Ein Mieter zahlt seine Kaution nicht er hat ein Betreuer. an wen muss ich die Mahnung bzw Mahnbescheid schicken?
3 Antworten
Das hängt von den Aufgabenkreisen des Betreuers hat.
Wenn der Aufgabenkreis "Vermögenssorge" Bestandteil der Betreuung ist, ist der Betreuer ein zuständiger und hoffentlich verlässlicher Ansprechpartner.
Die Mahnung kann auf jeden Fall auch an den Betreuten geschickt werden, denn man bleibt trotz eingerichteter Betreuung voll geschäftsfähig (es sei denn es ist als Aufgabenkreis des Betreuer Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt eingetragen, dann besteht Geschäftsunfähigkeit). Betreuter und Betreuer sind also in der Regel beide mögliche Ansprechpartner.
Wenn der Aufgabenkreis Vermögenssorge nicht Bestandteil der Betreuung ist und der Betreute nicht reagiert, könnte man mit dem Betreuer in Kontakt treten und darauf hinweisen, dass der Betroffene mit dem Zahlen seiner Rechnungen überfordert ist und offenbar Bedarf besteht, die Aufgabenkreise zu erweitern. Der soll dann ggf. das Gericht informieren.
Es ging ja hier darum, wohin der Bescheid geschickt wird. Und er kann natürlich an den Betreuer geschickt werden. Es muss sich die Mahnung selbstverständlich inhaltlich gegen den Betreuten richten.
Vertragspartner des Vermieters ist der Mieter lt. Mietvertrag. An ihn geht deine Post. Der Betreuer muss sich gegebenenfalls um die Sachen kümmern.
An den Mieter, wer weiss welche Aufgaben der Betreuer hat.
Sofern, wie du richtig sagst, die Vermögensvorsorge unter das Aufgabengebiet des Betreuers fällt, wäre der Mahnbescheid natürlich trotzdem nicht direkt an ihn zu richten. Man richtet ihn an den Mieter, trägt beim Antrag jedoch als vertretungsberechtigte Person den Betreuer ein.