Kindergeld in dritter Ausbildung?
Wird Kindergeld auch in der dritten Ausbildung gezahlt? Ich musste meine erste Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen und bei meiner zweiten habe ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, da es durch die aktuelle Situation nur Probleme gab. Jetzt habe ich eine dritte Ausbildung in Aussicht, aber finde im Internet nur Aussagen bezüglich Kindergeld und der zweiten Ausbildung. Weiß einer wie es sich bei der dritten Ausbildung verhält? Ich komme telefonisch nicht durch, alle Leitungen seit Stunden belegt...
danke für eure Antworten!
3 Antworten
Solange du unter 25 bist und dich z.B. in einer Ausbildung befindest, ganz egal ob in der ersten oder vierten, dann steht den Eltern auch wieder Kindergeld für dich zu.
Wenn du noch keine Ausbildung abgeschlossen hast, wäre selbst der 5 Versuch dann immer noch deine Erstausbildung.
Solange du unter 25 Jahre bist haben deine Eltern einen Anspruch auf Kindergeld wenn du in einer Ausbildung bist. Übrigens befindest du dich noch immer in der Erstausbildung wenn du die anderen nicht abgeschlossen hast.
Hi lieber PascalHaserl7,
du hast bisher noch keine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung; also handelt es sich bei dir immer noch um die Erstaubildung und könntest somit auch noch hinzuverdienen neben deiner Ausbildung!
Solange du noch keine 25 Jahre bist, haben deine Eltern Kindergeldanspruch - egal ob Erst-, Zweit- oder sogar Drittausbildung😂.
Jetzt habe ich eine dritte Ausbildung in Aussicht, aber finde im Internet nur Aussagen bezüglich Kindergeld und der zweiten Ausbildung...
Also "Zweitausbildung" bedeutet hier nur, daß du bereits eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hast! Deshalb bei dir immer noch eine "Erstausbildung"...
Keine abgeschlossene Berufsausbildung/kein abgeschlossenes StudiumVolljährige Kinder, die weder Berufsausbildung noch Studium absolviert haben, erhalten Kindergeld:
- während der Wartezeit (nicht länger als vier Monate) auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz
- in der Zeit der ersten Berufsausbildung bzw. während des Erststudiums
- während der Überbrückungszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
In diesem Fall ist es bedeutungslos, wie viel die Kinder arbeiten bzw. wie viel sie (nebenbei) verdienen.
https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html