Kontoauszüge für ARGE - Darf ich Schwärzen?

5 Antworten

Bundessozialgericht, Urteil vom 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R -

Während die Einnahmen jeweils unbegrenzt aus den Kontoauszügen hervorgehen müssen, räumen die Regelungen des Sozialdatenschutzes (§ 67 Abs. 12 iVm § 67 a Abs. 1 SGB X) dem Grundsicherungsempfänger die Möglichkeit ein, auf der Ausgabenseite die Empfänger von Zahlungen zu schwärzen oder unkenntlich zu machen, wenn diese Zahlungen besondere personenbezogene Daten betreffen (etwa Beiträge für Gewerkschaften, politische Parteien, Religionsgemeinschaften etc). Die überwiesenen Beträge müssen aber auch in diesen Fällen für den Grundsicherungsträger erkennbar bleiben. Die Regelungen über den Sozialdatenschutz in den §§ 67 ff SGB X greifen auch nicht in das Grundrecht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung ein.

http://www.kostenlose-urteile.de/BSG_B-14-AS-4507-R_Bundessozialgericht-Pflicht-zur-Vorlage-von-Kontoauszuegen-fuer-Empfang-von-Alg-II.news6724.htm

ich glaube, dass das auf jedenfall zu nachfrage führt. wenn du schwärzst, dann solltest du das aber so machen, dass zumindest erkenntlich ist, was zahlungsein- und ausgang ist. sonst macht es ja keinen sinn, die auszüge überhaupt zu zeigen.

Peachie 
Beitragsersteller
 26.08.2013, 15:23

Was ein und ausgang ist, sieht man bei meinen Auszügen, da es eine Spalte für Einkommen und eine für ausgaben gibt.

Mir geht es nur darum das ich nicht will das die mir aufs dach steigen wenn ich zB Einkäufe bei ebay etc mache.

Nein darfst du nicht... Da du kein Geld anhäufen darfst... und sobald du schwärzt liegt der Verdacht nah das du Geld vor dem Fokus der ARGE in Sicherheit bringen möchtest...

nein du darfst nichts schwärzen, denn wenn du schwärzt sieht das so aus als hättest du was zu verbergen und brauchst das geld nicht.

du darfst keine Einkünfte schwärzen. Ausgaben darfst du schwärzen.