Wie lange muss ich persönliche Sachen eines Gastes aufbewahren?

4 Antworten

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So Dauergäste sind niemals gut und wenn man die dann einfach mal so vor die Tür setzt, dann ist es auch nicht gut. Hast Du keinen trockenen Platz mehr im Keller, wo Du die Teile verstauen kannst? Wenn Du den anschreiben kannst, dann setze dem eine Frist und nenne mehrere Termine zur Auswahl, wann der den Plunder einsammeln kann und wenn Du weißt, wo der wohnt, dann lade die Klamotten doch einfach bei dem ab oder bei den Eltern oder Nachbarn und lasse Dir die Übergabe quittieren. 

Rein rechtlich war der bei Euch ja nicht gemeldet und könnte sicherlich nicht nachweisen, dass Ihr die Sachen bei Euch habt, doch Du hast ihn ja kontaktiert. 

Du könntest die Sachen auch auf seine Kosten einlagern lassen, doch rechtlich ist es so, dass der, der die Musik bestellt diese auch zahlen muss. 

Du solltest aber immer Zeugen haben, was Du wann wo abgeladen hast und auch Fotos präsentieren können. 

Wenn Du ihm schreibst, dann suche Dir einen neutralen Zeugen, was Du in einen Umschlag steckst und übergebe den dann auch gemeinschaftlich einem Briefboten. 

Es gibt zwei Möglichkeiten: Per Einwurf-Einschreiben eine Frist setzen, seine Sachen abzuholen mit der Ankündigung, die dann anschließend auf den Sperrmüll zu stellen.

Oder auch: Gar nichts machen, und das Zeugs gleich zum Sperrmüll bringen oder verkaufen. Und wenn er sich dann doch mal melden sollte: Einfach bestreiten, dass da bei euch noch irgend etwas von ihm stand.

caitlyyn 
Beitragsersteller
 12.07.2017, 20:34

Es gibt leider keine Adresse an die ich ein Einwurfschreiben schicken könnte...seiner vorletzten Exvermieterin, die überraschend letzte Woche vor UNSERER Tür stand, hat er gesagt er hätte hier eine Wohnung gemietet....ich hab seine Mutter angeschrieben,seinen Bruder ausfindig gemacht,seinen wahrscheinlich Exarbeitgeber,seinen Neffen und die Verwandschaft seiner Freundin...nix geht voran....an sein derzeit noch aktuelles Handy geht er nicht,er liest nur die whatsapp-Nachrichten...aber keine Antwort

Lange, denn wenn du sie entsorgst bist du schadenersatzpflichtig. Alles in den Keller und gut ist.

Kathyli88  13.07.2017, 02:28

Ja, kenne ich, habe ähnliches durch. Werf es auf keinen Fall weg. Solche Personen tauchen gerne Jahre später mit Schadenersatzforderungen völlig unerwartet auf, bzw. das Anwaltsschreiben im Briefkasten, Anwälte werden für Hartz-4-Empfänger bezahlt. Und dann werden die besten und teuersten High-Tech Geräte behauptet gehabt zu haben.

caitlyyn 
Beitragsersteller
 12.07.2017, 20:29

Ich habs etz in den Keller gestellt weil ich diese Person auf keinem Kanal erreicht kriege...

Hallo caitlyn, 

ich habe mal "Wie lange muss man fremde Sachen aufbewahren" bei Google eingegeben und den zweiten Link angeklickt mit folgendem:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Fremde-Sachen-in-meinem-Haus--f59283.html

Es ist zwar von 2009.. kommt mir aber auch logisch, wenn nicht sehr unfair rüber.. 

Nichts zu danken fürs googln. ^^

caitlyyn 
Beitragsersteller
 12.07.2017, 20:28

Im Prinzip danke für die Mühe aber das hatte ich schon gelesen und seitdem sind 8 Jare ins Land gegangen deswegen war ich mir nicht so sicher dass das noch aktuell ist.

Masuya  12.07.2017, 23:36
@caitlyyn

Hattest halt nicht gesagt, dass du selbst schon gesucht hast... ^^