Trennung der Eltern - Vater sträubt sich - Ummeldung ohne Zustimmung?

6 Antworten

wenn er es sich jetzt anders überlegt hat und dem auszug des kindes nicht zustimmt, muss die mutter klagen gehen vor gericht. zwingen kann sie den vater nicht und mitnehmen kann sie das kind ohne sein willen auch nicht.

Maßgeblich ist, ob  Deine Freundin  das alleinige oder ob  beide das gemeinsame Sorgerecht haben.

Im ersteren Fall   kann   sie umziehen, ohne seine Genehmigung, und sollte  ihm den neuen Aufenthaltsort mitteilen.

Im zweiten Fall   sollte sie  die Zustimmung des Familiengerichts (Antrag stellen auf  Bestätigung der Bewilligung des  Umzugs an Kindsvaters statt))  zum Umzug einholen, wenn er sich konstant  weigert, dem  Umzug zuzustimmen. Diese  dürfte sie  mit entsprechender Fallschilderung und Begründung problemlos bekommen.

Guten Morgen, dass mit der Ummeldung ist Pflicht und kann unangenehm werden. Das Jugendamt müßte das wissen, lieben Gruß

Kapp83 
Beitragsersteller
 11.08.2017, 13:24

Ja, keine Frage, aber sie braucht die ZUSTIMMUNG des Vaters dazu um beim Meldeamt ummelden zu können - und er unterschreibt das nicht. 

Tarniabur  11.08.2017, 13:28
@Kapp83

Das Jugendamt kann einen dazu zwingen die Unterschrift zu geben, lieben Gruß

Ifm001  11.08.2017, 13:30
@Kapp83

Eigentlich hat das Jugendamt gute Möglichkeiten ... kann sein, dass hier dee Sachbearbeiter entweder die Dinge anders sieht oder schlicht nicht motiviert ist.

Ich würde mich an eine Beratungsstelle (AWO, Caritas, ...) wenden.

Menuett  11.08.2017, 14:48
@Tarniabur

Nein, das kann das Jugendamt nicht, dies kann nur ein Richter.

Das Jugendamt hat da keine Rechte.

Menuett  11.08.2017, 14:48
@Ifm001

Nein, das Jugendamt hat hier keinerlei Recht zu agieren.

Sie kann das KInd ohne ihn ummelden.

Sie muss dann dem Einwohnermeldeamt sagen, dass das Kind fix bei ihr wohnt.

Das Einwohnermeldeamt muss nämlich nach dem tatsächlich Wohnort Eintragungen vornehmen.

markusher  12.08.2017, 08:05

nein sie kann das kind nicht ohne ihn ummelden. das einwohnermeldamt darf gegen seinen willen nicht ummelden.

Menuett  12.08.2017, 11:17
@markusher

Das Einwohnermeldeamt muss sich an die Tatsachen halten. Wenn das Kind bei der Mutter lebt, muss es zwingend dort gemeldet sein. Und dann wird das Kind ohne den Willen des Vaters umgemeldet.

In dem Fall solltest du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Wende dich ans Jugendamt.