Vater hat Kind ohne Zustimmung der utter umgemeldet?
Hallo an alle. Mein Ex Partner hat ohne meine Zustimmung vor ein paar Monaten heimlich unser gemeinsames Kind bei sich angemeldet (wir haben uns provisorisch auf das Wechselmodell geeinigt ). Als ich das erfahren habe bin ich sofort zum Bürgeramt gegangen und mich diesbezüglich aufzuklären. Anscheinend sei es eine neue Mitarbeiterin gewesen, die das Kind umgemeldet habe. Laut Gesetz könne man das ohne Unterschrift des anderen Elternteils machen. Daraufhin habe ich drauf bestanden unsere Tochter wieder bei mir anzumelden, nur sie meinte sie würde uns beide auf ein Gespräch einladen. Ich bin sowas von enttäusht, da ich dadurch nur Probleme gehabt habe. Ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass ich die kleine wieder bei mir anmelden kann? Können das Bürgeramt, sowie der Vater des Kindes rechtlich dafür verlangt werden?
4 Antworten
Ich könnte mir vorstellen, dass es garnicht rechtskräftig ist, da, bei gemeinsamen Sorgerecht doch beide Elternteile einer Ummeldung zustümmen müssen?!
Vllt will euch die BA-Mitarbeiterin ja auch darüber aufklären, dass euer Mädchen bei beiden Eltern angemeldet sein kann. -wäre möglich...
Ich weiß aber auch nicht, was es für Konsequenzen hat, dass dein Kind nicht bei dir gemeldet ist..
Auf alle Fälle wäre ich auf den Vater mega sauer, dass es dir nicht zuvor davon berichtet hat
Das Einwohnermeldeamt ist nicht verpflichtet, bei einer Ummeldung den Sorgerechtsstatus für das Kind zu prüfen, von daher kann das Amt hier nicht belangt werden.
Natürlich kannst du im Gegenzug das Kind wieder bei dir anmelden, nur was soll der ganze Zirkus?
Besprich das mit einem Anwalt. Alleine beisst du dir die Zähne aus.
Jugendamt und Anwalt wären meine ersten Ansprechpartner und den Vertrauensbruch würde ich beim Familiengericht zumindest zu Protokoll geben.
Die Ummeldung wurde ohne Dein Einverständnis durchgeführt und ist ohne wenn und aber rückgängig zu machen. Warum die Meldebehörde jetzt den Familienrat oder ein Familiengericht ersetzen will ist mir nicht klar. Da sollten dann Jugendamt und Anwalt helfen.