Auszahlung der Abfindung nach einreichen der Scheidung?

4 Antworten

jetzt will das Gericht trotzdem prüfen,was mit dem Geld ist,und ob er einen Anspruch hat? Wie kann das sein?

Ganz einfach: Da der Anspruch auf Abfindung bereits mit Unterschrift unter einen dementsprechenden Aufhebungsvertrag bestand, käme es auf die Auszahlung des Betrages garnicht an.

Du hast zwar recht, dass die Bewertung deines ehelichen Vermögens exakt stichtagsbezogen vorgenommen würde.

Dein wie das Anfangsvermögen deines Noch-Ehemannes ist gem. § 1374 BGB das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstand gehört, also das Vermögen zum Zeitpunkt der standesamtlichen Heirat.

Das Endvermögen ist gem. § 1375 BGB das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei der Beendigung des Güterstandes gehört. Maßgeblicher Zeitpunkt hierfür ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags, nicht der Tag der Scheidung, soweit die Voraussetzungen einer Scheidung geben wären, etwa Ablauf des obligatorischen Trennungsjahres..

Die Differenz bildet deinen wie seinen ehelicher Zugewinn.

Die Hälfte der Differenz eurer beiden Zugewinne bekäme als Zugewinnausgleich der, der weniger ehelichen Zugewinn erzielt hätte.

Nun warte erst einmal ab, inwieweit sich deine Abfindung da überhaupt bemerkbar macht :-)

G imager761




Für die Dauer der Ehe gilt gesetzlich die Zugewinngemeinschaft.
Was immer im Pott drin ist, wird geteilt.

Wird es nicht, sonst wäre es ja einfach, oder.

- zunächt wird eine nominale 0 für den Beginn der Ehe ermittelt
- für Deine Abfindung würde gelten Antrag der Scheidung + Rechtsanspruch
  auf die Abfindung, nicht wann diese gezahlt wird

Das Gericht muss daher prüfen, wer hatte was, vor Eintritt in die Ehe und was besteht am Ende der Ehe (Scheidungsantrag + 1 Trennungsjahr).
Die Summe am Ende wird in Geld ausgedrückt.

Vereinfacht nimmt das Gericht weiße Zettel und blaue Zettel und verteilt die auf den Zugewinn.

- sie kriegt die Juwelen, er hat nun freie Wahl, was er dafür erhält (das Auto)
- er kriegt den Kühlschrank, sie die Waschmaschine

usw., dann geht es an Aktien, Bausparverträge, Rechte, an irgendwas, sonst erfährt das Gericht ja nie, was der Zugewinn wäre, der auszugleichen ist.

Nun hast Du das Recht der Abfindung eingebracht.
Entscheidend hierfür ist, wann das Recht sich manifestierte oder dem Göttergatten als Ausgleich angeboten werden könnte (Winterreifen für's Auto, die Hausschildkröte oder was auch immer).

Recht ist das eine, Geld ist immer der Gegenwert.
Steht in der Rubrik unter Vermögen.
"Man muss sich auchmal von was trennen können, und sei es der Ehegatte".

imager761  19.11.2017, 08:48

Für die Dauer der Ehe gilt gesetzlich die Zugewinngemeinschaft.

Falsch. Sie gilt nur bis Zugang des Scheidungsantrags bei Vorliegen der Voraussetzung einer Scheidung, § 1375 BGB.

Was immer im Pott drin ist, wird geteilt.

Falsch. Die Hälfte der Differenz beider Zugewinne bekäme der, der weniger ehel. Zugewinn erzielt hätte.

zunächt wird eine nominale 0 für den Beginn der Ehe ermittelt

Falsch. "Das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstands gehört" oder auch "von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung" zufliesst, ist alles andere als eine nominale Null :-O

Wie kann das sein?

Zugewinn-Gemeinschaft nennt sich das Zauberwort! D.h., alles was seit Eheschließung erwirtschaftet wurde fließt, im Falle einer Scheidung, zu gleichen Teilen an beide Ex-Ehepartner!

AUSSER, ...es gibt einen Ehe-Vertrag, der es anders regelt! Gibt es den, bei Euch?

MfG   

Seni1975 
Beitragsersteller
 19.11.2017, 04:08

Er hat im Juni2017 die Scheidung beim Amtsgericht eingereicht,die Abfindung wurde gezahlt im Juli. Hat er trotzdem ein Anrecht? Nein es gibt kein Ehevertrag

KeinNonsens  19.11.2017, 04:18
@Seni1975

Also, ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, da ich KEIN Fachmann bin!

Aaaber, es bleibt (ohne gesonderten Ehevertrag) dabei; "Zugewinn, während der Ehe, ist beiden Partner zu gleichen Teilen anzurechnen; ...bis zu dem Zeitpunkt wo die Ehe GÜLTIG geschieden wird/wurde!"

Mit anderen Worten:

Alles was vor der rechtsgültigen Scheidung erwirtschaftet wurde, gehört zur Hälfte ihm; ...möglicherweise also auch fast alles von Deiner Abfindung, außer dem Teil ab Juni!

Kannst Du aber alles besser "ergoogeln", anstatt hier "Möchtegern-Experten" zu befragen! ;-)

Alles Gute! :)

MfG 

soisses  19.11.2017, 04:56
@KeinNonsens

Na, na...nicht noch Oel ins Feuer gießen, mit "Möchtegernexperten".
Es gilt Zugewinn, der auszugleichen ist.

Die diplomatischen Beziehungen sind ohnehin ruiniert.

Scheidungsantrag + 1 Trennungsjahr, es sei denn man würde noch eine "Ehescheidungsfolgevereinbarung" notariell vereinbaren.
Falls es noch rudimentär diplomatische Beziehungen vorhanden wären.

soisses  19.11.2017, 04:59
@Seni1975

Du kannst ihn nicht leiden, gell.
Es geht um Recht, nicht um Emphatie.

KeinNonsens  19.11.2017, 05:01
@soisses

Die "Möchtegern-Experten" waren kein Öl im Feuer, sondern eher eine Warnung, vor gewissen Personen, wie sie Dir vermutlich auch bekannt sind, oder? ;)

Das Trennungsjahr gehört übrigens nicht unbedingt mit dazu! 

MfG

KeinNonsens  19.11.2017, 05:02
@soisses

Sie sollte darauf nicht Antworten, und glücklich darüber sein, dass Du nicht ihr Rechtsbeistand bist! 

imager761  19.11.2017, 08:27
@KeinNonsens

 "Möchtegern-Experten"

Einsicht ist der erste Weg zur Besserung und dein Name mit diesem rechtsirrigen Blödsinn in "ReinerNonsens" zu ändern.

Es ist ber auch alles falsch, was du das zusammenschreibst.

Wie das sein kann? Es wird geprüft, ob das Geld zum Zugewinn gehört oder nicht. Das ist völlig normal, wenn man solche Sachen nicht außergerichtlich klärt.