Wie lange persönliches Hab und Gut des Ex aufbewahren?
Hallo, Ich frage hier mal für eine Freundin. Sie hat vor einigen Tagen ihren Ehemann verlassen. Fluchtartig! Sie ist sogar in ein anderes Bundesland gezogen.
Das Problem ist, das sie eigendlich morgen noch Umziehen wollten und er das nun alleine machen muß. Sie hat aber noch diverse Möbel, Unterlagen und Klamotten von sich und ihrem Kind dort (er ist nicht der Vater des Kindes), weil sie natürlich nicht alles ins Auto packen konnte. Sie möchte diese Sachen natürlich auch gerne holen, muß dafür aber um die 600 km fahren und möchte jemanden als Begleitschutz dabei haben. Nun hat er einfach die letzte Miete in der alten Wohnung nicht gezahlt und will ihre Sachen den Vermietern als "Pfand" hinterlassen, da sie angeblich mit der gesamten Kohle abgehauen wäre, was natürlich überhaupt nicht stimmt! Sie hat nur das Geld von ihrem Konto behalten und ihm genügend Geld für die Miete da gelassen.
Wir wissen, das er die Sachen eine gewisse Zeit aufbewahren muß, und auch, das er sie eigendlich mit Fristsetzung auffordern kann, die Dinge zu holen, aber darf er ihre Gegenstände einfach "verpfänden", weil er Mietschulden macht? Wie sieht das rechtlich aus? Gibt es da Pharagraphen, welche sie anführen kann? Vielen Dank für die Hilfe und LG
2 Antworten
Mir tut diese Situation zwar sehr leid, aber diese Handlung war von deiner Freundin wohl nicht unbedingt die Klügste im Bezug auf ihre Sachen.Ich habe allerdings nur 20 Sekunden gegooglet und dann das gefunden: (Anm.: Allerdings aus dem BGB Österreich)
http://www.jusline.at/456_Verpf%C3%A4ndung_einer_fremden_Sache_ABGB.html
Ihn davon abhalten kann sie wohl nicht und es steht für sie wohl eine Eigentumsklage an. Allerdings bin ich keine Expertin in diesem Thema und würde daher schnellstens einen Anwalt aufsuchen und eine Beratung in Anspruch nehmen.
Guck dir hier mal Paragraph 1207 an: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/gesamt.pdf
Gerne. Ich hoffe, die Situation klärt sich und geht für deine Freundin gut aus.
Ja, das hoffe ich auch, Danke. ;o)
verpfänden darf es nicht es ist nicht sein Eigentum
Na, ja, das wissen wir ja auch, aber ich finde einfach keinen geeigneten Pharagraphen dafür. Was soll sie ihm denn daraufhin antworten?
Vielen Dank für Deine Antwort.
Nun ja, sie mußte dringend da weg und konnte eben nur das mit nehmen, was gerade so ins Auto paßte. Die Situation eskalierte dort heftig. Auch Gewalt war im Spiel, gegen Frau und Kind.
Der Link ist super, wenigstens etwas, das man belegen kann. Ich habe wohl die falschen Suchworte benutzt. Fand nur aussagen, die Unterschiedlicher Meinung waren, aber immer ohne Pharagraphen.
Noch mal Danke. ;o)