Möblierte Wohnung vor Auszug streichen?

4 Antworten

Hätte er dagegen nicht versichert sein müssen?

Es gibt keine Schlüsselversicherung, die den Vermieter gegen Schäden durch vom Mieter abgebrochene Schlüssel versichert. Stattdessen haben Mieter normalerweise eine Privathaftpflichtversicherung, die zumindest dann eintritt, wenn ein Schlüssel nicht aufgrund von Materialschwäche abbricht, sondern durch einen "Unglücksfall".

Hast Du so eine Versicherung?

Aber was ist mit den Wänden? Kann er Kaution einbehalten, wenn ich sie nicht streiche?

Das kommt darauf an: Bist du mietvertraglich wirksam zu Schönheitsreparturen verpflichtet und wolltest du sie "jetzt streichen, da es an der Zeit wäre" oder ist "besonders die Wand neben dem Bett recht abgenutzt und grau" durch übermäßige Abnutzung als Mangel zu beseitigen, darf er das, wenn man es nicht täte.

Was hält dich ab, dass du selbst als notwendig einsiehst?

G imager761

Hallo,

Die Vornahme von Schönheitsreparaturen ist grundsätzlich Sache des Vermieters. Dies gilt nur dann nicht, wenn mietvertraglich die Pflicht zur Durchführung dieser auf Sie abgewälzt wurde. Dann müssten Sie diese durchführen. Dies gilt wiederum dann nicht, wenn die Wohnung Ihnen unrenoviert übergeben wurde. Wenn letzteres der Fall ist, schulden Sie trotz mietvertraglicher Vereinbarung keine Schönheitsreparaturen.

Sie geben an, dass die Wände nicht frisch gestrichen waren. Wenn die Wohnung insofern bei Übergabe an Sie renovierungsbedürftig gewesen ist, schulden Sie jetzt bei Auszug keinen Anstrich. Der Vermieter darf Ihnen dann auch nichts hierfür in Rechnung stellen bzw. Ihre Kaution einbehalten.

Wurde dir die Wohnung unrenoviert bei Mietbeginn übergeben, darfst du sie auch unrenoviert zurückgeben.

Was steht zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag? Bitte Kopie oder wörtliche Widergabe als Kommentar zu meiner Antwort. Danach abschließend mehr vom albatros.

albatros  24.03.2020, 12:11

richtig: Wiedergabe ...