Aufbewahrungsfrist von fremden Eigentum

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Solange du keinen Vertrag unterschrieben hast, kannste dies Zeug weggeben wann du willst, wenn die Person A so unbedacht ist und sich darüber keinen Schäddel macht, ist es ihr Problem, wenn du willst kannst du dieses Zeug auch verkaufen, 1 Jahr ist nämlich schon recht lange. Wenn sich die Person partou nicht meldet oder die Dinge nicht mehr haben will, ist es deins, da kann ja jeder kommen und meinen, es wäre sein Eigentum auch wenns nicht sein ist. Aber bespreche es ja ggf. noch mit Dieser Person. Persönliche Dinge kannst du denke ich der Polizei oder so überreichen, bzw. denek nicht das die dich deswegen festnehmen werden. Weil kann ja sein das der Besitzer aufeinmal kommt umd meint du hättest dies geklaut und er hätte es 1 Jahr gesucht, ok er hat dann die Polizei nicht angehauen deswegen, wo man diesen Punkt vielleicht wieder vergessen kann. Aber ich denke auch es ist nach einem Jahr verjährt? Wenn mir einer etwas über ein Jahr gibt, ausleiht, ist es doch nicht mein Problem, wenn der es nicht wieder haben will? Aber kontaktieren sollte man die Person schon, ums genau wissen zu wollen. Naja, meine Sicht der Dinge.

Sofern der Eigentümer die Sachen nicht abholt, wirst du gegen Ihn gerichtlich vorgehen und die Beseitigung der Sachen einklagen müssen. Die dafür anfallenden Kosten sind voraussichtlich von ihm zu erstatten, wenn er sich aufgrund der Aufforderungen zum Abhohlen in Verzug befindet.

Wurde Person A denn schon einmal konkret und nachweisbar aufgefordert die Sachen abzuholen??

um was handelt es sich denn? Müll?

wo kein Kläger, da kein Richter. - Man stelle einer Rechnung, erwirke einen Mahnbescheid und lasse die Sachen dagegen pfänden. ;-)

Artischocke 
Beitragsersteller
 29.08.2010, 20:06

Die Telefonnummer an die Person A nicht rangeht, wurde angerufen und eine Nachricht bei der Mailbox hinterlassen, ebenso bei der Mailadresse, die zwar benützt wird, aber auf die nicht geantwortet wird. Es handelt sich um persönliche Dinge und um Wohnungseinrichtung die nicht Minderwertig ist.

koch234  30.08.2010, 14:10
@Artischocke

Wenn ihr übers Internet nicht an die Adresse zu der Telefonnummer kommt, dann geht doch mal zur Polizei, oder seht ob ihr Auskünfte des Einwohnermeldeamtes oder der Post bekommt! und sobald ihr die habt, setzt ihr eine Frist zur Abholung mit Androhung, die Sachen aus Platzmangel zur Versteigerung zu bringen. Ob das dann wirklich rechtlich korrekt wäre? Vermutlich muss man sich (nach Fristsetzung) dafür erst einen gerichtlichen Räumungstitel verschaffen und die Räumung mittels eines Gerichtsvollziehers durchführen. Oder so.

Am besten mal diese spitzfindige Sache in einem Rechtsforum vorbringen oder zb bei 123recht.net oder zb frag-einen-anwalt.de

koch234  28.08.2010, 21:44

andererseits, wenn es sich nicht um unersetzliche persönliche Dinge handelt, könnte man ja nach ein paar Jahren davon ausgehen, dass das Interesse daran gering ist und es reicht, den erzielten Verkaufserlös im Zweifelsfall (belegt) dafür herauszugeben…

Versuch doch von Person A die Eltern zu kontaktieren, dass das Zeug dorthin kommt. Ansonsten schwer zu sagen, scheint ja ein Freundschaftsdienst zu sein.

Artischocke 
Beitragsersteller
 28.08.2010, 21:37

Die Verwandten haben Person B schon kontaktiert um heraus zu finden wo sich Person A aufhält.