Selber gekündigt,nachträglich gekündigt durch ärztlichen Rat,Sperrzeit vermeiden?
Hallo,
Ich hab am 13.05.22 selber gekündigt bei einem Arbeitgeber in der Schweiz.
Hab mich am 13.05.22 dann telefonisch beim Arbeitsamt gemeldet und mitgeteilt,dass ich aus gesundheitlichen Gründen gekündigt habe.
Am 17.05.22 bin ich dann in Deutschland zum Arzt gegangen und er hat mir dann das Formular, gekündigt aus ärztlicher gen Rat,ausgestellt.
Ich weiss das eigentlich das ärztliche Gespräch vor der Ķündigung hätte stattfinden müssen.Doch aus den Gegebenenheiten in der Schweiz und mein Gesundheitszustand gab es keine andere Alternative,außer zu kündigen und in Deutschland zum Arzt zu gehen,allein schon aus finanzieller Sicht, den in der Schweit muss ich alles bis 2500CHF selber bezahlen.War auch im Meldeverfahren in der Schweiz ohne Ausländerausweis usw....war "unechter Grenzgänger "
Das Arbeitsamt selber hat auch jetzt eine Untersuchung beim Amtsarzt eingeleitet.
Die Frage ist,in wie weit habe Ich jetzt trozdem mit einer Sperrzeit zu rechnen?
2 Antworten
wie weit habe Ich jetzt trozdem mit einer Sperrzeit zu rechnen?
Das kann Dir hier niemand genau beantworten.
Ob in diesem Fall eine Sperrzeit zu verhängen ist oder ob nicht, müssen ggf. die deutschen Sozialgerichte entscheiden.
Die Sperre wird mit Sicherheit erfolgen, denn bis zur endgültigen Klärung wäre eine Krankmeldung ja vor Kündigung möglich gewesen
Das Problem an der Sache ist ja auch.Das ich in Deutschland bei der Krankenkasse abgemeldet wurde am 27.2.22 und ich zuerst Mich arbeitslos melden musste um die Krankenversicherung in Deutschland zu aktivieren.
Und in der Schweiz wäre das für mich teuer geworden zum Arzt usw zu gehen und dort vorab das alles zu klären vor der Kündigung.
Ich hoff das Arbeitsamt erkennt die besondere Situation
Alles nicht so einfach.