Alte Wohnung aus gesundheitlichen Gründen kündigen?
Ich habe meine alte Wohnung aus gesundheitlichen Gründen gekündigt da ich aber ein Mietvertrag habe der 1 Jahr zählt. Dann erst kann ich die 3 Monate Kündigung einhalten. Da ich aber schon in meine neue Wohnung ab dem 1 Juli einziehen kann. Weil ich wegen gesundheitlichen Gründen dort hinziehen muss. Aber mein alter Mieter trotz ärztliches atest meine Kündigung nicht akzeptiert. Was kann ich da noch machen das ich aus dem Mietvertrag Raus komme .
8 Antworten
Bei gegenseitigen Kündigungsverzicht ist das nur sehr schwer.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es aber möglich, hier mal Infos:
https://www.mietrecht.org/kuendigung/mietvertrag-kuendigen-trotz-kuendigungsverzicht/
Meiner Einschätzung nach hast Du gute Chancen zumindest mit einer ordentlichen Frist daraus zu kommen.
Aber auch außerordentlich fristlos kündigen könnte möglich sein.
Das aber solltest Du einen Fachanwalt für Mietrecht oder den Mieterbund fragen.
Das beste wäre das der Vermieter Dich aus dem Vertrag lässt, wenn es einen Nachmieter gibt.
Ich als Vermieter würde mich nicht dagegen wehren und hoffe für Dich dass dein Vermieter Einsicht zeigt.
Untervermietung aus berechtigtem Grund kann ein Vermieter aber auch nicht verweigern; allerdings muss man sich die Erlaubnis einholen.
... versuche die linke Tour, denn was bei Hartz IV gilt, sollte auch für alle anderen gelten.
Ich hatte Mieter, die wurden in ein Trockendock verlegt und die Mietzahlungen wurden sofort gestoppt.
Ich bekam die Wohnungschlüssel und musste den Mietgegenstand mitsamt allen persönlichen Unterlagen auch noch auf meine Kosten räumen.
Was iss die lange Tour
Es gibt keine "gesundheitliche Gründe" einen Mietvertrag zu kündigen. Vermiete die Wohnung unter.
Es gibt keine "gesundheitliche Gründe" einen Mietvertrag zu kündigen.
Sehe ich ein bisschen anders, wegen dem betreutem Wohnen she ich da gute Chancen zumindest mit einer ordentlichen Kündigung durchzukommen, aber es nur meine Ansicht, letztendlich muss das vielleicht ein Richter entscheiden
Vermiete die Wohnung unter.
Guter Vorschlag, aber nicht die ganze Wohnung, sonst könnte es da auch Ärger geben.
Ich habe die Wohnung schon gekündigt zum 30.6.19 und in meiner neuen Wohnung also in die betreute Wohnung kann ich zum 1.7 .19 einziehen .aber der Vermieter hat sich nicht mal das atest angeschaut wo ich mit ihm ein Gespräch hatte wegen meiner Kündigung. Er hat gesagt auf die Ärzte atest kann man viel schreiben. Er pocht das ich bis zum 1.8.19 drinnen wohnen bleiben muss da iss das Jahr Rum. Und erst dann kann ich kündigen. Und ich will aus denn Vertrag eher raus . Wie gesagt da ich ja schon meine neue Wohnung ziehen kann.
Eine Anzeige bei ebay habe ich auch schon gemacht wegen Nachmieter finden aber das iss nicht so einfach .
Wenn du nur zum 1.7. gekündigt hast, musst du nochmals fristgerecht kündigen. Üblichweise macht man das in einem Schreiben.
Hiermit kündige ich aus wichtigem Grund zum 30.06, ersatzweise fristgerecht zm 30.7
Hab ich doch gemacht zum 30.6 .2019 aber zum 1.7 .19 kann ich in meine neue Wohnung
Aber das Problem iss der Mietvertrag zählt ein Jahr also bis zum 1.8.19
Dann erst kann ich kündigen dann wäre es erst zum 1.11.19
Und das iss mein Problem wie komme ich da raus weil ich ja ins betreute wohnen aus gesundheitlichen Gründen.
Die Kündigung zum falschen Termin ist ungültig. Dann hast du keine Kündigung mehr es sein denn du hast " ersatzweise" auch gleich noch richtig gekündigt.
Hab ich auch zum 30.6.2019
dann ist es doch gut
Was genau sollen das denn für gesundheitliche Gründe sein? Solange sie nicht vom Vermieter verschuldet sind (zB massiver Schimmelbefall) muss dieser dich nicht früher aus dem Mietvertrag entlassen. Du kannst nur versuchen einen Nachmieter zu finden den der Vermieter akzeptiert.
Meine gesundheitlichen Gründen sind das ich in ein betreutes wohnen muss. Und da das Haus nicht sowas hat muss ich ausziehen
Dafür kann der Vermieter nichts. Daher steht dir kein Sonderkündigungsrecht zu.
Es ist tatsächlich nicht ausreichend, wenn du ein Attest hast. Es kommt sehr darauf an, was dort drin steht. Nicht jeder Grund ist etwas, was der Vermieter zu verantworten hat.
Beispielsweise kann es in einer Wohnung viel Schimmel geben, der durch einen baulichen Mangel kommt und daher der Vermieter beheben muss. Der Vermieter muss dann auch auch eine Frist bekommen haben und die Gelegenheit, das Problem zu beseitigen. Vorher kann man nicht kündigen.
Die Sache ist komplizierter als du denkst. Nicht alles kann dem Vermieter zur Last gelegt werden. Du solltest daher zu einem Anwalt gehen, wenn du meinst, dass deine Kündigung berechtigt ist. Denn der Vermieter wird ganz sicher auf Zahlung bestehen und diese wenn nötig einklagen.
Wie soll ich das verstehen ?