Wohnung kündigen Mitbewohner aggressiv?

5 Antworten

Der vereinbarte Kündigungsverzicht darf sich nur auf die ordentliche Kündigung beziehen, also die fristgemäße. Nicht berührt davon ist die Kündigung aus wichtigem Grund oder auch die fristlose Kündigung. Das wurde auch in den relevanten Gerichtsurteilen dazu betont. Aus diesem Grund hast du sehr wohl Möglichkeiten, deinen Untermieter vorzeitig los zu werden.

Wie du jetzt genau vorgehen kannst, kann ich dir an dieser Stelle nicht sagen. Dazu müßte man sich konkret sein Verhalten anschauen, welche Stufe der Agressivität erreicht ist. Eventuell muss du sein Fehlverhalten erst mal abmahnen. Ist er dir gegenüber jedoch schon handgreiflich geworden oder sonst wie körperlich angegriffen, dann wäre das ein Grund, ihn sofort fristlos zu kündigen.

Versuch doch einfach einen Nachmieter für deine WG zu finden. Dann übernimmt er dein WG-Zimmer und du bist fein raus.

Am besten einen Kampfsportler.

Kaiserweiser 
Beitragsersteller
 01.03.2018, 18:29

Gute Idee , allerdings ist es keine klassische WG und wird Schwierig Ihn und den Vermieter davon zu überzeugen .

Du stehst als alleiniger Mieter im Mietvertrag und kannst diesen gemäß vertraglicher Vereinbarungen erst mit Ablauf von 2 Jahren kündigen.

Allerdings kannst Du Deinem Untermieter kündigen - außer Du hast auch mit diesem einen Kündigungsverzicht von 2 Jahren vereinbart. Dann bist Du daran gebunden.

http://www.mietrecht.org/untervermietung/kuendigungsfristen-untermietvertrag/

verreisterNutzer  01.03.2018, 18:35

Da sollte der Fragensteller mal einen Anwalt kontaktieren. Oder (weil billiger) dem Mieterverein beitreten. Dort bekommt er dann auch Anwaltliche Vertretung.

Elizabeth2  01.03.2018, 18:42
@verreisterNutzer

Quatsch. Die anwaltliche VERTRETUNG kostet auch! Er bekommt juristische mündliche Beratung, nach der er selber einen juristisch und evt. vor Gericht gültiges Schreiben verfassen kann (z.Bsp Mietkündigung wegen....). Jedes Schriftstück, dass der Anwalt über sein Sekretariat verfasst und mit seiner Unterschrift versendet, kostet. Hier hiflt nur eine Rechtsschutzversicherung, bei der man die Sperrklausel beachten sollte.

Insofern ist die Mitgliedschaft schon viel wert, da man eben beraten wird und auch die Aussichten auf Erfolg abeklopft werden.

in der einen oder anderen Rechtsschutzversicherung ist eine erste mündliche telefonische Beratung aber auch kostenlos.

Gerhart  02.03.2018, 10:15
@verreisterNutzer

Hier ist der Fragesteller Vermieter und wird nicht vom Mieterbund beraten.