sperrzeit vom arbeitsamt - wo bekomm ich nun geld her?
Mir steht eine Sperrzeit vom Arbeitsamt bevor, da ich aus gesundheitlichen Gründen einen Job gekündigt habe und in einen anderen befristeten gewechselt habe. Leider wurde ich dort nicht übernommen und bin nun arbetissuchend. Mein ehemaliger hausarzt will mir dies nun nicht bescheinigen, weil er mir angeblich nicht dazu geraten habe (ich schätze eher, weil er mich nun nicht mehr als Patientin hat) - nun habe ich also keine Beweise und die Sperrzeit ist wohl unabweichlich.. :(
Wo bekomme ich nun Geld für Miete, etc. ? Der Herr vom Arbetisamt meinte ich soll mich bei der Arge melden. Muß ich das Geld, das ich dort bekomme auch wieder zurückzahlen?
5 Antworten
Sperrzeit im ALG1 bedeutet automatisch Sperrzeit im ALG2 (und zwar bis zum Ende der ALG1-Sperrzeit)
Miete wird ARGE übernehmen; ansonsten musst du dich mittellos erklären und erhältst Lebensmittelgutscheine als Beihilfe
Ok ... ausführlicher:
Sperrzeit trifft es nicht ganz. Du kannst als über 25-Jähriger beim ersten Mal ALG1-Sperre im ALG 2 maximal eine 30%-Sanktion auf den Regelsatz bekommen; KdU und Mehrbedarfe sind davon nicht betroffen.
Da dein Mann aber 1500 EUR netto erhält, ist es fraglich, ob überhaupt ein ergänzender ALG2-Anspruch deinerseits besteht, d.h. das müsst ihr vor Ort wegen der kommunal unterschiedlichen KdU erfragen.
habe grade hier angerufen: www.arbeitslosen-telefonhilfe.de und die haben mir dasselbe gesagt, es dürfte zwar knapp werden, aber mir steht für die Sperrzeit ALG2 um 30% gemindert zu + die Hälfte der Miete. Zurück zahlen muß ich es auch nicht. Das beruhigt doch schon mal etwas bis zum besuch bei der Arge am Montag... ich danke vielmals für die Hilfe!
Hallo Miss Cherry,
Jede Entscheidung über Arbeitslosengeld I oder II, Kürzungen oder Sperrzeiten wird den Empfängern in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt. Auf jedem dieser Bescheide steht ein Rechtsbehelf. Dieser sagt aus, wie lange zum Beispiel die Widerspruchsfristen sind. Wird Widerspruch eingelegt, überprüft eine andere Stelle Bescheid und Einspruch. Fällt diese Entscheidung für den Antragsteller wiederum negativ aus, so bleibt ihm der Weg der Klage beim Sozialgericht. Darüber wird er in einem weiteren Bescheid informiert.
Um mittellosen Menschen den Gang zum Anwalt zur Überprüfung eines Bescheides zu ermöglichen, gibt es Beratungshilfe. Diese muss bei dem Amtsgericht des Wohnortes beantragt werden. Der Ratsuchende zahlt dann lediglich einen Eigenanteil von zehn Euro, alles andere rechnet der Anwalt mit der Staatskasse ab. Sollte Klage erhoben werden, dann kann auch vor dem Sozialgericht Prozesskostenhilfe beantragt werden. Wird diese bewilligt, übernimmt der Staat die Kosten des Anwalts - und holt sie sich zurück, wenn sich die finanziellen Verhältnisse des bislang Mittellosen gebessert haben.
Übrigens,alles was die ARGE für dich zahlt, was sie eigentlich nicht zu zahlen brauch, muss du wieder zurück erstatten.
Gruß Trabbel
Ich rate Dir, geh zur AWO (Arbeiterwohlfart) und reiche anschliessend beim Sozialgericht Klage gegen die ARGE ein. Zurückzahlen brauchst Du, glaub ich nichts, da Dir das Geld als Bedürftiger zusteht.
wenn du glück hast bekommst du während der sperrzeit geld in form von darlehen. das must du natürlich auch zurückzahlen.
wenn du mit der entscheidung vom amt nicht einverstanden bist, lege einen widerspruch ein
steht mir dann auch kein arbeitslosengeld 2 zu?
kann ich dir nicht sagen da jeder fall anders gelagert ist und ich die gesetze nicht wirklich kenne. wenn du glück hast bekommst du auch nur eine kürzung von 30%. wie gesagt, erstmal wiederspruch einlegen und dann am besten zur arbeitlosenhilfe (solch einrichtungen gibts in jeder größeren stadt)gehen. such dir mal eine passende adresse aus den telefonbuch oder googel mal mit solchen schlagwörtern. gibt auch, glaub ich, so'n arbeitlosen-hilfe-telefon..
ich wage zu bezweifeln, das Widerspruch etwas bringt. Es könnte ja höchstens meine aktuelle Hausärztin nochmal schriftlich geben, das so ein Arbeitsplatz nicht geeignet ist für mein Krankenbild.. aber klar probieren kann ich es. Das kann ich aber wohl erst, wenn die Sperrzeit eingetreten ist, oder? Werde mal weiter googlen.. meine sorge ist halt einfach, wie wir MOMENTAN über die Runden kommen, ohne noch (mehr) ins Minus zu rutschen...
leg trotzdem ein. bei einem widerspruch muß ja die höhere instanz entscheiden und somit ja auch eine andere person. und die beurteilt deinen fall vielleicht anders. diese leute haben ja auch einen gewissen handlungsspielraun in dem sie nach eigenem ermessen entscheidungen treffen können. naja, wünsch dir viel glück......
ich werds probieren, aber seit ich gelesen habe, das die Mitarbeiter im Arbeitsamt quasi eine Art Provision für jede Sperrzeit die sie einrichten bekommen, glaube ich leider nicht dran... :( Naja, die hoffnung stirbt zuletzt! :) Danke für die Hilfe!
nein, das nicht aber zur arge solltest du schnell gehen, da du ja auch momentan keine krankenversicherung hast.
krankenversichert bin ich über die Agentur für Arbeit, bzw. im Notfall über meinen Mann.
Da ich verheiratet bin, wird dann wohl maximal die hälfte der miete übernommen, nehme ich an? (Mein Mann bekommt 1.500€ netto) Und was ist mit den restlichen Kosten wie Strom, z.b.? In was für einem wert werden denn die Lebensmittelgutscheine etwa ausgegeben?