Wohnung kündigen Mitbewohner aggressiv?
Hallo zusammen,
Ich habe im November mit einem Freund zusammen eine WG gegründet soweit so gut.
Langsam fällt mir aber immer mehr auf das mein Mitbewohner sich nicht beherrschen kann extreme Stimmugsschwankungen hat und schnell sehr aggrsiv wird. Der Mietvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren in der beide Parteien ihr Kündigungsrecht nicht in Anspruch nehmen können Und ich bin der Hauptmieter. Nun meine Frage gibt es eine Möglichkeit in diesem Fall früher aus dem Vertrag zu kommen , da ich mich nicht wohl / sicher fühle und mir auf keinen Fall vorstellen kann 2 Jahre durchzuhalten.
Danke für alle Antworten
5 Antworten
Der vereinbarte Kündigungsverzicht darf sich nur auf die ordentliche Kündigung beziehen, also die fristgemäße. Nicht berührt davon ist die Kündigung aus wichtigem Grund oder auch die fristlose Kündigung. Das wurde auch in den relevanten Gerichtsurteilen dazu betont. Aus diesem Grund hast du sehr wohl Möglichkeiten, deinen Untermieter vorzeitig los zu werden.
Wie du jetzt genau vorgehen kannst, kann ich dir an dieser Stelle nicht sagen. Dazu müßte man sich konkret sein Verhalten anschauen, welche Stufe der Agressivität erreicht ist. Eventuell muss du sein Fehlverhalten erst mal abmahnen. Ist er dir gegenüber jedoch schon handgreiflich geworden oder sonst wie körperlich angegriffen, dann wäre das ein Grund, ihn sofort fristlos zu kündigen.
Versuch doch einfach einen Nachmieter für deine WG zu finden. Dann übernimmt er dein WG-Zimmer und du bist fein raus.
Am besten einen Kampfsportler.
Gute Idee , allerdings ist es keine klassische WG und wird Schwierig Ihn und den Vermieter davon zu überzeugen .
Du stehst als alleiniger Mieter im Mietvertrag und kannst diesen gemäß vertraglicher Vereinbarungen erst mit Ablauf von 2 Jahren kündigen.
Allerdings kannst Du Deinem Untermieter kündigen - außer Du hast auch mit diesem einen Kündigungsverzicht von 2 Jahren vereinbart. Dann bist Du daran gebunden.
http://www.mietrecht.org/untervermietung/kuendigungsfristen-untermietvertrag/
Eventuell wegen Unzumutbarkeit https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/mietrecht/muster-mietvertrag/mietvertrag-mit-mindestmietdauer.html
Quatsch. Die anwaltliche VERTRETUNG kostet auch! Er bekommt juristische mündliche Beratung, nach der er selber einen juristisch und evt. vor Gericht gültiges Schreiben verfassen kann (z.Bsp Mietkündigung wegen....). Jedes Schriftstück, dass der Anwalt über sein Sekretariat verfasst und mit seiner Unterschrift versendet, kostet. Hier hiflt nur eine Rechtsschutzversicherung, bei der man die Sperrklausel beachten sollte.
Insofern ist die Mitgliedschaft schon viel wert, da man eben beraten wird und auch die Aussichten auf Erfolg abeklopft werden.
in der einen oder anderen Rechtsschutzversicherung ist eine erste mündliche telefonische Beratung aber auch kostenlos.
Hier ist der Fragesteller Vermieter und wird nicht vom Mieterbund beraten.
Wenn du der Hauptmieter bist kannst du den Untermieter kündigen.
Da sollte der Fragensteller mal einen Anwalt kontaktieren. Oder (weil billiger) dem Mieterverein beitreten. Dort bekommt er dann auch Anwaltliche Vertretung.