Trennung der Eltern - Vater sträubt sich - Ummeldung ohne Zustimmung?
Hallo,
eine Freundin hat sich von ihrem Lebensgefährten getrennt, mit dem sie einen 3 jährigen Sohn hat. Sie sind bereits seit Jahresanfang getrennt, lebten trotzdem weiter in der 2 Zimmer Wohnung des Vaters.
Jetzt hat sie endlich eine Wohnung gefunden und ist mit dem Sohn ausgezogen. Es hat bereits ein Gespräch beim Jugendamt stattgefunden (Vater & Mutter). DerVater ist 4 Tage die Woche nicht da (arbeitet 300 km entfernt). Das Kind verbringt also die meiste Zeit bei der Mutter.
Der Vater legt ihr nun einen Stein nach dem anderen in den Weg um die Zahlung des Unterhaltes und Wohngeldbeantragung etc. in die Länge zu ziehen.
Nun stimmt der der Ummeldung des Kindes nicht zu, welche aber dringend gemacht werden muss, um verschiedene andere Dinge Beantragen zu können u.a. die Unterhaltszahlungen.
Was kann man hier tun, wenn jemand so unkooperativ ist ? Gibt es andere Wege?
Es geht hier nicht darum dem Vater zu unterbinden das Kind zu sehen - nein - denn sie ist ja schon ausgezogen und der Vater hat das Kind jetzt auch schon ein Wochenende gehabt und darf es jederzeit sehen. Der Umzug war letzte Woche und der Vater hat dem mündlich beim Jugendamt auch zugestimmt. Wie gesagt, es geht jetzt eigentlich nur darum ihr alle möglichen Steine in den Weg zu legen
Sie sind nicht verheiratet!
6 Antworten
wenn er es sich jetzt anders überlegt hat und dem auszug des kindes nicht zustimmt, muss die mutter klagen gehen vor gericht. zwingen kann sie den vater nicht und mitnehmen kann sie das kind ohne sein willen auch nicht.
Maßgeblich ist, ob Deine Freundin das alleinige oder ob beide das gemeinsame Sorgerecht haben.
Im ersteren Fall kann sie umziehen, ohne seine Genehmigung, und sollte ihm den neuen Aufenthaltsort mitteilen.
Im zweiten Fall sollte sie die Zustimmung des Familiengerichts (Antrag stellen auf Bestätigung der Bewilligung des Umzugs an Kindsvaters statt)) zum Umzug einholen, wenn er sich konstant weigert, dem Umzug zuzustimmen. Diese dürfte sie mit entsprechender Fallschilderung und Begründung problemlos bekommen.
Guten Morgen, dass mit der Ummeldung ist Pflicht und kann unangenehm werden. Das Jugendamt müßte das wissen, lieben Gruß
Das Jugendamt kann einen dazu zwingen die Unterschrift zu geben, lieben Gruß
Eigentlich hat das Jugendamt gute Möglichkeiten ... kann sein, dass hier dee Sachbearbeiter entweder die Dinge anders sieht oder schlicht nicht motiviert ist.
Ich würde mich an eine Beratungsstelle (AWO, Caritas, ...) wenden.
Nein, das kann das Jugendamt nicht, dies kann nur ein Richter.
Das Jugendamt hat da keine Rechte.
Nein, das Jugendamt hat hier keinerlei Recht zu agieren.
Sie kann das KInd ohne ihn ummelden.
Sie muss dann dem Einwohnermeldeamt sagen, dass das Kind fix bei ihr wohnt.
Das Einwohnermeldeamt muss nämlich nach dem tatsächlich Wohnort Eintragungen vornehmen.
nein sie kann das kind nicht ohne ihn ummelden. das einwohnermeldamt darf gegen seinen willen nicht ummelden.
Das Einwohnermeldeamt muss sich an die Tatsachen halten. Wenn das Kind bei der Mutter lebt, muss es zwingend dort gemeldet sein. Und dann wird das Kind ohne den Willen des Vaters umgemeldet.
In dem Fall solltest du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Wende dich ans Jugendamt.
Ja, keine Frage, aber sie braucht die ZUSTIMMUNG des Vaters dazu um beim Meldeamt ummelden zu können - und er unterschreibt das nicht.