Kann der Vermieter mich kündigen?
Wohne seit 1977 in der altbau Wohnung kann der Vermieter mich wegen komplett renovierung kündigen ???
lediglich fenster sind und duschwanne silikon schimmelt ist das ein kündigungsgrund ?? die wanbe ist aber dicht trotzdem schimmelt es an silikonfugen
renoviert und mit balkon einbau würde die wohnung 700€ wert sein derzeitige miete beträgt inkl nebenkosten für 2 bewohner 450€
3 Antworten
Nein, er kann nicht wegen einer Renovierung, nichtmal wegen einer Kernsanierung, kündigen. Er müsste Dir für die Zeit der Renovierung, sofern Du in der Wohnung wegen der Renovierung nicht mehr wohnen kannst, Ersatzwohnraum zur Verfügung stellen.
Der Schimmel ist ohnehin kein Kündigungsgrund, hier müsste er erstmal nachweisen das der Schimmel durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist und nicht durch Pfusch bei Planung oder Einbau. Und selbst wenn er den Nachweis führen kann, kann er von euch maximal Schadensersatz verlangen, aber nicht kündigen.
Auch modernisieren kann er nicht wie er grad lustig ist. Er muss das ankündigen (schriftlich), Ihr müsst zustimmen, sonst wird das auch nichts mit der Modernisierungsumlage. Ihr könntet die Modernisierung theoretisch sogar anfechten, bzw. untersagen. Braucht ihr halt vor Gericht gute Gründe.
Hallo,
wegen einer Modernisierung nicht.
wenn ich mir das Foto anschaue müsst ihr schon aufpassen. Ihr seid verpflichtet die Mietsache in Ordnung zu halten. Das ist nach eurem Foto grenzwertig.
Er kann modernisieren und danach entsprechend die Miete erhöhen. Ein Balkon z. B. Wird von der Fläche zur hälfte auf die qm aufgeschlagen.
bei einer Energetischen Sanierung kann er sogar ein großen Teil erhöhen natürlich in gewissen Grenzen.
ihr könnt versuchen da zu widersprechen. Aber da habt ihr wenig Aussicht auf Erfolg. Gerade bei Energetischen Geschichten werdet ihr keinen Richter finden der das heutzutage Blockiert.
Nein, andersrum wird ein Schuh draus. Wenn er dort Arbeiten an der Wohnung durchführt, die die Wohnqualität und Nutzbarkeit der Wohnung mindern durch Lärm, Dreck etc, könnt ihr für diese Zeit adäquat die Miete mindern. Wenn die Wohnung wirklich kernssaniert wird und sozusagen das Innere nach außen gekrempelt wird, könntet ihr auf eine externe Unterbringung für diese Zeit pochen.
Grundsätzlich kann der Vermieter die Miete nach oben anpassen nach Modernisierungsarbeiten, das ist aber meiner Kenntnis nach gedeckelt, er kann also nicht plötzlich das doppelte Verlangen oder so.