Darf ich den Gesundheitsfragebogen der AA verweigern, bzw. die Angaben dazu?

7 Antworten

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Es geht darum, ob eine Sperrzeit verhängt wird oder nicht ... füllst Du den Bogen nicht aus, wird nach Aktenlage entscheiden und eine Sperrzeit verhängt

das Ausfüllen ist also in Deinem eigenen Interesse

frodobeutlin100  13.08.2017, 12:15

PS: Aufhebungsvertrag heißt, dass Du freiwillig auf das Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses verzichtest - das bedingt eigentlich eine Sperrzeit - außer es gibt andere Gründe, nur wenn Du diese nicht angibst oder Dich weigerst sie anzugeben, können sie auch nicht berücksichtigt werden

Damit hat die Arbeitsagentur schnell gespielt.

Wer Leistungen haben will, ist zur Mitwirkung verpflichtet. So lange die Mitwirkung verweigert wird, liegt dein Antrag auf einem großen Stapel.

(der wird immer höher)

Kannst du den Bogen nicht mit dem Hausarzt zusammen ausfüllen? Der Hausarzt wird ja einen Grund haben, das Attest ausgestellt zu haben. Diesen kann er dir doch bestimmt so formulieren, dass du den Bogen ausfüllen kannst. Woran hapert es? Wenn der Bogen nichts anderes sagt als das Attest, hat das AA doch schon diese Info von dir; warum nicht diese Info einfach noch mal auf dem Gesundheitsfragebogen angeben?

Sean1981 
Beitragsersteller
 13.08.2017, 20:44

Das könnte man durchaus in Erwägung ziehen, klar.

Soweit ich das den Medien bislang entnehmen konnte, geben die absolut nichts auf ärztliche Atteste des eigenen Hausarztes.

Die haben ihre eigenen Ärzte und Gutachter. Entweder Du füllst das aus, oder Du bekommst kein Geld mehr.

lg Lilo

du nennst noch immer keinen grund für einen aufhebungsvertrag. wenn eine fristlose kündigung erfolgt ist, wird es dafür gründe geben und derer sind nicht viele. wo also ist hier der zusammenhang das jemand so krank ist, dass gekündigt wird. die sache wirst du deinem anwalt überlassen müssen, denn ohne diesen kommst du aus der 12-monats-seperre nicht raus.

es sind sachen die du hättest mit dem arbeitsamt absprechen müssen. wenn du leistungen willst, musst du den gesundheitsfragebogen ausfüllen. dann wird geprüft ob es korrekt ist oder nicht. nur ein attest deines hausarztes ist nicht genügend.

Sean1981 
Beitragsersteller
 13.08.2017, 20:43

Also nochmal:

Es gibt oder gab keinerlei Gründe und diese habe ich bis heute nicht erfahren!

Zumindest gab es keine Gründe, die die sozial gerechtfertigt waren...eine Woche vor Antritt der Elternzeit und 3 Jahre angestellt....welche Gründe soll es hier geben um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen?

Eben keine! Deshalb habe ich die Kündigungsschutzklage ja auch gewonnen...nur im Nachhinein bin ich trotzdem der Verlierer