Wer zahlt die Unterkunft?
Kunde vereinbart ein Projekt mit auszuführendem Unternehmer,der gibt Auftrag an Subunternehmer weiter.Dieser beauftragt seinen Vorarbeiter und der seinen Arbeitern.Anfahrt zum Atrb.-Platz weit vom Wohnort,also Unterbringung vor Ort. Wer bezahlt nun die Unterkunft?Kunde? Unternehmer? Vorarbeiter? Die Arbeiter selbst?
5 Antworten
Die Unterkunft bezahlt der Arbeitgeber von der Person, die die Unterkunft braucht. Also der Subunternehmer. So sollte es sein, das nennt man auch Reise- und Unterkunftskosten-Erstattung (Auslöse). Der Arbeiter kann ja schließlich nichts dafür, dass sein Arbeitgeber einen Auftrag so weit weg angenommen hat. In seinem Arbeitsvertrag steht sicher der Ort der Firma als Arbeistort - und nur den muss er auf seine Kosten aufsuchen.
Es kommt darauf an was es für eine Unterkunft ist.In den meisten Fällen sind es billige Pensionen mit 4-8Bettzimmern die für solche Arbeiter extra angemietet werden.Die Kosten zahlt der Supunternehmer und rechnet sie mit dem Auftraggeber ab.
Der ausführende Unternehmer hat mit dir einen Endpreis vereinbart?
Wenn nein kann er es auf der Rechnung ausweisen
Der Unternehmer zahlt Unterkunft und Auslöse er wird es vorher mit in die Kalkulation eingerechnet haben.
mein chef schickt mich auf die Baustelle und muss auch schauen wo ich übernachten kann. Das Zimmer rechnet er dann mit dem Auftraggeber ab, bzw. ist eine Pauschale für Übernachtung gleich im Angebot mit aufgeführt....
der Sub, weil er seinen Vorarbeiter dazu beauftragt hat.