Renovierung Kellerräume bei Miete - wer räumt aus?
Mein Vermieter will die Kellerräume renovieren - konkret: die Decke dämmen. Damit das möglich ist, müssen die Keller zum Teil ausgeräumt werden, zumindest soweit, dass man die Dämmung anbringen kann.
Das stellt uns Mieter vor zwei Probleme:
Erstens - wohin mit all den Sachen, während renoviert wird? Schließlich hat man den Keller ja u.a. dazu, um Dinge aufzubewahren die man selten braucht und für die in der Wohnung kein Platz ist - und die auch nicht so einfach und leicht wegzuschaffen und unterzubringen sind (gefüllte Kühltruhen, Autoreifen auf Felge, Schränke ...)
Zweitens - da viele ältere und sehr alte Menschen im Haus wohnen - wer räumt deren Keller aus, wenn sie selbst dazu nicht (mehr) in der Lage sind.
Nun habe ich neulich von einem Bekannten gehört, dass man im Fall einer solchen Renovierung den Keller nicht selbst ausräumen muss, sondern dass sich der Vermieter darum kümmern muss.
Ist das so? Und wenn ja, wo steht's geschrieben?
Danke vorab für Antworten.
7 Antworten
Da hast du absolut recht. Der Vermieter hat die Kosten für das Aus- und Einräumen zu tragen wie auch für die gesicherte Unterbringung der Sachen zu sorgen. Der Mieter darf hierfür vom Vermieter Vorschuss (in Geld) verlangen.
Du kannst das im BGB nachlesen: § 555a(3)Habt ihr Mieter das mal mit dem Vermieter besprochen? Was sagt der denn dazu ??
Ist einer eurer Mieter im Mieterschutzbund ? Wenn ja dann bekommt ihr schon mal Auskunft wie sich die Sachlage verhält und was ihr machen könnt
I. d. R. ist es so. Jedoch würde ich nicht wollen, dass Fremde mein Eigentum rücken, da diese oftmals nicht sensible genug damit umgehen. Also, Möglichkeiten finden über Freunde, Familie; gute Nachbarn etc (wenn selbst nicht möglich).
Ein weiterer Punkt ist, dass für die Zeit der Nichtnutzung des Kellerraumes eine Mietminderung vorgesehen ist, da die Nutzung eines Keller-/Abstellraumes gewiss im Miet-/Nutzungsvertrag enthalten ist. Einfach mal im Vertrag nachschauen.
Mietminderung? Unsinn. Die Deckendämmung ist binnen einer Stunde erledigt, max. evtl. 2 Std.
Danke für alle Antworten bisher !!!- habe aber eben einen Tipp per PM bekommen, der die Frage beantwortet:
Quelle: mietrechtslexikon.de Der Vermieter muss alle erforderlichen Arbeiten erbringen. Eine vorübergehende Einwirkung auf die Wohnungsmöblierung und die Einrichtungen des Mieters muss dieser dulden (auch z.B. Staub und Dreck). Anschließend ist der vorherige Zustand wiederherzustellen.
Den Mieter treffen auch hinsichtlich seiner Möblierung und Einrichtung ausschließlich Duldungspflichten. D. h., er darf zwar zur Erleichterung der Arbeiten seine Möbel zur Seite räumen und Einrichtungen demontieren, er muß es aber nicht. Die Duldungspflicht aus § 554 Abs. 1 BGB beschränkt sich, wie das LG Berlin (siehe unten) betont, auf ein passives Stillhalten. Der Mieter darf den Vermieter nicht hindern, er braucht ihn aber nicht aktiv zu unterstützen
Die genaue Rechtslage kenn ich nicht. Ich würde mich aber so verhalten: Wenn der Vermieter den Keller renovieren möchte, soll er für die Zeit Ersatzräume zur Verfügung stellen und dafür sorgen dass die Sachen ohne mein Zutun dorthin und wieder zurückgebracht werden. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste müssen ersetzt werden (vorher Liste machen)
Wäre natürlich sinnvoll wenn alle Mieter gemeinsam so auftreten würden.
Der Vermieter ist ein Unternehmen - die Erfahrung mit ihm sind eher schlecht. Es hat sich in der Vergangenheit stets empfohlen, die eigenen Rechte genau zu kennen, bevor man Kontakt aufnimmt, da die Repräsentanten des Unternehmens die Mieter in Rechtsfragen eiskalt anlügen.