Aufbewahrungsfrist nach Trennung?
Hallo Gemeinde. Ich habe folgende Frage für eine Bekannte.
Meine Bekannte befindet sich im Trennungsstreß mit ihrem Noch-Ehemann. Er hat sie mehrfach betrogen und ist dann im September 2013, also vor fast genau drei Jahren, aus dem (gemieteten) Haus ausgezogen. Seine wichtigsten Sachen wie Computer, Klamotten und Unterlagen hat er alle mitgenommen. Etliche Sachen, vor allem einige Möbelstücke und ein Fahrrad, hat er jedoch zurückgelassen. In den letzten drei Jahren wurden insgesamt acht Termine vereinbart (über die Anwälte) an denen er seine Sachen abholen sollte. Er hat davon nachweislich nur einen Termin wahrgenommen und auch nur eine Couch und seine restlichen Klamotten mitgenommen. Neben den von den Anwälten festgesetzten Terminen hat sie ihn auch mehrfach dazu aufgefordert, seinen Kram abzuholen, ohne Erfolg.
Jetzt hat meine Bekannte kurzfristig die Möglichkeit, einige der Gegentände, die er als "sein" bezeichnet, u.a. das Fahrrad nd zwei Scheibtische, zu verkaufen. Aktueller Verkehrswert vielleicht insgesamt 100 Euro. Ihren Anwalt kann sie aktuell nicht fragen da der natürlich im Urlaub ist.
Was würdet ihr machen? Bzw. was ist rechtlich zulässig?
Ich persönlich hätte jetzt gesagt sie soll ihn nochmal auffordern den Kram abzuholen, weil er sonst verkauft wird, und ihm die Kohle (ggf abzüglich ihrer dafür notwendigen Aufwendungen) zukommen zu lassen. Allerdings ist er auch so "bekloppt" dass er per Anwalt die Herausgabe von Küchenkräutern gefordet hat (Wert keine 50 Cent je Glas, erhältlich in jedem Supermarkt). Ich befürchte fast, dass er dann Schadensersatz geltend machen will.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
7 Antworten
Ich würde die Sachen verschenken, da sie scheinbar (auch für den Noch-Ehemann) keinen Wert haben. Bei einem Verkauf könnte er ihr finanzielle Interessen vorhalten.
Oder einfach an die Straße stellen.
wer anwaltlich küchenkräuter einfordert, wird sicherlich auch "merkwürdig" reagieren, wenn "seine" sachen verkauft werden.
ich würde ihm eine letzte frist setzten und dann ankündigen seine sachen vom sperrmüll abholen zu lassen. sollte er die sachen dann immer noch nicht abgeholt haben, würde ich die sachen am abend vor der abholung auf die straße stellen, ihm auch das - evtl mit foto via wattsapp, mail, sms oder was auch immer - mitteilen und die uhrzeit der abholung dazu schreiben. entweder er holt die sachen vorher ab oder die plünnen sind eben weg.
allerdings verkaufen würde ich sie nicht
wenn es seine sachen sind darf sie die natürlich nciht verkaufen! sie sollte, wenn der anwalt wieder erreichabr ist, mit ihm einen festen Termin vereinbaren, bis zu dem die Sachen abgeholt werden müssen. deas muss natürlich mit beiden Seiten besprochen werden
wenn es seine sachen sind darf sie die natürlich nciht verkaufen!
Das ist Blödsinn. Für alles gibt es zeitliche Grenzen.
Hast du den Text nicht gelesen? o.O
In den letzten drei Jahren wurden insgesamt acht Termine vereinbart (über die Anwälte) an denen er seine Sachen abholen sollte. Er hat davon nachweislich nur einen Termin wahrgenommen und auch nur eine Couch und seine restlichen Klamotten mitgenommen. Neben den von den Anwälten festgesetzten Terminen hat sie ihn auch mehrfach dazu aufgefordert, seinen Kram abzuholen, ohne Erfolg.
Ich bin der Meinung, daß sie nach nunmehr drei Jahren und mehreren Aufforderungen die Sachen verkaufen kann.
Will sie ganz sicher gehen kann sie ihm aber auch nochmals eine "letztmalige Aufforderung" schicken und ihm darin eine Frist setzen (max. 10 Tage) bis wann die Sachen abgeholt werden müssen, da sie ansonsten entsorgt würden. Reagiert er auch darauf nicht hat er keinerlei Anspruch mehr darauf.
wenn es nur einen wert von 100€ hat und der platz zum aufbewahren da ist.. warum dann nochmehr ärger ins haus holen durch einen verkauf... rechtlich .. kann ich nichts zu sagen... aber wenn die sache schon so verworren ist das um küchenkreuter gestritten wird... würd ich es weiter aufbewahren