Kündigung/Aufhebungsvertrag nach Aussteuerung
Hallo,
ich bin seit Anfang 2013 arbeitsunfähig. Nun kommt es im August 2014 zur Aussteuerung durch die Krankenkasse. Ich werde aber vorher über diesen Zeitpunkt hinweg zur Reha fahren. Mit Rückkehr von der Reha muss ich mich arbeitslos melden, um Arbeitslosengeld 1 beziehen zu können. Es wird sowohl von meiner Seite aus, als auch von Seiten meines Arbeitgebers NICHT auf eine Weiterbeschäftigung in meinem alten Bertieb plädiert. Höchstwahrscheinlich werde ich nach der Reha meine alte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen ohnehin nicht wieder aufnehmen können. Meine Frage jetzt: In welcher Form sollte das Arbeitsverhältnis beendet werden?
Habe von zwei Möglichkeiten gehört:
Die eine ist ein Aufhebungsvertrag, welchen ich aber nur bei definitiv festgestellter AU in meinem alten Beruf unterzeichnen darf, da sonst eine Sperrzeit des Arbeitsamtes kommt.
Die zweite wäre die Abgabe des Direktionsrechts an das Arbeitsamt, wobei das Beschäftigungsverhältnis endet, aber das Arbeitsverhältnis bleibt. Nun steh ich - ehrlich gesagt - ziemlich bedeppert da, da mein Arbeitgeber langsam wissen will, woran er ist; vom Arbeitsamt bekomme ich dazu aber keine Infos)
Soweit ich weiß, steht mir für 2013 auch noch der gesamte Resturlaub und für 2014 anteilig Urlaub zu. Inwieweit wird und in welcher Form wird dieser dann ausgezahlt?
4 Antworten
Auf Deinen Arbeitgeber solltest du in dieser Situation gar keine Rücksicht nehmen, das heißt derzeit keine Aufhebung oder Kündigung etc.
warte bis Du ausgesteuert bist, dann ist die Agentur für Arbeit wieder voll und ganz für Dich zuständig (Nahtlosigkeit) und erst dann würde ich das weitere Vorgehen dort besprechen .. vermutlich wirst Du nochmals begutachtet und ggfls. ein Rentenantrag befürwortet, den dann wiederum der Rententräger akzeptieren muss ...
In der Reha wirst du ja auch dahin begutachtet, ob du vorzeitig in Rente gehen kannst. Erwerbsminderungsrente.
Im Prinzip ist es also egal, ob du AlG 1 oder AlG 2 bekommst. Bei einer Rentennachzahlung wird die Leistung sowieso verrechnet.
Den Urlaubsanspruch kannst du ja nur gegen Bargeld abgelten lassen.
Wenn Dich Dein Arbeitgeber nicht mehr beschäftigen kann, auch nicht auf einem anderen Arbeitsplatz, so solltest Du keinesfalls selbst kündigen. Auch ein Aufhebungsvertrag wäre nicht sonderlich gut. Dieser wird von seitens des Arbeitsamtes genau so gesehen, als hättest Du gekündigt. Du wirst dann eine Sperre bekommen.
Hat denn Dein Arbeitgeber ein Problem damit, wenn Du noch bei ihm angestellt bist? Er muss doch nichts für Dich zahlen. Lass doch das Arbeitsamt diese Dinge erledigen. Du kannst somit schon nichts falsch machen.
Mach zunächst gar nichts!
Wenn du dich kündigen lässt, dann hast du noch alle rechtlichen Möglichkeiten.
Dein Urlaubsanspruch bleibt dir erhalten.
Wenn die GKV dich aussteuert, dann melde das dem Arbeitsamt und die müssen deine Ansprüche erfüllen.
Versuche doch bei deinem AG eine alternative Anstellung zu erhalten.
Das geht eben leider nicht, da wir ein 3 Mann Betrieb sind, und alle das gleiche machen. Danke für die schnelle Antwort.