Darf Arbeitgeber mich einfach zum arbeiten in einen fremden Betrieb schicken?

7 Antworten

Ein Verweigerung wird da gar nichts nützen. Di wirst eine Änderungskündigung bekommen. Die kannst Du annehmen und in den anderen Betrieb arbeiten gehen, oder nicht annehmen, womit sich die Änderungskündigung in eine ordentliche Beendigungskündigung umwandeln wird.

Grundsätzlich gilt, dass ein Arbeitgeber Mitarbeiter innerhalb des Betriebes versetzen darf, solange es keine anderslautenden Vereinbarungen im Arbeitsvertrag gibt.

Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer keine andere Tätigkeit anweisen, wenn

- eine ganz genau bestimmte Tätigkeit im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

- die künftig auszuübende Tätigkeit nicht standesgemäß ist.

- die künftig auszuübende Tätigkeit mit finanziellen Einbußen verbunden ist.

Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nicht versetzen, wenn

- ein fester Einsatzort / Abteilung vereinbart wurde.

Ein vorhandener Betriebsrat ist mitbestimmungspflichtig.

Das Verleihen eines Arbeitnehmers zu einem anderen Arbeitgeber ist problematisch. Da wir aber nicht wissen, ob es sich rechtlich um ein und denselben Arbeitgeber handelt, ist keine Bewertung möglich. Die Ansage dass der Betrieb an den Stiefsohn verkauft werden soll, hilft nicht weiter.

Ich empfehle die rechtliche Bewertung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vornehmen zu lassen.

Hier ein guter Link.

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/versetzung_umsetzung.htm

Peter Kleinsorge

Solange das nicht im Arbeitsvertrag festgehalten ist, kannst du dich weigern...

GretaAS 
Beitragsersteller
 14.04.2011, 19:45

Danke für die schnellen Infos! Trotzdem, ich kann mir einfach nicht vorstellen das das alles so einfach für meinen Chef sein soll. Immerhin ist es dann ein fremder Betrieb und nicht mehr intern. Und da ich kein Leiharbeiter bin, denke ich, ich muss doch in irgendeiner Weise ein Mitspracherecht haben.

Ich meine ich geh ja auch nicht mal bei Penny aushelfen, weil die gerade einen Engpass haben, obwohl ich Gärtner bin. (Berufe nat. nur wahllos von mir und entspr. nicht der Realität)

Hat jmd. Tipps für Rechtsseiten im Internet darüber?

imager761  14.04.2011, 20:10
@GretaAS

In deinem Arbeitsvertrag ist der Anfangslohn ja auch nicht festgeschrieben. So ist es mit der Tätigkeit genau so flexibel vereinbart.

Da du das unternehmerische Risiko nicht trägst, bestimmst du auch nicht, wie der Betrieb den erheblichen Kostenblock Personal wirtschaftlich einsetzt.

Du kannst nicht nur nehmen, sondern musst auch was geben, so läuft das.

Entweder gefällt dir die neue Tätigkeit oder der andere Betrieb nicht, dann kündige. Oder stelle dich flexibel den neuen Anforderungen und behalte deinen Job.

Rumjammern bringt dir nichts außer einer Änderungskündigung.

Die von dir gesuchten rechtlichen Grundsätze sprechen jedenfalls eindeutig gegen deinen Wunsch auf  "Mitbestimmung".

G imager761

Kommt drauf an was in deinem Arbeitsvertrag steht. Steht da der Standort und deine Tätigkeit kannst du dich auf jeden Fall darauf berufen.

Ob das aber förderlich für dein Arbeitsverhältnis ist wage ich zu bezweifeln.. ?

Der Arbeitgeber hat Direktionsrecht. So lange er dir die Arbeit bezahlt, kann er dich im Prinzip überall hunb schicken. Natürlich muss dann auch der Mehraufwand bezahlt werden. Wenn dir das nicht passt, kannst du ja jederzeit fristgerecht  kündigen.