Aufbewahrung persönlicher Sachen nach Auszug?
Hallo liebe Forengemeinde,
leider finde ich im Netz kaum Informationen dazu.
Folgende Situation stellt sich dar: Meine Freundin verliess mich von einem auf den anderen Tag. An dem Tag des Auszuges nahm sie nur einige persönliche Sachen von sich und ihrem Kind mit. Mich ließ sie in dem Glauben, dass sie zu ihren Eltern fährt. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass sie direkt bei einem neuen Mann einzog, den sie vorher schon im Internet kennenlernte. Der Auszug jetzt ca. 6 Monate her. In der Zeit bot ich ihr mehrfach an, ihr ihre noch hier verbliebenen Sachen (Kleidung, Spielzeug, Deko - wohlgemerkt alles in der gemeinsamen Zeit von mir bezahlt und Dokumente) an ihren neuen Wohnort zu bringen - dies schlug sie aus bzw reagierte nicht darauf. Die Bitten meinerseits ihre Sahcen abzuholen wurde immer mit neuen Ausreden verschoben bzw. auch ignoriert. Nun muss ich demnächst aus meiner Wohnung ausziehen und sie macht immer noch keinen Anschein ihre Sachen abzuholen. Der Mietvertrag lief nur auf mich - sie hat aber auch immer noch ihren Schlüssel nicht herausgegeben.
Wie lange bin ich verpflichtet ihre Sachen aufzubewahren? Nach einer Trennung muss doch eine solche Verpflichtung auch irgendwann mal enden?! Auf meine Fristsetzungen hat sie ja bis heute nicht reagiert.....
Vielleicht jemand schon einmal in einer ähnlichen Situation gewesen? Können rechtliche Kosequenzen auf mich zukommen wenn ich die Sachen vernichten sollte?
14 Antworten
auch wenn es aergerlich ist -du darfst die sachen nicht einfach vernichten.
am besten gehe zu einem anwalt und der soll einen gerichtsfesten brief aufsetzen -bis wann die dame anrecht auf die sachen hat und sie aufeigene kosten abholen kann.
Gibt es keine Eltern oder Geschwister deiner Ex? Wende dich doch mal an diese.
Würde ihr ein Einschreiben mit Rückschein senden 1. Sofortige Herausgabe des Wohnungsschlüssels 2. Abholung ihrer Sachen bis ...
Schreib drunter, dass du obiges einklagen wirst, wenn sie wieder nicht reagiert. Vielleicht fruchtet das.
Setzt ihr eine letztmalige Frist.Schriftlich,per Einschreiben.
hat sich bis heute was ergeben?
Mir ist was ähnliches passiert und ich habe Anwalt und Polizei befragt.
Anwalt: Sie soll sich melden, ansonsten nach einem Jahr den Rest entsorgen. (auf meine Kosten) Polizei: Ich soll ein halbes Jahr warten und dann das Zeugs entsorgen. Ich soll auf keinen Fall Kontakt zu ihr aufnehmen, sonst könnte sie sich "bedroht" fühlen. Die Entsorgungskosten sind dann leider von mir zu tragen. Ich könnte sie auch einklagen, das sei aber eine privatrechtliche Sache und nichts für die Polizei.
Ich denke, das ist alles individuell, hier gibts keine generelle Regelung. Theorie und Praxis sind hier total unterschiedlich.
Da sie bei mir nicht im Mietvertrag stand, kann der Vermieter auch nichts machen. Die Wohnungsschlüssel habe ich über die Polizei zurück bekommen, da sie eben nicht im Mietvertrag stand.
wenn du die Sachen doch bezahlt hast, dann sind es doch diene Sachen, oder? Kannst ja auch verkaufen dann....