Wie Aufhebungsvertrag formulieren damit Arbeitnehmer keine Sperrzeit droht?
Hallo,
ich muss am Montag einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, weil ich einen unverzeihlichen Fehler gemacht habe, der Arbeitgeber aber Herz zeigte und mich nicht fristlos Kündigen möchte (vll auch weil er eine Kündigungsklage vermeiden will, wobei ich kaum Chancen hätte) sondern den Vertrag halt zum 09.03.2020 aufheben will. Mein Arbeitsvertrag wäre aber zum 15.04 eh ausgelaufen...
Ich weiß das Aufhebungsverträge immer vom Arbeitsamt mit einer Sperrzeit bestraft werden, jedoch gibt es auch Möglichkeiten einen Aufhebungsvertrag so zu formulieren, dass dem Arbeitnehmer keine Sperrzeit droht. Stimmt es, dass wenn man einen Aufhebungsvertrag aus "betriebsbedingten Gründen" erstellt, man keine Sperrzeit erhält? Oder was gibt es noch für Möglichkeiten einen sanktionfreien Aufhebungsvertrag zu formulieren? Bitte um Eure Hilfe! Bin echt verzweifelt...
5 Antworten
Oder was gibt es noch für Möglichkeiten einen sanktionfreien Aufhebungsvertrag zu formulieren?
In Deinem Fall: Nein!
Zwar führt ein Aufhebungsvertrag dann nicht zu einer Sperre, wenn
>> durch den Aufhebungsvertrag eine ansonsten vom Arbeitgeber auszusprechende betriebs- oder personenbedingte Kündigung vermieden,
>> dieser Umstand im Aufhebungsvertrag ausdrücklich angeführt und
>> für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Aufhebungsvertrag die gleiche Frist eingehalten wird, die der Arbeitgeber auch bei einer ordentlichen Kündigung hätte einhalten müssen.
In Deinem Fall wird das Arbeitsverhältnis aber bereits zum 09.03. aufgehoben, d.h. also, dass eine Kündigungsfrist nicht eingehalten wird - wenn das befristete Arbeitsverhältnis denn überhaupt (aufgrund vertraglicher Vereinbarung) vor seinem vereinbarten Ende ordentlich gekündigt werden könnte.
Die Sperre, die Du zu erwarten hast, beträgt 3 Wochen, da das Arbeitsverhältnis innerhalb von 6 Wochen noch dem Wirksamwerden des Aufhebungsvertrages (das "Ereignis, das die Sperrzeit begründet") ohnehin enden würde. Das ergibt sich aus einer Bestimmung des Sozialgesetzbuches Drittes Buch SGB III § 159 "Ruhen bei Sperrzeit" Abs. 3 Nr 1:
(3) Die Dauer der Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe beträgt zwölf Wochen. Sie verkürzt sich
1.auf drei Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von sechs Wochen nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, ohne eine Sperrzeit geendet hätte, [...].
Es gibt tatsächlich die Möglichkeit, dass einem ein Aufhebungsvertrag nicht zum Nachteil gereicht.
Hab ich grad gehabt.
Google mal, es gibt mehrere Artikel dazu.
Wichtig ist:
>Betriebsbedingt wäre es sonst eine Kündigung gewesen
>Du hast keinen besonderen Kündigungsschutz (z.B. Schwerbehinderung)
> Kündigungsfrist wird eingehalten
>Maximal 0,5% eines Monatsgehalts pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, falls es eine Abfindung gibt.
Witzigerweise ist das nicht mal jedem Anwalt geläufig, ein wirklich guter weiß das aber.
Ich hab von meinem dann noch den Tipp gekriegt: den Entwurf vom Aufhebungsvertrag dem Arbeitsamt vorlegen.
Tatsächlich kriegt man keinen persönlichen Termin, aber: anrufen und innerhalb 2 Werktage ruft die Leistungsabteilung zurück.
Wenn die bestätigen ‚alles okay‘, dann kannst Du unterschreiben.
Einfach auf gut Glück Aufhebungsvertrag.. nein. Ein wohlmeinender AG gibt Dur die Chance, das von Anwalt oder Amt gegenchecken zu lassen.
Tatsächlich hatte ich die Wahl Ankündigung mit Abfindung oder Aufhebung mit Abfindung.
Wollte eigentlich die Aufhebung, entschied mich aber wegen Kleinigkeit für Kündigung.
Was letztlich gut war, denn der AG vertüdelte sich mit Datum des Briefes und den Angaben im Formular für Amt..berichtigte es auch nicht.. Dann hätte es so ausgesehen, als ob ich die Meldefrist überschritten hätte.
Mein Glück: es war mit aufgefallen und so hatte ich gleich den Umschlag vom Einschreiben aufgehoben und Sendungsverfolgung ausgedruckt.
Stimmt es, dass wenn man einen Aufhebungsvertrag aus "betriebsbedingten Gründen" erstellt, man keine Sperrzeit erhält?
Nein, das stimmt nicht. Du verwechselst einen Aufhebungsvertrag mit einer betriebsbedingten (fristgemaessen) Kuendigung.
Schliesst du diesen Aufhebungsvertrag, wirst du um eine Sperre nicht herum kommen. Schliesst du ihn nicht und dir wird fristlos gekuendigt, ebenfalls nicht.
Nein, das stimmt nicht.
Doch, das stimmt unter bestimmten Voraussetzungen:
>> durch den Aufhebungsvertrag wird eine ansonsten vom Arbeitgeber auszusprechende betriebs- oder personenbedingte Kündigung vermieden,
>> dieser Umstand wird im Aufhebungsvertrag ausdrücklich angeführt,
>> für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Aufhebungsvertrag wird die gleiche Frist eingehalten, die der Arbeitgeber auch bei einer ordentlichen Kündigung hätte einhalten müssen.
Aber selbstverständlich sind die Überlegungen in Deinem ergänzenden Kommentar für diesen Fall hier richtig!
Dann erklaere mal im Zusammenhang mit der vom Fragesteller dargestellten Situation, was an meiner Antwort falsch sein soll.
Das Arbeitsverhaeltnis wird ohnehin am 15.4. enden. Eine betriebsbedingte Kuendigung waere heute ebenfalls fruehestens zum 15.4. moeglich. Somit muesste der Aufhebungsvertrag also ebenfalls fruehestens zum 15.4. geschlossen werden, um eine Sperre zu vermeiden. Das duerfte hier aber kaum beabsichtigt sein und waere auch unsinnig.
Ebenfalls erscheint es aeusserst unwahrscheinlich, dass der Arbeitgeber, der hier ja anscheinend sogar fristlos kuendigen koennte, das Fehlverhalten des Fragestsllers auch noch mit einem Abfindungsangebot belohnen wird.
Es geht also um die Frage, ob Aufhebungsvertrag per sofort, eine fristlose Kuendigung oder eine betriebsbedingte Kuendigung fruehestens zum 15. April. Betriebsbedingte Kuendigung zum 15. April waere unsinnig, weil das Arbeitsverhaeltnis ohnehin am 15.4. enden wuerde. Bleiben also nur die fristlose Kuendigung oder ein Aufhebungsvertrag zu einem frueheren Termin als dem 15. April. In beiden Faellen waere eine Sperre unvermeidbar.
Die gibt es so nicht ein Aufhebungsvertrag ist zu 90% nur zu deinen nachteil!Und in der Konstellation zu 100% der Arbeitgeber macht das nur um die Ankündigungsfrist zu umgehen! Und da dein Vertrag sowieso ausläuft ist das un sin außer er will dir schaden!
Ein Fehler ist kein Grund für eine fristlos kündigen! Selbst Wen es die Firma geld kosten würde! Ein Aufhebungsvertrag mus man auch nicht unterschreiben das macht man nur wen das beide seiten wollen und du hast so nur nachteile !
Es gibt keine betrieb bedingten gründe für ein Aufhebungsvertrag!
1 Er kann dich entweder normal kündigen was schwer ist wen der Vertrag ausläuft! 2 Er kann dich aber zb auch freistellen lassen damit wärst du nicht im betrieb aber du wärst noch bis zum Dort angestellt!
3 Außer der Sperrzeit durch das amt bist du auch 6 Wochen nicht kranken versichert!
4 Du hättest sehr gute Chancen vor Dem Arbeitsgericht den Einmal ist die Firma gegen Fehler versichert und in deinem fall ist der Aufhebungsvertrag nur dazu da um dich zu schädigen und Der Aufhebungsvertrag ist in der form nur dazu da die Kündigungsfrist zu umgehen und wird nur Dan gemacht wen man den Arbeitnehmer nicht legal kündigen kann!
Wen die dich dazu zwingen wollen Dan verlange das sie dich weiter kranken versichern bis du es vom amt aus wirst und das du auch die 3 Monate von dort Dan dein Geld bekommst!
Sage deinem noch chef das darfst du nicht unterschreiben besonders derzeit nicht wo der Coronavirus grassieret und du deswegen nicht auf eine Krankenversicherung Verzichten kannst!
Dan sollte das Problem weg sein! Der 15 .4 ist ja auch nicht so weit weg!
Lass dich nicht Reinlegen indem dir jemand was vormacht der hat vorteile daraus du nicht!
Es gibt keine betrieb bedingten gründe für ein Aufhebungsvertrag!
Aber selbstverständlich!
Ein Aufhebungsvertrag würde auch ohne negative Folgen bezüglich Arbeitslosengeld bleiben, wenn
>> durch den Aufhebungsvertrag wird eine ansonsten vom Arbeitgeber auszusprechende betriebs- oder personenbedingte Kündigung vermieden,
>> dieser Umstand wird im Aufhebungsvertrag ausdrücklich angeführt,
>> für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Aufhebungsvertrag wird die gleiche Frist eingehalten, die der Arbeitgeber auch bei einer ordentlichen Kündigung hätte einhalten müssen.
Die gibt es so nicht ein Aufhebungsvertrag ist zu 90% nur zu deinen nachteil!
Das ist völliger Unsinn! Du kennst Du dich Vertragsvereinbarungen überhaupt nicht!
Falsch.
Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeit ist grundsätzlich unter gewissen Voraussetzungen möglich - hier Infos:
Falsch.