Darf der Vermieter einfach die WG betreten?
Ich lebe in einer 2 Zimmer WG, in welcher ein Zimmer nicht mehr bewohnt wird. Ich habe einen Mietvertrag für die Wohnung abgesehen von einem Zimmer.
5 Antworten
Nein wen der Vermieter einfach deine Wohnung ohne deine Erlaubnis betritt begeht er Hausfriedensbruch und das wäre eine Straftat. außerdem dar der Vermieter keinen Schlüssel zur Wohnung besitzen außer der Mieter wünscht es so.
meine Quelle:
https://www.bremermieterschutzbund.de/ratgeber/recht-von-a-bis-z/das-hausrecht-hat-der-mieter
Offenbar wurde aber gar nicht die ganze Wohnung angemietet sondern nur ein Teil davon. Somit kann der Vermieter natuerlich die nicht vermieteten Raeume jederzeit betreten.
Lass mich raten, im Mietvertrag steht 1 Zimmer, Küche und Bad.
Wohnfläche 27 m².
Die Wohnung hat aber mehr und auch mehr als das eine Zimmer.
Der Vermieter möchte jetzt das Bad umbauen und bietet dir eine Ausweichwohnmöglichkeit im selben Haus an.
Richtig?
Ja woher wissen Sie das
Es geht aus deiner Frage leider nicht eindeutig hervor, ob dein Mietervertrag über 1 Zimmer plus Mitbenutzung der Gemeinschaftsräume lautet, oder ob du einen Mietvertrag über die ganze Wohnung hast und 1 Zimmer untervermieten darfst. Das macht jedoch einen Unterschied.
Wenn du die ganze Wohnung gemietet hast, dann darf der Vermieter nicht ohne Terminankündigung kommen. Wenn du nur 1 Zimmer gemietet hast, dann darf er in die Gemeinschaftsräume, nicht jedoch in dein Zimmer.
Zunächst muss deine Aussage richtig gestellt werden.
Du wohnst allein in einer Wohnung, die ehemals mit einem 2. Mieter bestückt war. Du hast einen Mietvertrag für die Teilwohnung. Wie verhält es sich mit deiner Mietzahlung? Teilmiete oder Wohnungsmiete?
WG (Wohngemeinschaft) ist keine Mietkategorie sondern eine interne Auffassung gemeinschaftlichen Wohnens zwischen Mietern einer Mieterpartei oder zwischen Mietern mit Einzelverträgen in einer gemeinsamen Wohnung.
Sobald du deinen Mietstatus hier eindeutig darstellst, kann auch eine eindeutige Antwort gegeben werden.
Besichtigungen müssen angemeldet werden. Einfach die Wohnung zu betreten ohne Absprache ist nicht erlaubt.
Aber nur, wenn auch die ganze Wohnung vermietet wurde. Das scheint hier jedoch nicht der Fall zu sein. Die nicht vermieteten Raeume (bei solchen Mietvertraegen i.d.R. Flur, Kueche und Bad) darf der Vermieter natuerlich jederzeit betreten.