auftraggeber zahlt nicht pünktlich, erst mahnung schicken und kann ich (subunternehmer) weitere arbeit bis auf das bezahlt wird verweigern?
vielen dank
3 Antworten
Willkommen im Club.
Leider musst Du ihm eine Mahnung schicken.
Bei Arbeitsverweigerung ,hat der Auftraggeber das recht,diese von andren fertigstellen zu lassen.Du bekommst dann nur die bis dato geleistete Arbeit bezahlt.
Natürlich werden dann noch Mängel gefunden usw usw.
Da gab es Gesetzesänderungen ect.
Also Mahnung gleich vom Anwalt aufsetzen lassen und mit dem weitere Vorgehensweise planen.
Du schreibst ne Mahnung auf die ausstehende Summe + Zinsen.
im vertrag sind 1,5% zinsen festgesetzt. ist das bindend oder die gesetztlichen zinsen laut bgb?
hmm, da müsstest nen Anwalt fragen ,ob niedrige Zinsen im Vertarg gelten.Momentan sind sie so hoch
Ich hab heute ne Rechnung bekommen ,da wurden die 4,17% / Tag genommen.
Mahnung mit Fristsetzung von 14 Tagen schicken.Fristsetzung ist wichtig.Danach noch eine Nachfrist von 7 Tagen senden.
Wenn ihr keinen Vertrag geschlossen habt, kannst du ja quasi machen, was du willst. Wenn ihr einen Vertrag habt, dann ist die Frage, was da drin steht.
bei zahlungsverzug fallen zinsen an...aber weiter? arbeit stilllegen?
Hm..., die Zinsen werden ja kaum so viel ausmachen, dass sie ein Druckmittel darstellen. Ist denn dein Auftraggeber ein kleines "A--ch", oder was ist los? Hast du nicht mit dem geredet?
ja ist er, nur leider zu spät gemerkt, habe den vertrag gekündigt und nun zeigt er ein wahres gesicht
Ich würde so argumentieren:
Da er nicht zahlt, heißt das, dass er sich nicht an den Vertrag hält. Daher kannst du nicht davon ausgehen, dass er sich in Zukunft an den Vertrag halten wird, so dass du dich vorerst gezwungen siehst, die Arbeit niederzulegen.
WENN er dann zahlt, würde ich für den trotzdem nicht mehr weiterarbeiten. Der wird sich ja jetzt nicht in einen Heiligen verwandeln.
habe mich gerade belesen und es ist eine zahlung innerhalb von 14 tagen festgesetzt. da eine frist schon gesetzt wurde brauche ich wohl keine mahnung schicken, sondern verzugszinsen verlangen