Möblierte Wohnung vor Auszug streichen?
Ich wohne seit 2,5 Jahren in einer möblierten Wohnung. Die Wände sind weiß Raufasertapete und waren nicht frisch gestrichen als ich einzog. Eigentlich wollte ich sie jetzt streichen, da es an der Zeit wäre und besonders die Wand neben dem Bett recht abgenutzt und grau geworden ist. Nun will ich aber ausziehen. Muss ich die Wohnung noch streichen oder ist das Sache des Vermieters? Die Wohnung war sehr klein und teuer und nichts besonderes. Letztes Jahr ist ein Schlüssel abgebrochen und er hatte noch ein Schloss, welches er ausgewechselt hat. Ich habe das im Rahmen der BKA bezahlt. Hätte er dagegen nicht versichert sein müssen? Jedenfalls habe ich es anstandslos bezahlt. Aber was ist mit den Wänden? Kann er Kaution einbehalten, wenn ich sie nicht streiche?
Danke für Antworten
4 Antworten
Hätte er dagegen nicht versichert sein müssen?
Es gibt keine Schlüsselversicherung, die den Vermieter gegen Schäden durch vom Mieter abgebrochene Schlüssel versichert. Stattdessen haben Mieter normalerweise eine Privathaftpflichtversicherung, die zumindest dann eintritt, wenn ein Schlüssel nicht aufgrund von Materialschwäche abbricht, sondern durch einen "Unglücksfall".
Hast Du so eine Versicherung?
Aber was ist mit den Wänden? Kann er Kaution einbehalten, wenn ich sie nicht streiche?
Das kommt darauf an: Bist du mietvertraglich wirksam zu Schönheitsreparturen verpflichtet und wolltest du sie "jetzt streichen, da es an der Zeit wäre" oder ist "besonders die Wand neben dem Bett recht abgenutzt und grau" durch übermäßige Abnutzung als Mangel zu beseitigen, darf er das, wenn man es nicht täte.
Was hält dich ab, dass du selbst als notwendig einsiehst?
G imager761
Hallo,
Die Vornahme von Schönheitsreparaturen ist grundsätzlich Sache des Vermieters. Dies gilt nur dann nicht, wenn mietvertraglich die Pflicht zur Durchführung dieser auf Sie abgewälzt wurde. Dann müssten Sie diese durchführen. Dies gilt wiederum dann nicht, wenn die Wohnung Ihnen unrenoviert übergeben wurde. Wenn letzteres der Fall ist, schulden Sie trotz mietvertraglicher Vereinbarung keine Schönheitsreparaturen.
Sie geben an, dass die Wände nicht frisch gestrichen waren. Wenn die Wohnung insofern bei Übergabe an Sie renovierungsbedürftig gewesen ist, schulden Sie jetzt bei Auszug keinen Anstrich. Der Vermieter darf Ihnen dann auch nichts hierfür in Rechnung stellen bzw. Ihre Kaution einbehalten.
Wurde dir die Wohnung unrenoviert bei Mietbeginn übergeben, darfst du sie auch unrenoviert zurückgeben.
Was steht zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag? Bitte Kopie oder wörtliche Widergabe als Kommentar zu meiner Antwort. Danach abschließend mehr vom albatros.
richtig: Wiedergabe ...