darf ein Azubi seine arbeit verweigern
Hallo
Zur Zeit absolviere ich eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer seit gestern und heute muss ich in der Ausbildung Gartenarbeit machen sprich Hecke beschneiten und Unkraut Zopfen ich habe gehört arbeiten die nicht zur meine Ausbildung gehören darf ich verweigern stimmt das?
16 Antworten
ich habe gehört arbeiten die nicht zur meine Ausbildung gehören darf ich verweigern stimmt das?
Vom rechtlichen Standpunkt aus: Ja, Du brauchst das nicht zu machen.
Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) sagt der § 14 (Pflichten der Ausbildenden) Abs. 5 Nr. 2: Auszubildenden dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind.
Prof.Dr. Peter Wedde schreibt dazu im Arbeitsrechtkommentar u.a.: Werden dem Auszubildenden Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck nicht dienen, kann dieser die Verrichtung verweigern, ohne dass der Ausbildende dies sanktionieren könnte. Auch handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann (§ 102 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BBiG).
Er schreibt auch: "Die gelegentliche Heranziehung von z.B. Auszubildenden im Handwerk zur Grundreinigung der Betriebsräume verstößt nicht gegen das Verbot der Beschäftigung mit ausbildungsfremden Verrichtungen, sie muss jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu den berufsspezifischen Tätigkeiten stehen und darf nicht dem Zweck dienen, dem Inhaber eine Putzkraft einzusparen."
Wenn die Gartenarbeit einmalig war und kein Dauerzustand, würde ich jetzt kein Fass aufmachen sondern das als "Erfahrung" abhaken. Einen Gärtner sparen darf sich Dein AG allerdings nicht, indem er Dich (oder andere Azubis) diese Arbeiten über längere Zeit erledigen lässt.
Darfst du, wenn es nicht zu deiner vertraglich festgeschriebenen Betätigung zählt. Sprich mit deinem Vorgesetzten, dass du lieber etwas für die Ausbildung tuen möchtest.
Die Arbeit die du machst muss der Ausbildung dienen, bei Gartenarbeit ist das nicht der Fall also musst du das nicht machen.
Solange du etwas tun musst, was nicht deiner Ausbildung entspricht, kannst du es verweigern. Gleiches Prinzip: Kaffee kochen. Das muss niemand tun, ist aber ungeschriebens Gesetz, dass Azubis dies eben auch mal tun müssen. Wenn man sich wegen soetwas beschwert, muss es schon häufig vorkommen, weil sonst das Theater groß ist und man außerdem danach sehr schlecht da steht.
Wahrscheinlich ist der Chef der einzige, der die Gartenarbeit machen darf, weil es bei allen anderen nicht im Arbeits- oder Ausbildungsvertrag steht. Ob das eine Lösung ist...