Alte Wohnung aus gesundheitlichen Gründen kündigen?

8 Antworten

Bei gegenseitigen Kündigungsverzicht ist das nur sehr schwer.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es aber möglich, hier mal Infos:

https://www.mietrecht.org/kuendigung/mietvertrag-kuendigen-trotz-kuendigungsverzicht/

Meiner Einschätzung nach hast Du gute Chancen zumindest mit einer ordentlichen Frist daraus zu kommen.

Aber auch außerordentlich fristlos kündigen könnte möglich sein.

Das aber solltest Du einen Fachanwalt für Mietrecht oder den Mieterbund fragen.

Das beste wäre das der Vermieter Dich aus dem Vertrag lässt, wenn es einen Nachmieter gibt.

Ich als Vermieter würde mich nicht dagegen wehren und hoffe für Dich dass dein Vermieter Einsicht zeigt.

Untervermietung aus berechtigtem Grund kann ein Vermieter aber auch nicht verweigern; allerdings muss man sich die Erlaubnis einholen.

... versuche die linke Tour, denn was bei Hartz IV gilt, sollte auch für alle anderen gelten.

Ich hatte Mieter, die wurden in ein Trockendock verlegt und die Mietzahlungen wurden sofort gestoppt.

Ich bekam die Wohnungschlüssel und musste den Mietgegenstand mitsamt allen persönlichen Unterlagen auch noch auf meine Kosten räumen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Nicki555502 
Beitragsersteller
 29.03.2019, 09:18

Wie soll ich das verstehen ?

Nicki555502 
Beitragsersteller
 31.03.2019, 12:51
@Nicki555502

Was iss die lange Tour

Es gibt keine "gesundheitliche Gründe" einen Mietvertrag zu kündigen. Vermiete die Wohnung unter.

johnnymcmuff  28.03.2019, 23:35

Es gibt keine "gesundheitliche Gründe" einen Mietvertrag zu kündigen.

Sehe ich ein bisschen anders, wegen dem betreutem Wohnen she ich da gute Chancen zumindest mit einer ordentlichen Kündigung durchzukommen, aber es nur meine Ansicht, letztendlich muss das vielleicht ein Richter entscheiden

Vermiete die Wohnung unter.

Guter Vorschlag, aber nicht die ganze Wohnung, sonst könnte es da auch Ärger geben.

Nicki555502 
Beitragsersteller
 29.03.2019, 09:27
@johnnymcmuff

Ich habe die Wohnung schon gekündigt zum 30.6.19 und in meiner neuen Wohnung also in die betreute Wohnung kann ich zum 1.7 .19 einziehen .aber der Vermieter hat sich nicht mal das atest angeschaut wo ich mit ihm ein Gespräch hatte wegen meiner Kündigung. Er hat gesagt auf die Ärzte atest kann man viel schreiben. Er pocht das ich bis zum 1.8.19 drinnen wohnen bleiben muss da iss das Jahr Rum. Und erst dann kann ich kündigen. Und ich will aus denn Vertrag eher raus . Wie gesagt da ich ja schon meine neue Wohnung ziehen kann.

Eine Anzeige bei ebay habe ich auch schon gemacht wegen Nachmieter finden aber das iss nicht so einfach .

topbaugutachter  29.03.2019, 12:46
@Nicki555502

Wenn du nur zum 1.7. gekündigt hast, musst du nochmals fristgerecht kündigen. Üblichweise macht man das in einem Schreiben.

Hiermit kündige ich aus wichtigem Grund zum 30.06, ersatzweise fristgerecht zm 30.7

Nicki555502 
Beitragsersteller
 29.03.2019, 14:53
@topbaugutachter

Hab ich doch gemacht zum 30.6 .2019 aber zum 1.7 .19 kann ich in meine neue Wohnung

Nicki555502 
Beitragsersteller
 29.03.2019, 15:33
@Nicki555502

Aber das Problem iss der Mietvertrag zählt ein Jahr also bis zum 1.8.19

Dann erst kann ich kündigen dann wäre es erst zum 1.11.19

Und das iss mein Problem wie komme ich da raus weil ich ja ins betreute wohnen aus gesundheitlichen Gründen.

topbaugutachter  29.03.2019, 19:00
@Nicki555502

Die Kündigung zum falschen Termin ist ungültig. Dann hast du keine Kündigung mehr es sein denn du hast " ersatzweise" auch gleich noch richtig gekündigt.

Nicki555502 
Beitragsersteller
 29.03.2019, 19:08
@topbaugutachter

Hab ich auch zum 30.6.2019

topbaugutachter  29.03.2019, 19:44
@Nicki555502

dann ist es doch gut

Was genau sollen das denn für gesundheitliche Gründe sein? Solange sie nicht vom Vermieter verschuldet sind (zB massiver Schimmelbefall) muss dieser dich nicht früher aus dem Mietvertrag entlassen. Du kannst nur versuchen einen Nachmieter zu finden den der Vermieter akzeptiert.

Nicki555502 
Beitragsersteller
 28.03.2019, 22:04

Meine gesundheitlichen Gründen sind das ich in ein betreutes wohnen muss. Und da das Haus nicht sowas hat muss ich ausziehen

SlightlyAnnoyed  29.03.2019, 21:02
@Nicki555502

Dafür kann der Vermieter nichts. Daher steht dir kein Sonderkündigungsrecht zu.

Es ist tatsächlich nicht ausreichend, wenn du ein Attest hast. Es kommt sehr darauf an, was dort drin steht. Nicht jeder Grund ist etwas, was der Vermieter zu verantworten hat.

Beispielsweise kann es in einer Wohnung viel Schimmel geben, der durch einen baulichen Mangel kommt und daher der Vermieter beheben muss. Der Vermieter muss dann auch auch eine Frist bekommen haben und die Gelegenheit, das Problem zu beseitigen. Vorher kann man nicht kündigen.

Die Sache ist komplizierter als du denkst. Nicht alles kann dem Vermieter zur Last gelegt werden. Du solltest daher zu einem Anwalt gehen, wenn du meinst, dass deine Kündigung berechtigt ist. Denn der Vermieter wird ganz sicher auf Zahlung bestehen und diese wenn nötig einklagen.