Müssen Mahnungen vom Hauseigentümer per Einschreiben verschickt werden?

7 Antworten

Allein entscheidend ist, dass der Vermieter die Zustellung beweisen kann. Dabei ist es völlig egal, wie er das macht. Keinesfalls gilt hier nur die Zustellung per Einschreiben als Vorbedingung für die Wirksamkeit.

Wohnraummiete ist gesetzlich bestimmt immer zu einem festen Datum fällig (3. Werktag im Monat).

Wird diese bis dahin nicht überwiesen oder unvollständig, so tritt Verzug automatisch ein. Einer Mahnung bedarf es nicht.

Da die Mahnung in dem Fall obsolet ist, fällt deine Argumentation ins Wasser.

Zustellung über Nebenkostenabrechnungen etc. sind natürlich durch den Absender zu beweisen.

Choleriker1 
Beitragsersteller
 30.11.2016, 21:54

Habe ich jetzt die Abmahnung Jahrelang am Hals ?

mepeisen  30.11.2016, 23:32
@Choleriker1

Im Prinzip ja. Wenn du ständig mit der Miete schluderst, könnte er dir vielleicht sogar beim nächsten Mal fristlos kündigen.

Wobei das wegen 5€ schon sehr extrem wäre und vermutlich vom Gericht wieder kassiert wird.

Den Ärger hat man dann aber trotzdem an der Backe.

Eine Abmahnung ist so etwas wie der erhobene Zeigefinger, diese Schluderei zu lassen.

Choleriker1 
Beitragsersteller
 30.11.2016, 21:20

Was bedeutet die Abmahnung jetzt in Zukunft für meine Kinder und mich ?

kevin1905  30.11.2016, 21:22
@Choleriker1

Nichts, wenn das abgemahnte Verhalten abgestellt wird.

Zahle deine Miete immer pünktlich und vollständig.

Eine Mahnung bei Mietrückständen ist überflüssig, da man bei unvollständiger Zahlung automatisch in Verzug kommt.

Choleriker1 
Beitragsersteller
 30.11.2016, 21:54

Was bedeutet die Abmahnung jetzt in Zukunft für meine Kinder und mich ?
Habe ich die Abmahnung jetzt jahrelang am Hals ?

DarthMario72  30.11.2016, 22:07
@Choleriker1

Halte dich in Zukunft an den Vertrag, dann ist alles in Ordnung.

Bei diesem Betrag hätte eine Zahlungserinnerung gereicht, das muss ja ein Rosinenkacker sein, der deshalb eine Ab-Mahnung schreibt. Zahl die 5,21 EUR und vergiss das Problem. Sicher hat sich mal irgendwann ein Fehler eingeschlichen.

Folgen hat das Ganze weder für dich noch für deine Kinder. Eine Kündigung deshalb unwirksam.

Im Übrigen muss der V. exakt angeben, von welchem Zeitpunkt deine angeblichen Mietschulden herrühren. Wenn das nicht der Fall ist, ist die Abmahnung unwirksam. Du musst schließlich prüfen können, ob seine Forderung überhaupt rechtens ist.

Außerdem ist der Vermieter in der Beweispflicht, dass dir schon Rechnungen oder Mahnungen zugestellt wurden.

Sind das tatsächlich Mietschulden oder Reparaturkosten oder was und wofür? Für Miete gibt es keine Rechnungen.

Choleriker1 
Beitragsersteller
 01.12.2016, 00:43

Es gab in diesem Jahr eine Mieterhöhung, die ich im Dauerauftrag nicht berücksichtigt hatte.
Das hatte sich summiert und immer wieder einen Teil bezahlt.
Bei Pfennigbeträgen halt nicht z.B. 12,57€ sondern 10,-€ !
Immer wieder zu wenig.

Leider.

Das hat ihn wohl genervt. Verständlich.

Aber rechtens für eine Abmahnung ?

albatros  01.12.2016, 01:05
@Choleriker1

Bei diesem Minibetrag ist die Abmahnung ohne jegliche Rechtswirkung. Außerdem müsste, wie schon geschrieben, der Vermieter detailliert auflisten und beweisen, für welchen Monat wieviel Miete geschuldet ist. Ohne dem ist die Abmahnung unwirksam und für die Katz. Lass dich nur nicht wuschig machen. Sowas kann schon mal passieren. Zahle den Rückstand und künftig auf den Pfennig genau. Und damit hat sich das Ganze erledigt.

Es gibt auch die Zustellung per Kurier; sprich jemand wirft den Brief in den selbigen Kasten. Ist vollkommen gerichtssicher!