon sie zusätzlich zu den bis dahin entstehenden 2000 Euro auch noch die Kosten tragen darf... Und das alles wegen 300 €? Die Frau ist doch krank... Sag deinem Kumpel, er soll auch das alleinige Sorgerecht beantragen!

ArchEnema  19.06.2014, 00:33
@Mewchen

Sehr aufmerksam recherchiert. Bei Leuten wie der fällt mir nur noch Kopf-Tisch ein. Ich weiß noch nicht genau ob lieber meinen oder ihren Kopf...

ArchEnema  19.06.2014, 01:34
@benn1212

Ja, er wird eine DNA-Probe abgeben müssen, ebenso wie sein (mutmaßliches) Kind.

http://dejure.org/gesetze/ZPO/372a.html

Die Kindsmutter kann das nicht einfach verhindern. OK, kann sie doch: Indem sie zur Wahrheit steht.

Kopf hoch, das wir sich alles klären. Das einzig hässliche ist, dass es sich hinzieht, und diese Zeit fehlt Vater und Kind hinterher.

Aber dauerhaft widersetzen kann die mutter sich nicht. Dazu ist sie - sorry - nicht intelligent genug. :-p

benn1212 
Beitragsersteller
 19.06.2014, 19:03
@ArchEnema

ja und das geht jetzt schon seit monaten so,manchmal frage ich mich ob es noch gerechtigkeit gibr weil das was diese Person abzieht ist unfassbar...sicherlich hat er auch fehler gemacht,aber ein kind so zu benutzen ist unfassbar