Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen = Sperrzeit beim AA?
Hey
Vor ungefähr einem Monat war Ich beim Orthopäden wegen meinem Knie, da Ich seit längerem starke Knieschmerzen habe. Er meinte das mein Knie für diese Arbeit ungeeignet ist, diese Schmerzen von der Überbelastung kommen da mein Knie für diese Arbeit nicht gebaut ist. Jetzt weiß Ich aber nicht wie Ich dieses Arbeitsverhältnis beenden soll, ein Atest habe Ich bekommen und Ich habe es auch beim AA eingereicht, da Ich Umgeschult werden soll. Von der Firma aus werde Ich sicher nicht gekündigt weil wir total unterbesetzt sind.
Bei der AOK sagte man mir das das einizge was Ich machen kann ein Aufhebungsvertrag wegen gesundheitlichen Gründen. Ich weiß aber nicht ob ich eine Sperrzeit beim AA deswegen bekommen kann, bei der AOK meinten sie das ich damit auf der sicheren Seite wäre aber man weiß ja nie. Ist das wirklich so? Wie sollte Ich am besten Vorgehen ?
Danke
9 Antworten
Nur wenn dein Arzt dich wegen dieser Erkrankung arbeitsunfähig schreibt, hast du eine Chance hier aus krankheitsbedingten Gründen einen "unschädlichen" Aufhebungsvertrag zu schließen. Sonst ist das grundsätzlich eine fahrlässige Aufgabe deiner Arbeitsstelle, die mit 12 Wochen Sperre belegt ist.
Wer hindert dich denn daran, dir VORHER eine neue Stelle zu suchen, und dann fristgemäß zu kündigen?
Also es hindert mich niemand daran, diese Möglichkeit besteht immer. Hab aber nicht wirklich Lust darauf jetzt mit 24 damit anzufangen irgendwelche Stellen zu besetzten die nicht mehr als Hilfstätigkeiten sind, das ist keine Basis für eine vernünftige Zukunft.
. Er meinte das mein Knie für diese Arbeit ungeeignet ist, diese Schmerzen von der Überbelastung kommen da mein Knie für diese Arbeit nicht gebaut ist. Jetzt weiß Ich aber nicht wie Ich dieses Arbeitsverhältnis beenden soll, ein Atest habe Ich bekommen und Ich habe es auch beim AA eingereicht, da Ich Umgeschult werden soll.
Bei der AOK sagte man mir das das einizge was Ich machen kann ein Aufhebungsvertrag wegen gesundheitlichen Gründen.
Richtig, dann macht man einen Aufhebungsvertrag.
Ich weiß aber nicht ob ich eine Sperrzeit beim AA deswegen bekommen kann, bei der AOK meinten sie das ich damit auf der sicheren Seite wäre aber man weiß ja nie. Ist das wirklich so?
In der Regel bekommt man eine Sperre, wen man selber kündigt, aber nicht in diesem Fall.
Ich selber war auch schon mal in der gleichen Situation und habe aufgrund des Atesstes auch keine Sperre bekommen.
Wie sollte Ich am besten Vorgehen ?
Mit einem aussagefähigem Attest kann man kündigen.
MfG
Johnny
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus attestierten gesundheitlichen Gründen führt nicht zu einer Sperre beim Bezug von Arbeitsgeld.
Ich sehe nicht den Sinn eines Aufhebungsvertrages in diesem Fall, denn ein Aufhebungsvertrag mit vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt zu einer Sperre für die Dauer der Zeit, die normalerweise die Kündigungsfrist gewesen wäre. Ein Aufhebungsvertrag ist hier völlig der falsche Weg.
Am besten ist es, die Agentur für Arbeit zu konsultieren und das Arbeitsverhältnis selbst zu kündigen.
Auf keinen Fall den Vertrag unterschreiben. Lass dich lieber kündigen. Wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, bekommst du die Sperre und verzichtest noch auf deine Abfindung.
und verzichtest noch auf deine Abfindung.
Was für eine Abfindung und wofür????
Sie sollten mal die Richtlinie 3 von gutefrage lesen anstatt hier falsche Tasachen reinzustellen.
Mit einem Attest, welches bescheinigt dass an seinen Beruf nicht mehr ausüben soll, wird es keine Sperre geben!
Wenn man wegen gesundheitlicher Probleme mit ärztlichem Attest selbst kündigt, bekommt man i.d.R. keine Sperre des ALG.
Du solltest mit dem Attest zur Agentur für Arbeit gehen und mit dem zuständigen Sachbearbeiter sprechen. Lass Dir eine evtl. Zusage, dass es keine Sperre gibt, schriftlich geben. Dann kannst Du kündigen.
Solltest Du bis zum Ende der Kündigungsfrist Deine Arbeit nicht mehr ausführen können und Dein Betrieb hat keine "Ersatzarbeit" für Dich, wird Dein Arzt Dich auch arbeitsunfähig schreiben.